Profil

.Patrick Steeger

Inhaltsverzeichnis

Community member
Community member
Community member
+ 70 zufriedene Unternehmen
Werden Sie mit der richtigen bKV zum Mitarbeiter-Magneten.

Was passiert mit bKV bei einer Kündigung?

Betriebliche Krankenversicherungen werden immer beliebter: Bereits rund 2,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland sind über den Arbeitgeber zusätzlich krankenversichert. Als Arbeitgeber bieten Sie Ihren Mitarbeitern mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) einen wertvollen Benefit, der Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigungen oder Brillenzuschüsse ermöglicht.

Aber was passiert mit der bKV, wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt? Wer zahlt die Beiträge weiter und welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Mitarbeiters?

Diese Fragen sind für Sie als Arbeitgeber wichtig, um Ihre Mitarbeiter korrekt zu informieren und Ihre administrativen Pflichten zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen das Ende eines Arbeitsverhältnisses auf die bKV hat und was Sie beachten müssen.

Versicherungsschutz endet mit dem Arbeitsverhältnis

Grundsätzlich endet mit dem Arbeitsverhältnis auch der bKV-Schutz. Das gilt unabhängig davon, ob Sie dem Mitarbeiter kündigen, der Mitarbeiter selbst kündigt oder Sie sich per Aufhebungsvertrag trennen. Der Versicherungsschutz erlischt in der Regel zum letzten Arbeitstag. Alle Leistungen aus der bKV stehen dem Mitarbeiter nur bis zum Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen zu.

Der Kündigungsgrund spielt dabei keine Rolle. Ob die Kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgt oder ob der Mitarbeiter eigenständig kündigt, macht für die Krankenversicherung keinen Unterschied. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitsvertrag endet.

Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung entfällt der bKV-Schutz sogar mit sofortiger Wirkung, da das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist endet. Bei betriebsbedingter Kündigung etwa durch Stellenabbau genießt der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist den bKV-Schutz weiter, danach jedoch nicht mehr. Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter aus persönlichen Gründen kündigt: Sobald er aus dem Unternehmen ausscheidet, erlischt die Police. Auch ein Aufhebungsvertrag führt zum Verlust des bKV-Schutzes ab dem vereinbarten Austrittsdatum.

Sie sind als Arbeitgeber nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Versicherungsnehmer des bKV-Gruppenvertrags. Kündigt ein Mitarbeiter zum 31.12., läuft die bKV bis zu diesem Datum und endet dann automatisch.

Mit dem letzten Tag im Unternehmen verliert der Mitarbeiter normalerweise automatisch den Versicherungsschutz der bKV. Es sei denn, er unternimmt aktiv etwas, um ihn zu behalten.

Welche Optionen haben Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die bKV nach der Kündigung?

Wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, hat er im Wesentlichen drei Möglichkeiten für seine betriebliche Krankenversicherung:

  • Option 1: bKV privat weiterführen. Der Mitarbeiter kann seinen bisherigen bKV-Tarif auf eigene Faust weiterführen. Er wandelt ihn in eine private Krankenzusatzversicherung um, bei der er selbst Versicherungsnehmer ist. Viele Versicherer ermöglichen das ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Allerdings muss der Mitarbeiter dann die Beiträge vollständig aus eigener Tasche zahlen.
  • Option 2: bKV beim neuen Arbeitgeber. Wechselt der Mitarbeiter nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber, der ebenfalls eine bKV anbietet, kann er dort in den Gruppentarif einsteigen und seinen Gesundheitsschutz fortführen. Idealerweise hat der neue Tarif vergleichbare Leistungen. In einigen Fällen kann der bestehende Vertrag sogar übertragen werden, wenn der neue Arbeitgeber dieselben Konditionen beim gleichen Versicherer hat. Die Beiträge übernimmt dann wieder (teilweise) der neue Arbeitgeber.
  • Option 3: Versicherungsschutz endet. Wenn weder der Mitarbeiter noch ein neuer Arbeitgeber den Vertrag fortführen möchten, endet der bKV-Schutz zum Austrittszeitpunkt. Der Mitarbeiter ist dann nur noch regulär über die gesetzliche Krankenversicherung (oder seine PKV) versichert. Die Zusatzleistungen der bKV entfallen ersatzlos.

Die meisten Arbeitnehmer bevorzugen Option 1 oder 2, um den wertvollen Zusatzschutz nicht zu verlieren. Option 3, die Police einfach auslaufen zu lassen, kommt eher infrage, wenn der Tarif keinen großen Mehrwert hatte oder der Mitarbeiter die Beiträge scheut.

Private Fortführung nach Kündigung: Mitarbeiter kann bKV-Vertrag selbst übernehmen

Die private Weiterführung der bKV ist für viele Arbeitnehmer die beste Lösung, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Dabei wird der bisherige Gruppenvertrag in einen Einzelvertrag umgewandelt, bei dem der Mitarbeiter selbst Versicherungsnehmer ist.

Der Mitarbeiter muss sich rechtzeitig entscheiden. In aller Regel räumt der Versicherer eine Frist von etwa 2 Monaten nach dem Ausscheiden ein, um die Fortführung zu beantragen. Oft erhält der Mitarbeiter schon mit der Kündigungsbestätigung ein Schreiben mit einem Übernahmeangebot.

Die Fortführung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, solange der Mitarbeiter nahtlos anschließt. Er behält also seinen Schutz, selbst wenn er Vorerkrankungen hat, ohne erneut Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten zu müssen.

Leistungen und Tarif bleiben im Idealfall gleich. Gute Versicherer erlauben, dass der Mitarbeiter im gleichen Tarif bleibt wie zuvor. Seine Zusatzleistungen (etwa für Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker) ändern sich dadurch nicht. Allerdings können sich die Konditionen anpassen. Der Beitrag kann im Einzelvertrag altersabhängig berechnet werden.

Der Mitarbeiter zahlt den Beitrag selbst. Sobald er die bKV privat fortführt, übernimmt kein Arbeitgeber mehr die Kosten. Der Versicherer stellt ihm als Versicherungsnehmer direkt den Beitrag in Rechnung. Je nach Tarif kann der Beitrag höher ausfallen als vorher, da Gruppenrabatte entfallen. Dafür bleiben ihm aber die gewohnten Leistungen erhalten.

Beispiel: Nina (44), Kündigung bei KMU mit bKV

Nina (44) kündigt ihren Job bei einem mittelständischen Unternehmen, das eine bKV mit einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 € anbietet. Bislang hat ihr Arbeitgeber die Beiträge dafür übernommen. Mit Ninas Austritt zum 30.06. würde ihr Versicherungsschutz enden.

Weil Nina aber weiterhin Erstattungen etwa für ihre Brille und Zahnreinigungen erhalten möchte, nutzt sie die Fortführungsoption: Ihr Versicherer bietet ihr an, den bKV-Tarif privat weiterzuführen für rund 18 € im Monat. Nina willigt innerhalb der 2-Monats-Frist ein. Sie zahlt nun den Beitrag selbst, kann aber ohne Unterbrechung weiterhin jedes Jahr bis zu 300 € für Gesundheitskosten geltend machen, genau wie zuvor im Angestelltenverhältnis.

bKV beim neuen Arbeitgeber mit nahtlosem Übergang

Wenn Ihr Mitarbeiter direkt in eine neue Anstellung wechselt, kann sein bKV-Schutz beim neuen Arbeitgeber weiterlaufen, vorausgesetzt, der neue Betrieb bietet ebenfalls eine bKV an. In diesem Fall tritt er einfach dem bKV-Vertrag des neuen Arbeitgebers bei. Das geht in der Regel problemlos, da auch hier meist keine Gesundheitsprüfung für neue Mitarbeiter erforderlich ist (Gruppenvertrag).

Der Mitarbeiter sollte aber die Leistungen und Bedingungen der neuen bKV prüfen: Eventuell unterscheiden sie sich vom alten Tarif. Er sollte seinen neuen Arbeitgeber fragen, ob er für die bKV zuzahlen muss und in welcher Form die Leistung steuerlich behandelt wird. Manche Arbeitgeber gewähren die bKV ihren Mitarbeitern erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit (z. B. erst nach der Probezeit); andere erwarten eine Zuzahlung von ihren Mitarbeitern. Wenn die neue bKV ähnliche Leistungen abdeckt wie die alte, hat der Mitarbeiter im Prinzip keinen Nachteil. Sein Schutz läuft einfach beim neuen Unternehmen weiter.

Hat der Mitarbeiter einen neuen Arbeitgeber mit einer gleichartigen bKV, bieten viele Versicherer keine private Fortführung des alten Vertrags an. Er kann seine alte Police nicht eigenständig behalten, wenn sein neuer Job den gleichen Zusatzschutz bietet, was auch nicht nötig ist, um doppelte Absicherung zu vermeiden.

Beispiel: Tim (35), wechselt seinen Job und behält bKV

Tim (35) wechselt nahtlos von Unternehmen A zu Unternehmen B. Beide Firmen haben eine bKV für ihre Mitarbeiter. Bei Firma A war Tim für Zahnzusatzleistungen versichert. Auch Firma B bietet ihren Angestellten einen Zahntarif an. Tim meldet sich gleich in den ersten Arbeitstagen für die bKV bei Firma B an. Seine alte bKV bei Firma A endete zwar mit dem Austritt, aber ab seinem ersten Tag bei Firma B genießt Tim wieder den vollen Versicherungsschutz ohne Lücke und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihren ausscheidenden Mitarbeitern empfehlen, schon vor dem Jobwechsel zu klären, was sie in puncto bKV beim neuen Arbeitgeber erwartet. So sind sie vorbereitet und es kommt zu keinen bösen Überraschungen.

Wie wäre es mit einer kostenlosen
bKV-Potentialanalyse?

Spezialfall „Renteneintritt“: Was passiert mit der bKV im Ruhestand?

Auch beim Übergang in den Ruhestand endet das Arbeitsverhältnis und damit grundsätzlich die betriebliche Krankenversicherung. Doch genau wie bei einem Jobwechsel kann Ihr Mitarbeiter seine bKV beim Renteneintritt privat fortführen. Die Bedingungen sind die gleichen: Er muss den Vertrag innerhalb der Frist übernehmen und ab Rentenbeginn den Beitrag selbst bezahlen.

Für viele angehende Rentner ist das ein wichtiger Punkt. Gerade im Alter können die Zusatzleistungen der bKV (etwa Zahnersatz, Hörgeräte, Vorsorgeuntersuchungen) sehr nützlich sein. Wenn der Mitarbeiter seine bKV in die Rente mitnimmt, hat er weiterhin den gewohnten Schutz, allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss. Er sollte kalkulieren, ob er sich den Beitrag auch von seiner Rente leisten kann. Oftmals steigt der Beitrag im Einzelvertrag, da er nun in einer höheren Altersgruppe ist.

Beispiel: Karl (65), geht in Rente und behält bKV

Karl (65) geht Ende des Jahres in Rente. Sein Arbeitgeber hat ihm über 10 Jahre eine bKV finanziert, die Leistungen für Zahnersatz und Sehhilfen umfasst. Ohne eigenes Zutun würde dieser Schutz zum letzten Arbeitstag enden. Karl entscheidet sich jedoch, die Versicherung privat weiterzuführen, da er in den kommenden Jahren mit höheren Zahnarztkosten rechnet.

Er beantragt rechtzeitig die Übernahme. Ab Januar zahlt Karl rund 30 € monatlich selbst für den Tarif, behält aber die Zuschüsse für teuren Zahnersatz und neue Brillen auch als Rentner bei.

Spezialfall: Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers mit der bKV?

Gerät Ihr Unternehmen in die Insolvenz, betrifft das nicht nur die Jobs Ihrer Mitarbeiter, sondern möglicherweise auch die bKV. Während eines Insolvenzverfahrens werden oft Kosten reduziert. Es kann passieren, dass die Beiträge zur bKV nicht mehr gezahlt werden können.

Spätestens wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Firmeninsolvenz endet, läuft der bKV-Schutz aus.

Auch im Insolvenzfall haben Ihre Mitarbeiter in der Regel das Recht, die Versicherung privat fortzuführen. Das Verfahren ist das gleiche, nur dass die Mitarbeiter selbst aktiv werden müssen, da im Chaos einer Insolvenz nicht immer automatisch Angebote verschickt werden. Wenn Ihre Mitarbeiter vom nahenden Aus der Firma erfahren, sollten sie frühzeitig den Versicherer oder Vermittler kontaktieren und ihr Interesse an einer Fortführung des Vertrags signalisieren. Dann können sie nahtlos weiterversichert bleiben, selbst wenn Sie als Arbeitgeber zahlungsunfähig sind.

Beispiel: ABC GmbH geht insolvent

Die ABC GmbH meldet Insolvenz an; wenige Wochen später verlieren alle Beschäftigten ihren Job. Mitarbeiterin Lisa (40) hatte über die ABC GmbH eine bKV mit Krankenhaus-Zusatztarif (Einbettzimmer und Chefarzt).

Während der Insolvenz stellt die Firma die Beitragszahlung an den Versicherer ein. Lisa wendet sich direkt an die Versicherung und beantragt, ihre bKV selbst weiterzuführen. So bleibt sie trotz Firmenpleite weiterhin privat zusatzversichert ohne Unterbrechung und ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Prämie zahlt sie nun monatlich selbst.

Welche Rolle spielt die Art der bKV bei der Kündigung?

Die genauen Bedingungen bei Kündigung können auch davon abhängen, wie die bKV in Ihrem Unternehmen gestaltet ist. Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle:

Arbeitgeberfinanzierte bKV

Hier zahlen Sie als Arbeitgeber 100 % der Beiträge (bis 50 € pro Monat sogar lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei). Für den Mitarbeiter war der Schutz also bislang kostenlos (bis auf ggf. anfallende Steuern auf den geldwerten Vorteil). Nach dem Ausscheiden muss er den Beitrag komplett selbst übernehmen, wenn er weiterversichern will.

Viele Arbeitnehmer schrecken zunächst zurück, wenn sie sehen, wie hoch der Beitrag ist. Allerdings sind bKV-Tarife oft relativ günstig (häufig zweistellige Eurobeträge im Monat, gute Tarife gibt es schon ab rund 8 bis 10 €) im Vergleich zu den Leistungen. Die Frage ist, ob der Mitarbeiter bereit ist, diesen Betrag aus eigener Tasche weiterzuzahlen, um die Leistungen zu behalten.

Mischfinanzierte bKV

In manchen Firmen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag oder es gibt einen festen Zuschuss des Arbeitgebers (z. B. Sie zahlen 20 €, alles darüber hinaus trägt der Mitarbeiter). Wenn der Mitarbeiter kündigt, entfällt Ihr Arbeitgeberzuschuss. Will er den Schutz weiter nutzen, muss er künftig auch den Arbeitgeberanteil übernehmen.

Das kann bedeuten, dass sich sein bisheriger Eigenbeitrag verdoppelt. Dennoch kann es sich lohnen, wenn ihm die Leistungen wichtig sind.

Arbeitnehmerfinanzierte bKV

Es gibt Modelle, bei denen Sie als Arbeitgeber lediglich den Rahmen stellen, aber die Beschäftigten zahlen freiwillig aus dem Netto die Beiträge (oft zu Gruppenkonditionen) selbst.

In so einem Fall hat der Mitarbeiter während der Beschäftigung schon selbst gezahlt. Nach dem Austritt ändert sich für ihn finanziell also wenig, außer dass er den Beitrag nicht mehr über die Gehaltsabrechnung, sondern direkt an den Versicherer zahlt. Viele Arbeitnehmer, die ihre bKV ohnehin selbst finanziert haben, führen sie nach einem Jobwechsel privat weiter, da sie den Nutzen kennen.

Budgettarif vs. fester Tarif

Ein Budgettarif stellt dem Mitarbeiter pro Jahr einen bestimmten Betrag für Gesundheitsleistungen zur Verfügung, den er frei nutzen kann (z. B. 300 € für verschiedene Vorsorge oder Zahnarzt). Ein klassischer Tarif hingegen definiert feste Leistungen (z. B. 80 % Erstattung für Zahnersatz bis Summe X). Für die Frage der Fortführung macht das zunächst keinen Unterschied: Beide Arten von Tarifen kann der Mitarbeiter privat weiterführen.

Beim Budgettarif behält er dann das jährliche Budget in gleicher Höhe. Entscheidender ist hier wieder die Finanzierung: Budgettarife werden oft komplett vom Arbeitgeber gezahlt. Wenn der Mitarbeiter nach Kündigung privat weitermacht, muss er also erstmals selbst dafür aufkommen.

Egal ob der Tarif vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden finanziert wurde: Eine Übernahme in einen Einzelvertrag ist grundsätzlich möglich. Lediglich die Zahlungsbereitschaft des Mitarbeiters kann je nach bisherigem Modell variieren.

Gruppenversicherung vs. Einzelvertrag

Wenn Ihr Mitarbeiter seine bKV privat weiterführt, wechselt er praktisch vom Gruppenvertrag in einen Einzelvertrag. Das bringt einige Unterschiede mit sich:

bKV als Gruppenvertrag (während der Anstellung)bKV als Einzelvertrag (private Weiterführung)
VersicherungsnehmerArbeitgeber (Unternehmen ist Vertragspartner des Versicherers)Sie selbst (Vertrag läuft auf Ihren Namen)
BeitragszahlungArbeitgeber übernimmt den Beitrag (ggf. inklusive Pauschalsteuer) oder teilt ihn mit IhnenSie zahlen den vollen Beitrag selbst
GesundheitsprüfungKeine oder stark vereinfachte Prüfung beim BeitrittKeine neue Prüfung bei direkter Übernahme (bei späterem Neuabschluss wäre eine Prüfung notwendig)
WartezeitenKeine Wartezeiten; Leistungen gelten ab Tag 1Keine Wartezeiten bei nahtloser Fortführung
BeitragsberechnungOft unabhängig vom Alter (Uni-Age-Tarif); GruppenkonditionenAltersabhängige Beiträge möglich; ggf. Wegfall von Gruppenrabatten (höherer Beitrag)
LeistungsumfangLaut Vertrag des Arbeitgebers festgelegt (gleich für alle versicherten Mitarbeiter)Meist identisch zum bisherigen Tarif; Sie können ggf. Bausteine anpassen oder abwählen
VertragsdauerGilt nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses; endet automatisch bei AustrittLäuft unbegrenzt weiter, bis Sie selbst kündigen oder den Vertrag ändern
KündigungsmöglichkeitSie selbst können die bKV nicht einzeln kündigen, solange Sie beim Arbeitgeber beschäftigt sind (es handelt sich um einen Kollektivvertrag)Sie können den Vertrag entsprechend der Bedingungen kündigen (z. B. mit Monatsfrist oder jährlich)

Durch die private Weiterführung wird aus dem kollektiven Arbeitgeber-Modell eine individuelle Versicherung, die der Mitarbeiter eigenverantwortlich trägt. Die Leistungen bleiben in der Regel erhalten, während die Kosten für ihn steigen können (weil kein Arbeitgeber mehr beteiligt ist). Dafür ist er aber unabhängig vom Arbeitgeber.

Selbst wenn er den Job wechselt oder in Rente geht, kann er diesen Schutz dann behalten.

Was sind die Vor- und Nachteile der privaten Weiterversicherung?

Ob Ihr Mitarbeiter seine bKV nach dem Ausscheiden weiterführen sollte, hängt von seiner individuellen Situation ab.

Hier sind die wichtigsten Vorteile und Nachteile einer privaten Weiterversicherung:

Vorteile:

  • Kein Verlust des Schutzes: Der Mitarbeiter behält seine gewohnten Zusatzleistungen (z. B. Zahn, Sehhilfe, Auslandsschutz) nahtlos bei und steht nicht plötzlich ohne da.
  • Keine neuen Gesundheitsfragen: Die Übernahme erfolgt meist ohne erneute Prüfung. Selbst mit Vorerkrankungen kann er versichert bleiben, was bei einem späteren Neuabschluss im Individualmarkt schwierig oder teuer wäre.
  • Sofortiger weiterlaufender Schutz: Es gibt keine Unterbrechung und keine Wartezeiten. Der Mitarbeiter kann z. B. auch laufende Behandlungen weiter erstattet bekommen.
  • Unabhängigkeit vom Arbeitgeber: Der Versicherungsschutz ist nicht mehr an eine Anstellung gebunden. Der Mitarbeiter kann ihn auch behalten, wenn er den Arbeitgeber erneut wechselt, eine Auszeit nimmt oder selbstständig wird.
  • Oft bessere Konditionen als Neuvertrag: Da der Mitarbeiter seinen bestehenden Tarif übernimmt, profitiert er von Konditionen, die er auf dem freien Markt so möglicherweise nicht mehr bekommt (z. B. Mitversicherung bereits bestehender Leiden).

Nachteile:

  • Kosten liegen voll beim Mitarbeiter: Er trägt ab sofort die gesamten Beitragskosten allein. Es entfällt jede Unterstützung oder Bezuschussung durch den Arbeitgeber, und ein steuerfreier Sachbezug wird zu seiner eigenen Ausgabe.
  • Höherer Beitrag möglich: Als Einzelvertrag kann der Tarif teurer sein als bisher (kein Gruppenrabatt, altersabhängige Kalkulation). Der Mitarbeiter muss den monatlichen Beitrag in sein persönliches Budget einplanen. Gerade für ältere Arbeitnehmer kann das spürbar sein.
  • Doppelte Absicherung vermeiden: Wenn der Mitarbeiter bald wieder einen Job mit bKV antritt, könnte er theoretisch doppelt versichert sein. In der Praxis sollte er dann den privaten Vertrag beenden, um keine unnötigen Kosten zu zahlen. Das erfordert etwas Aufmerksamkeit seinerseits (Kündigung nicht vergessen).
  • Nutzen abwägen: Falls der Mitarbeiter die bKV-Leistungen kaum in Anspruch nimmt, zahlt er möglicherweise monatlich für einen Schutz, den er selten braucht. In solchen Fällen kann es ökonomischer sein, auf die Weiterversicherung zu verzichten. Allerdings sollte er bedenken, dass ungenutzte Leistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) auch einen Mehrwert für seine Gesundheit haben.

Ob der Mitarbeiter die Weiterversicherung wählt, hängt davon ab, wie wertvoll ihm der Zusatzschutz ist und wie hoch der Beitrag im Verhältnis zu seinem Budget ausfällt. Viele Arbeitnehmer möchten die bKV nicht missen, gerade wenn sie Leistungen regelmäßig nutzen. Andere verzichten darauf, wenn ihnen der Nutzen gering erscheint oder ein neuer Arbeitgeber ohnehin eine ähnliche Leistung bietet.

Was müssen Ihre Mitarbeiter tun, um ihren Schutz zu sichern?

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre ausscheidenden Mitarbeiter umfassend über die notwendigen Schritte informieren, die sie unternehmen müssen, um ihren bKV-Schutz zu erhalten. Die folgenden Punkte sind dabei entscheidend:

Frühzeitig die Unterlagen prüfen

Sobald die Kündigung feststeht, sollte der Mitarbeiter sofort seine Versicherungsunterlagen durchsehen.

Oft hat er diese bei Vertragsbeginn erhalten und abgeheftet. Darin finden sich die wichtigsten Informationen zu Fortführungsrechten und Fristen. Falls die Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, hilft Ihre Personalabteilung weiter. Sie hat in der Regel Kopien der Vertragsbedingungen oder kann den Kontakt zum Versicherer herstellen.

Je früher sich der Mitarbeiter informiert, desto mehr Zeit bleibt ihm für seine Entscheidung. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten beispielsweise kann er in Ruhe alle Optionen prüfen und muss nicht unter Zeitdruck handeln.

Das Fortführungsangebot aktiv einfordern

Die meisten Versicherer verschicken automatisch ein Übernahmeangebot, wenn sie vom Arbeitgeber über das Ausscheiden informiert werden. Diese Schreiben kommen normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Kündigungsmeldung.

Erhält der Mitarbeiter nach zwei Wochen noch kein Angebot, sollte er nicht länger warten. Er sollte selbst beim Versicherer anrufen oder eine E-Mail schreiben. Die Kontaktdaten findet er auf seiner Versicherungskarte oder in den Vertragsunterlagen. Alternativ kann er sich an den betreuenden Makler wenden, falls die bKV über einen Vermittler abgeschlossen wurde.

Beispiel: Mitarbeiter Schmidt erhält seine Kündigung zum 31.03. Zwei Wochen später hat er noch kein Schreiben vom Versicherer erhalten. Er ruft bei der Hotline an und erfährt, dass seine Kündigung noch nicht gemeldet wurde. Der Versicherer schickt ihm daraufhin sofort die Unterlagen zur Fortführung per E-Mail zu. Hätte Schmidt noch länger gewartet, wäre möglicherweise die Frist verstrichen.

Die Zwei-Monats-Frist unbedingt einhalten

Die wichtigste Deadline ist die Fortführungsfrist. Sie beträgt bei den meisten Versicherern zwei Monate ab dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Diese Frist ist nicht verhandelbar. Verpasst der Mitarbeiter sie, verliert er das Recht auf die vereinfachte Übernahme ohne Gesundheitsprüfung.

Der Mitarbeiter sollte sich das Fristende deutlich markieren. Am besten trägt er es in mehrere Kalender ein und setzt sich eine Erinnerung zwei Wochen vorher. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen. Die Entscheidung sollte spätestens eine Woche vor Fristablauf getroffen sein, damit die Post rechtzeitig beim Versicherer ankommt.

Eine durchdachte Entscheidung treffen

Die Entscheidung für oder gegen die Fortführung sollte gut überlegt sein. Der Mitarbeiter sollte sich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich mir den monatlichen Beitrag leisten? Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV muss er plötzlich 20 bis 30 Euro im Monat selbst zahlen. Das klingt wenig, summiert sich aber auf 240 bis 360 Euro im Jahr.
  • Nutze ich die Leistungen regelmäßig? Wer jährlich seine professionelle Zahnreinigung (150 Euro) und alle zwei Jahre eine neue Brille (300 Euro) über die bKV abrechnet, hat die Kosten schnell wieder drin.
  • Bietet mein neuer Arbeitgeber eine bKV? Ist bereits ein neuer Job in Aussicht, lohnt sich ein Anruf beim zukünftigen Arbeitgeber. Bietet dieser eine vergleichbare bKV, kann man auf die private Fortführung verzichten.

Im Zweifel empfiehlt es sich, den Vertrag zunächst fortzuführen.

Kündigen kann der Mitarbeiter später immer noch, meist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Lässt er den Vertrag aber auslaufen und will später wieder einsteigen, muss er eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Mit Vorerkrankungen oder im höheren Alter wird das teuer oder sogar unmöglich.

Die Vertragsübernahme korrekt abwickeln

Hat sich der Mitarbeiter für die Fortführung entschieden, muss er die Unterlagen sorgfältig ausfüllen. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • Der neue Versicherungsbeginn muss nahtlos an das Beschäftigungsende anschließen. Endet das Arbeitsverhältnis am 31.03., muss die private Versicherung am 01.04. beginnen. Sonst entsteht eine Versicherungslücke.
  • Alle Felder müssen vollständig ausgefüllt sein. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung. Im schlimmsten Fall verstreicht dadurch die Frist.
  • Die Unterschrift darf nicht fehlen. Bei Online-Anträgen reicht oft eine digitale Signatur oder die Bestätigung per E-Mail.

Der Versand sollte nachweisbar erfolgen. Ein Einschreiben kostet zwar ein paar Euro, gibt aber Sicherheit. Alternativ kann der Mitarbeiter um eine Eingangsbestätigung per E-Mail bitten.

Die Beitragszahlung sicherstellen

Mit der privaten Fortführung wird der Mitarbeiter zum Beitragszahler. Die Zahlung läuft nicht mehr über die Gehaltsabrechnung, sondern direkt zwischen ihm und dem Versicherer.

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die bequemste Lösung. Der Beitrag wird automatisch abgebucht, Zahlungsversäumnisse sind ausgeschlossen. Wer lieber selbst überweist, sollte einen Dauerauftrag einrichten.

Der Mitarbeiter muss die Kosten in sein Budget einplanen. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro machen 25 Euro bKV-Beitrag nur ein Prozent aus. Trotzdem sollte er prüfen, ob dieser Betrag im Haushaltsplan Platz findet. Gerade in der Übergangsphase zwischen zwei Jobs kann das Budget knapp sein.

Beim Jobwechsel die neue bKV prüfen

Startet der Mitarbeiter bei einem neuen Arbeitgeber, sollte er am ersten Arbeitstag nach der bKV fragen. Viele Unternehmen erwähnen diesen Benefit nicht automatisch. Die Personalabteilung gibt Auskunft über:

  • Ob eine bKV angeboten wird,
  • welche Leistungen enthalten sind,
  • ab wann der Versicherungsschutz gilt (sofort oder nach der Probezeit),
  • und ob eine Eigenbeteiligung anfällt

Sind die Leistungen vergleichbar oder sogar besser als die privat fortgeführte bKV, kann der Mitarbeiter seinen Einzelvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Jahresende, manche Tarife sind auch monatlich kündbar.

Beispiel: Frau Müller führt nach ihrer Kündigung ihre bKV für 22 Euro monatlich privat weiter. Bei ihrem neuen Arbeitgeber erfährt sie nach zwei Monaten zufällig von einer Kollegin, dass es eine arbeitgeberfinanzierte bKV gibt. Sie hätte sich die 44 Euro sparen können, wenn sie gleich am ersten Tag nachgefragt hätte. Nun muss sie bis zum Jahresende warten, um ihren privaten Vertrag zu kündigen.

Mitversicherte Familienangehörige separat regeln

Viele Mitarbeiter vergessen, dass auch die Verträge von mitversicherten Familienangehörigen betroffen sind. Partner und Kinder sind oft über eine Familien-bKV abgesichert. Diese Verträge enden ebenfalls mit dem Austritt des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.

Jeder Familienangehörige braucht einen eigenen Fortführungsantrag. Die Fristen gelten für jeden Vertrag einzeln. Der Mitarbeiter sollte also für sich selbst und für jedes Familienmitglied separate Anträge stellen.

Die Kosten multiplizieren sich entsprechend. Eine vierköpfige Familie zahlt schnell 60 bis 80 Euro im Monat für den kompletten bKV-Schutz. Das sollte der Mitarbeiter vorher durchrechnen. Eventuell macht es Sinn, nur die wichtigsten Tarife weiterzuführen, etwa den Zahnzusatzschutz für die Kinder.

Beispiel: Herr Weber hat über seinen Arbeitgeber eine bKV und hat seine Frau und zwei Kinder mitversichert. Die Familien-bKV kostet zusätzlich 35 Euro, die bisher vom Gehalt abgezogen wurden. Nach seiner Kündigung muss er vier Fortführungsanträge stellen: einen für sich selbst (18 Euro) und drei für seine Familie (zusammen 35 Euro). Insgesamt zahlt er künftig 53 Euro monatlich. Da seine Frau demnächst wieder arbeiten geht und ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine bKV anbietet, führt die Familie nur die Kinder-Tarife weiter. Das spart 18 Euro im Monat.

Was sind typische Stolperfallen bei der bKV-Kündigung?

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Mitarbeiter auf folgende Fallstricke hinweisen:

  • Frist versäumt: Wenn der Mitarbeiter die Übernahmefrist (oft 2 Monate) verstreichen lässt, verliert er das Recht auf einfache Weiterversicherung. Danach müsste er einen normalen Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen oder er kommt gar nicht mehr in den Tarif rein.
  • Annahme, der Schutz laufe automatisch weiter: Manche Arbeitnehmer denken, die bKV bestehe nach Kündigung noch bis Jahresende oder ähnlich. Dem ist nicht so. Ohne aktive Fortführung ist der Mitarbeiter ab dem Ausscheiden sofort ohne bKV-Leistungen.
  • Nicht-Beachtung laufender Behandlungen: Hat der Mitarbeiter gerade eine kostspielige Behandlung begonnen (z. B. Zahnersatz), sollte er unbedingt für lückenlosen Versicherungsschutz sorgen. Ansonsten zahlt er Folgetermine nach dem Kündigungsdatum selbst.
  • Doppelt zahlen aus Unwissenheit: Wer einen neuen Job mit bKV antritt und zugleich seine alte bKV privat weiterführt, zahlt womöglich unnötig doppelt. Der Mitarbeiter sollte sich darum kümmern, nicht dauerhaft zwei ähnliche Versicherungen parallel laufen zu lassen.
  • Kein Budget für den Beitrag eingeplant: Insbesondere bei voll vom Arbeitgeber gezahlten Tarifen können Arbeitnehmer den Wert des Benefits unterschätzen. Plötzlich 20 oder 30 Euro im Monat selbst zu zahlen, kann finanziell weh tun, wenn man nicht vorbereitet ist.
  • Falsche oder fehlende Kommunikation: Der Mitarbeiter sollte dem Versicherer (oder der betreuenden Firma) mitteilen, dass er ausscheidet und Interesse an einer Fortführung hat. Er sollte sich nicht blind darauf verlassen, dass alle Informationen automatisch fließen. Gerade bei Insolvenz oder Arbeitgeberwechsel geht das leicht unter.

Beispiel: Thomas (50) leidet an Rückenproblemen

Thomas (50) litt bereits seit Jahren an Rückenproblemen und nutzte über die bKV seines Arbeitgebers regelmäßig eine Spezialtherapie, die die gesetzliche Kasse nicht zahlt. Als ihm gekündigt wird, steht auch diese Behandlung auf der Kippe.

Thomas entscheidet sich daher, den bKV-Vertrag privat weiterzuführen, um die Kosten seiner Therapie weiterhin erstattet zu bekommen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es sein kann, den bKV-Schutz bei laufenden Gesundheitsmaßnahmen rechtzeitig zu sichern.

Was sind Ihre Pflichten als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber haben Sie beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wichtige Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung.

Sie müssen ausscheidende Mitarbeiter über ihr Fortführungsrecht informieren. Diese Information sollte klar und rechtzeitig erfolgen. Am besten nehmen Sie einen entsprechenden Hinweis direkt in das Kündigungsschreiben auf oder legen ein Informationsblatt bei. Der Mitarbeiter muss wissen, dass er die bKV privat weiterführen kann, welche Frist gilt und an wen er sich wenden muss.

Die Meldung an den Versicherer gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Sobald die Kündigung feststeht, informieren Sie den Versicherer oder betreuenden Makler. Diese Meldung sollte innerhalb einer Woche erfolgen. Der Versicherer braucht diese Information, um dem Mitarbeiter ein Fortführungsangebot zu machen. Verzögern Sie die Meldung, bleibt dem Mitarbeiter womöglich zu wenig Zeit für seine Entscheidung.

Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter alle relevanten Versicherungsunterlagen erhält. Dazu gehören die Versicherungsbedingungen, die Leistungsübersicht und die Kontaktdaten des Versicherers. Falls Sie diese Dokumente nicht vorrätig haben, fordern Sie sie beim Versicherer an.

Ihre Personalabteilung sollte für Fragen zur Verfügung stehen. Auch wenn nicht alle Details beantwortet werden können, sollten Sie zumindest den Kontakt zum Versicherer oder Makler vermitteln. Eine kurze E-Mail mit den wichtigsten Ansprechpartnern hilft dem Mitarbeiter enorm.

Die Abwicklung der letzten Beitragszahlungen muss geklärt werden. Regeln Sie, bis zu welchem Datum Sie die bKV-Beiträge zahlen. In der Regel ist das der letzte Arbeitstag. Bei unterjährigem Austritt klären Sie, ob der volle Monatsbeitrag oder anteilig gezahlt wird.

Beispiel: Ein Unternehmen vergisst, die Kündigung eines Mitarbeiters an den Versicherer zu melden. Der Mitarbeiter erfährt erst sechs Wochen nach seinem Austritt von der Fortführungsmöglichkeit. Die Zwei-Monats-Frist ist fast abgelaufen. Mit rechtzeitiger Meldung wäre diese Situation vermeidbar gewesen.

Bei Massenentlassungen sollten Sie eine Informationsveranstaltung zur bKV organisieren. Ein Vertreter des Versicherers kann die Fortführungsmöglichkeiten erklären. Das stellt sicher, dass alle Betroffenen die gleichen Informationen erhalten.

Die korrekte Abwicklung der bKV beim Mitarbeiteraustritt trägt zu einem professionellen Trennungsprozess bei. Gut informierte Mitarbeiter sprechen auch nach dem Ausscheiden positiv über Ihr Unternehmen. Das stärkt Ihr Employer Branding und Ihren Ruf als verantwortungsvoller Arbeitgeber.

Überblick: Auswirkungen der Kündigung auf die bKV

SituationWas passiert mit dem bKV-Schutz?
Kündigung durch Arbeitgeber (egal aus welchem Grund)Endet grundsätzlich zum letzten Arbeitstag. Option: Sie können den Vertrag privat übernehmen und innerhalb der Frist weiterführen, um Schutz nahtlos zu erhalten.
Eigenkündigung (Sie kündigen selbst)Endet zum letzten Arbeitstag. Option: Sie können den Vertrag privat weiterführen (siehe oben).
AufhebungsvertragEndet zum vereinbarten Austrittsdatum (wie bei Kündigung). Option: Sie können den Vertrag privat weiterführen.
RenteneintrittEndet mit dem Rentenbeginn. Option: Sie können den Vertrag als Rentner privat weiterführen.
Neuer Job mit bKVEndet beim alten Arbeitgeber; beim neuen Arbeitgeber können Sie nahtlos in dessen bKV wechseln.
Neuer Job ohne bKVEndet beim alten Arbeitgeber. Option: Sie können den Tarif privat weiterführen, damit Sie weiterhin versichert bleiben.
Insolvenz des ArbeitgebersEndet (der Arbeitgeber kann den Vertrag nicht fortführen). Option: Sie können den Tarif selbst weiterzahlen und privat fortsetzen.

Die bKV ist ein wertvolles Benefit, das im Falle einer Kündigung zwar nicht automatisch fortbesteht, aber mit den richtigen Schritten lückenlos erhalten werden kann. Wenn Ihre Mitarbeiter die genannten Fristen einhalten und ihre Optionen kennen, können sie ihren Gesundheitsschutz auch unabhängig von Ihrem Unternehmen aufrechterhalten.

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre ausscheidenden Mitarbeiter aktiv über ihre Möglichkeiten informieren. Eine transparente Kommunikation und rechtzeitige Information helfen Ihren Mitarbeitern, eine fundierte Entscheidung für ihre Gesundheit und ihre Finanzen zu treffen. Ein bisschen Unterstützung Ihrerseits bei diesem Prozess stärkt nicht nur Ihr Image als fürsorglicher Arbeitgeber, sondern vermeidet auch spätere Nachfragen und Missverständnisse.

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
Kontakt

Brandbenefits GmbH
Niflandring 13
22559 Hamburg