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> Berechnen Sie die steuerliche Behandlung der bKV als Sachbezug: Freigrenze, Lohnsteuer und Nettovorteil für Ihre Mitarbeiter.

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 Blog[Rechner](/rechner/)bKV-Steuerrechner
 
 

# bKV-Steuerrechner: Versteuerung einfach verstehen

 
Prüfen Sie, ob Ihr Beitrag innerhalb der 50-Euro-Freigrenze steuerfrei bleibt und vergleichen Sie alle vier Versteuerungswege der bKV, von Sachbezug über Pauschalierung bis zur Nettolohnversteuerung.
 

 

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
 

 

Zuletzt aktualisiert
15. Juli 2026
 

 

Lesezeit
8 Min.
 
 
 
 

 

 

 
Ihre Angaben
 

Beitrag je Mitarbeiter pro Monat50 €
 

Mitarbeitende im Vertrag50
 

Persönlicher Steuersatz (für Nettolohn)35 %
 
Kirchensteuer berücksichtigen (8 %)Aus
 
 

 
Empfohlener Weg
 
Steuer- und sozialabgabenfrei
Ihr Beitrag von 50 € bleibt als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze. Für Ihr Team fällt keine Lohnsteuer und keine Sozialabgabe an.
 
 

 
Steuerlast für Ihr Team pro Jahr
 
0 €
 
Die vollständige Gegenüberstellung aller vier Versteuerungswege sehen Sie in der Tabelle darunter.
 
 
 

 
Alle vier Versteuerungswege im Vergleich
 

 

 

Weg
Steuer pro Jahr
Träger
Sozialabgaben
 

Sachbezug Empfehlung
§ 8 Abs. 2 EStG
0 €
entfällt
frei

Pauschal § 37b 
§ 37b EStG
9.495 €
Arbeitgeber
pflichtig

Pauschal § 40 
§ 40 Abs. 1 EStG
9.495 €
Arbeitgeber
pflichtig

Individuell / Nettolohn 
Regelbesteuerung
11.078 €
Mitarbeiter, oft vom AG getragen
pflichtig
 
 
 
 
 

Keine Steuerberatung
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die tatsächliche Behandlung hängt von Ihrer konkreten Gestaltung und weiteren Sachbezügen ab. Der Pauschsteuersatz nach § 40 wird individuell vom Finanzamt festgelegt und ist hier beispielhaft mit 30 Prozent angesetzt. Bitte stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
 
 
 

 
Inhalt

[Zum Rechner](#st-rechner)[Die 50-Euro-Freigrenze](#st-1)[Sachbezug (§ 8)](#st-2)[Pauschal (§ 37b und § 40)](#st-3)[Nettolohnversteuerung](#st-4)
 
 

 
Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerlich einer der attraktivsten Benefits überhaupt. Wie sie versteuert wird, hängt vom Beitrag und von der Gestaltung ab. Vier Wege sind möglich. Der Rechner zeigt Ihnen, welcher in Ihrer Situation am günstigsten ist.
 

## Was bedeutet die 50-Euro-Freigrenze?

 
Beiträge zur bKV gelten als Sachbezug nach § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz. Bis 50 Euro im Monat bleiben sie für Ihre Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei. Entscheidend ist der Begriff Freigrenze, nicht Freibetrag.
 
Ein Beitrag von 50,00 € bleibt vollständig steuerfrei. Schon 50,01 € macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, nicht nur den einen Cent darüber. Weitere Sachbezüge wie eine Gutscheinkarte zählen auf die 50 Euro mit an.
 

## Wann bleibt die bKV steuerfrei? (§ 8 Abs. 2)

 
Solange der Beitrag unter 50 Euro bleibt und keine weiteren Sachbezüge diese Grenze belegen, ist die bKV für Ihr Team komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist der einfachste und günstigste Weg und für die allermeisten Belegschaften die richtige Wahl. Für Sie als Arbeitgeber bleiben die Beiträge zugleich als Betriebsausgabe abzugsfähig.
 

## Wie funktioniert die Pauschalversteuerung? (§ 37b und § 40)

 
Liegt der Beitrag über der Freigrenze, übernimmt der Arbeitgeber die Steuer meist pauschal. Die Leistung bleibt für Ihr Team dadurch steuerfrei und attraktiv. Zwei Varianten stehen zur Wahl.
 
Die Pauschalierung nach § 37b arbeitet mit einem festen Satz von 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sie ist bis 10.000 Euro je Person und Jahr möglich und der häufigste Weg oberhalb der Freigrenze.
 
Pauschalsteuer § 37b = Jahresbeitrag × 30 % + Soli 5,5 % (+ Kirchensteuer)Bei 800 Euro Jahresbeitrag sind das 240 Euro Lohnsteuer, 13,20 Euro Solidaritätszuschlag und bei 8 Prozent Kirchensteuer weitere 19,20 Euro.
 
Die Pauschalierung nach § 40 Absatz 1 nutzt einen vom Finanzamt festgelegten Durchschnittssteuersatz. Sie ist bis 1.000 Euro je Person und Jahr möglich, setzt in der Regel mindestens 20 Mitarbeitende voraus und kann bei niedrigem Durchschnittssatz günstiger sein als der feste Satz nach § 37b.
 

## Was ist die Nettolohnversteuerung?

 
Bei der individuellen Versteuerung wird der geldwerte Vorteil über die Lohnabrechnung mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert und ist sozialabgabenpflichtig. Übernimmt der Arbeitgeber diese Steuer, spricht man von einer Nettozuwendung oder Nettolohnversteuerung. Der Mitarbeiter erhält die Leistung dann netto, der Arbeitgeber trägt Lohnsteuer und Sozialabgaben.
 
Dieser Weg ist meist der teuerste, weil der persönliche Steuersatz plus Sozialabgaben oft über dem pauschalen Satz liegt. Sinnvoll ist er vor allem, wenn die Freigrenze bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist und die Pauschalierung nicht in Frage kommt.
 

Gut zu wissen
Sowohl die Beiträge als auch eine übernommene Pauschalsteuer sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die meisten Belegschaften bleibt ein Beitrag knapp unter 50 Euro die einfachste und günstigste Lösung, weil dann weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen.
 
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## Häufige Fragen

 

 

Bis zu welchem Betrag ist die bKV steuerfrei?

Als Sachbezug nach § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz bleibt die bKV bis 50 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig ist der Begriff Freigrenze: Schon 50,01 Euro machen den gesamten Betrag steuerpflichtig, nicht nur den übersteigenden Cent. Andere Sachbezüge wie eine Gutscheinkarte zählen auf die 50 Euro mit an.

Welche Versteuerungsarten gibt es bei der bKV?

Vier Wege sind üblich. Erstens der steuerfreie Sachbezug bis 50 Euro. Zweitens die Pauschalversteuerung nach § 37b mit 30 Prozent. Drittens die Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 1 mit einem vom Finanzamt festgelegten Durchschnittssatz. Viertens die individuelle Versteuerung über die Lohnabrechnung mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters, häufig als Nettolohn gestaltet, bei der der Arbeitgeber die Steuer übernimmt.

Was kostet die Pauschalversteuerung nach § 37b?

Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschale Lohnsteuer auf den Beitrag, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und je nach Bundesland Kirchensteuer. Bei 800 Euro Jahresbeitrag sind das 240 Euro Lohnsteuer, 13,20 Euro Soli und bei 8 Prozent Kirchensteuer weitere 19,20 Euro. Die Pauschalierung ist bis 10.000 Euro je Person und Jahr möglich.

Was ist die Nettolohnversteuerung?

Bei der individuellen oder Nettolohnversteuerung wird der geldwerte Vorteil mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert und ist sozialabgabenpflichtig. Übernimmt der Arbeitgeber diese Steuer, spricht man von einer Nettozuwendung. Diese Variante ist meist die teuerste, kann aber sinnvoll sein, wenn die Freigrenze bereits ausgeschöpft ist und die Pauschalierung nicht in Frage kommt.

Ist die bKV für das Unternehmen absetzbar?

Ja. Sowohl die Beiträge zur Gruppenversicherung als auch eine übernommene Pauschalsteuer sind nach § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dadurch sinkt die reale Belastung um Ihren Unternehmenssteuersatz.
 
 
 
 
 

 

 
 

 
Über den Autor
 
Patrick Steeger
 
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
 
 [](https://www.linkedin.com/in/patrick-steeger/)
 
 
Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.
 

 

 

 
 
BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
 
 
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
 
 
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
 
 
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
 
 
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
 
 
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
 
 
 
 
 

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