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.Patrick Steeger

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Werden Sie mit der richtigen bKV zum Mitarbeiter-Magneten.

bKV im Ruhestand: Was passiert beim Renteneintritt?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine vom Arbeitgeber angebotene Krankenzusatzversicherung, die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Sie bietet Mitarbeitern zusätzliche Leistungen wie bessere Zahnersatzleistungen oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Viele Arbeitnehmer fragen sich jedoch, was mit dieser wertvollen Absicherung passiert, wenn sie in Rente gehen. Bleibt die bKV bestehen? Wer zahlt dann die Beiträge? Kann man die bKV mitnehmen? Das klären wir jetzt.

Wird die bKV nach Renteneintritt weitergeführt?

Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen können Sie Ihre betriebliche Krankenversicherung auch nach dem Renteneintritt nahtlos weiterführen. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, sei es durch Renteneintritt oder Kündigung, haben Sie bei vielen Versichern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf eigenen Namen und eigene Rechnung fortzusetzen.

Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Ausscheiden erklären, dass Sie die bKV weiterführen möchten. Üblich sind zwei Monate Zeit nach dem Austritt, um die Fortführung zu beantragen.

Der entscheidende Vorteil dabei: Bei rechtzeitiger Übernahme in den eigenen Vertrag müssen Sie keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand über die Jahre verschlechtert hat, können Sie Ihren bKV-Schutz ohne erneute Fragen zu Vorerkrankungen weiterführen.

Der Versicherer darf keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse wegen Krankheiten neu festlegen. Das ist ein enormer Vorteil im Vergleich zum Abschluss einer neuen privaten Zusatzversicherung im Alter.

Praktisch bedeutet das für Sie: Ihre bKV gewährt Ihnen weiterhin Versicherungsschutz und Zugang zu den vereinbarten Leistungen, auch im Ruhestand. Sie können also dieselben Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die Sie als Arbeitnehmer hatten. Die bKV bleibt eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und stellt sicher, dass Ihr Versicherungsschutz im Ruhestand aufrechterhalten bleibt.

Allerdings ändert sich der Vertragsinhaber und Beitragszahler. War zuvor Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und oft auch Zahler der Beiträge, wird die Police nun auf Sie persönlich umgestellt. Sie führen sie als Einzelvertrag weiter. In vielen Fällen erlaubt der Versicherer, dass Sie sogar zu den bisherigen Gruppenkonditionen weiter versichert bleiben.

Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Renteneintritt um die Weiterführung Ihrer bKV. Informieren Sie Ihren Versicherer oder den bKV-Betreuer Ihres Unternehmens, dass Sie in Rente gehen und den Schutz fortsetzen möchten. So stellen Sie sicher, dass keine Fristen verstreichen und der nahtlose Übergang klappt. Eine frühzeitige Klärung aller Fragen, am besten einige Monate vor Rentenbeginn, verhindert Lücken im Versicherungsschutz.

Wie hoch sind die bKV-Beiträge während der Rente?

Während der aktiven Beschäftigung hat meist der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV übernommen, oft sogar steuerfrei als Sachleistung bis 50 Euro monatlich. Mit Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberbeitrag vollständig.

Sie als Rentner zahlen die Beiträge Ihrer bKV nun selbst aus Ihrer Rente beziehungsweise Ihrem Einkommen. Das bedeutet einerseits eine zusätzliche monatliche Belastung, andererseits bleiben Ihnen aber die wichtigen Zusatzleistungen erhalten.

Wie hoch die Beiträge sind, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Häufig wurden bKV-Tarife altersunabhängig kalkuliert, beispielsweise ein einheitlicher Beitrag für alle 16 bis 67-Jährigen. In solchen Fällen bleibt der Beitrag auch im Rentenalter zunächst gleich. Bei guten Verträgen wird die im Gruppenvertrag erworbene Berechtigung genutzt, Ihr ursprüngliches Eintrittsalter zu berücksichtigen. Bereits gebildete Altersrückstellungen werden übertragen, um den Beitrag im Alter bezahlbar zu halten.

Beitragsvergleich vor und nach Renteneintritt für gesetzlich Versicherte:

SituationWährend BeschäftigungNach Renteneintritt
GKV-Beitrag bei 4.000 € Brutto318 € Arbeitnehmeranteil159 € bei 2.000 € Rente
Arbeitgeberzuschuss GKV318 €Entfällt
Rentenversicherungszuschuss159 €
bKV-Beitrag (Beispiel)0 € (Arbeitgeber zahlt 40 €)40 € (Eigenanteil)
Gesamtbelastung318 €199 €

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Situation: Als Arbeitnehmer mit 4.000 Euro Bruttogehalt zahlen Sie rund 318 Euro monatlich für die GKV. Ihr Arbeitgeber übernimmt nochmal 318 Euro. Die bKV-Beiträge von 40 Euro monatlich übernimmt Ihr Chef vollständig, sodass Sie die bKV nichts kostet.

Nach Renteneintritt mit beispielsweise 2.000 Euro Bruttorente halbieren sich Ihre GKV-Beiträge auf etwa 159 Euro. Die Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte als Zuschuss. Allerdings müssen Sie nun die 40 Euro für die bKV selbst tragen.

Beitragsvergleich vor und nach Renteneintritt für privat Versicherte:

SituationWährend BeschäftigungNach Renteneintritt
PKV-Beitrag gesamt700 €700 €
Eigenanteil382 €444 €
Arbeitgeberzuschuss318 €Entfällt
Zuschuss Rentenversicherung256 € (bei 3.000 € Rente)

Für PKV-Versicherte kann der Eigenanteil in der Rente sogar steigen, weil der Zuschuss der Rentenkasse oft niedriger ist als der frühere Arbeitgeberanteil. Bei einer Rente von 3.000 Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 8,55 Prozent, also etwa 256 Euro monatlich.

Da der Zuschuss aber höchstens die halbe PKV-Prämie abdeckt, bleiben von 700 Euro Beitrag rund 444 Euro an Ihnen hängen.

Mitnahmeoptionen der bKV bei Arbeitgeberwechsel oder Ruhestand

Die Fortführung der bKV ist nicht nur beim Renteneintritt ein Thema, sondern auch bei jedem anderen Ausscheiden aus dem Unternehmen. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer beim Verlassen der Firma drei Optionen für Ihren bKV-Vertrag.

Private Fortführung der bKV

Sie können Ihre bKV auf eigene Rechnung weiterführen. In den meisten Fällen ist das ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Der Versicherer unterbreitet Ihnen ein Angebot für die Weiterführung, oft zu vergleichbaren Konditionen wie bisher. Diese Option greift sowohl bei Renteneintritt als auch bei einem freiwilligen Arbeitgeberwechsel.

Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb der vorgegebenen Frist, meist zwei Monate, entscheiden und den Antrag stellen. Dann erhalten Sie den Versicherungsschutz nahtlos weiter. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie die Beiträge selbst und sind Versicherungsnehmer des Einzelvertrags.

Übertrag zum neuen Arbeitgeber

Wechseln Sie nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber, der ebenfalls eine bKV mit identischen Konditionen anbietet, kann der Vertrag oft dort fortgeführt werden. Praktisch bedeutet das, Sie steigen in die bKV des neuen Unternehmens ein, ohne Unterbrechung und ohne Nachteile.

Diese Variante setzt voraus, dass die Tarife wirklich deckungsgleich sind und der neue Arbeitgeber beim selben Versicherer die bKV weiterführt. In der Praxis ist das seltener der Fall, da unterschiedliche Firmen meist unterschiedliche bKV-Angebote haben.

Beendigung der bKV

Sie entscheiden sich, den Vertrag nicht fortzuführen. In diesem Fall endet Ihr bKV-Schutz mit dem Ausscheiden. Der Arbeitgeber meldet Sie aus der Gruppenversicherung ab, und der Versicherungsvertrag wird für Sie beendet.

Ab Rentenbeginn haben Sie dann nur noch Ihren normalen Krankenversicherungsschutz ohne die zusätzlichen Leistungen der bKV. Diese Option sollten Sie bewusst wählen, beispielsweise wenn Sie den Mehrwert der bKV nicht mehr benötigen oder Ihnen die Weiterführung zu teuer ist.

Für die meisten Arbeitnehmer ist die private Fortführung im Ruhestand der relevante Weg. Gerade weil keine Gesundheitsprüfung anfällt und Vorerkrankungen weiterhin mitversichert bleiben, lohnt es sich in der Regel, die bKV mitzunehmen. Sie zahlen oft deutlich weniger, als wenn Sie im Alter eine vergleichbare private Zusatzversicherung auf dem freien Markt neu abschließen würden.

Familienangehörige in der bKV: Was gilt im Ruhestand?

Viele bKV-Tarife bieten die Möglichkeit, Familienangehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitzuversichern.

In der Erwerbsphase konnten oft die Angehörigen zu eigenen Lasten, aber zu den günstigen Gruppenkonditionen in die bKV aufgenommen werden. Beispielsweise konnten Ihr Ehepartner und Ihre Kinder innerhalb einer bestimmten Frist, häufig sechs Monate ab Start der bKV, ohne Gesundheitsprüfung in den Vertrag einsteigen.

Was passiert nun mit diesen mitversicherten Familienmitgliedern, wenn Sie in Rente gehen? Grundsätzlich haben Ihre Angehörigen ebenfalls die Option, den Versicherungsschutz fortzuführen, solange Sie Ihre eigene bKV weiterführen.

Wenn Sie als versicherte Hauptperson das Unternehmen verlassen und Ihren Vertrag privat weiterführen, können Ihre mitversicherten Familienmitglieder ebenfalls im Vertrag bleiben. Sie würden dann analog zu Ihnen ihre Beiträge selbst zahlen. Die günstigen Konditionen und der Verzicht auf Gesundheitsprüfung bleiben ihnen in der Regel erhalten, da sie ja bereits versichert waren.

Wichtig ist, dass Ihr eigener bKV-Vertrag bestehen bleibt. Sollte der Hauptvertrag enden, weil Sie ihn kündigen oder nicht privat fortführen, verlieren auch die daran geknüpften Familienversicherungen ihre Grundlage. Dann müssten Partner oder Kinder sich selbst um neuen Versicherungsschutz bemühen.

Nach Renteneintritt sind Sie nicht mehr Teil einer Belegschaft, daher entfällt die Möglichkeit, neu über einen Arbeitgeber-Firmenvertrag jemanden aufzunehmen. Haben Sie im Ruhestand geheiratet oder bekommen ein Kind oder Enkelkind, können Sie diese nicht mehr über die ehemalige bKV aufnehmen. Familienmitglieder konnten üblicherweise nur während der aktiven Dienstzeit zu den bKV-Konditionen hinzukommen.

Kinder sind in der bKV meist nur bis zu einem bestimmten Alter mitversicherbar, typischerweise bis maximal 25 bis 27 Jahre, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden. Darüber hinaus benötigen sie eigene Verträge. Diese Regel gilt unabhängig vom Renteneintritt.

Wie funktioniert die bKV in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung in der Rentenzeit?

Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt auch im Alter für die meisten Menschen die zentrale Absicherung im Krankheitsfall. Sind Sie gesetzlich versichert, ändert sich durch den Renteneintritt an den Leistungen nichts Wesentliches.

Die GKV deckt weiterhin alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab, von Arztbesuchen über Krankenhaus bis Medikamente. Allerdings wechselt Ihr Versicherungsstatus möglicherweise in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die KVdR ist keine eigene Kasse, sondern ein Status in der GKV. Wenn Sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert waren, werden Sie als Rentner pflichtversichert in der KVdR.

Die Vorteile sind erheblich: Sie zahlen dann nur Beiträge auf Ihre gesetzliche Rente und Betriebsrenten über dem Freibetrag, nicht jedoch auf Zinserträge oder Mieteinkünfte. Ihre Beiträge werden zur Hälfte von der Rentenkasse bezuschusst.

Erfüllen Sie die 90-Prozent-Regel nicht, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Dann müssen Sie allerdings Beiträge auf alle Einkünfte zahlen. In beiden Fällen können Sie von der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten.

Für Ihre betriebliche Krankenversicherung spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig in der GKV sind. Die bKV ist immer ein privater Zusatzschutz parallel zur GKV. Sie reichen Rechnungen für bKV-Leistungen direkt bei der privaten Versicherung ein und bekommen die Erstattung ausgezahlt. Die GKV bleibt für alle Basisleistungen Ihr erster Ansprechpartner.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht das Zusammenspiel: Ihre GKV übernimmt bei Zahnersatz 60 Prozent der Kosten als Festzuschuss. Ihre bKV sieht vor, bis zu 100 Prozent zu erstatten. Nach Renteneintritt ändert sich daran nichts. Sie gehen weiterhin zum Zahnarzt, reichen den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse ein, bekommen Ihren Kassenzuschuss. Den Rest der Rechnung reichen Sie bei der bKV ein, die Ihnen dann die verbleibenden 40 Prozent ersetzt.

In der GKV gibt es die Familienversicherung. Ihr Ehepartner kann unter Umständen beitragsfrei mitversichert sein, wenn er selbst kein oder nur geringes Einkommen hat. Diese Familienversicherung der GKV bleibt im Rentenalter für Partner bestehen. Aber die bKV bietet keine beitragsfreie Familienmitversicherung.

Jeder Versicherte in der bKV zahlt einen eigenen Beitrag. Das war schon im Erwerbsleben so und ändert sich im Ruhestand nicht.

Renteneintritt mit privater oder gesetzlicher Krankenversicherung

Ob Sie beim Übergang in den Ruhestand gesetzlich oder privat krankenversichert sind, macht einen großen Unterschied. Beide Systeme funktionieren im Alter unterschiedlich, und es gibt spezielle Fallstricke.

Als gesetzlich Versicherter in Rente

Ihre Krankenkasse wird automatisch prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Erfüllen Sie sie, werden Sie zum Rentenbeginn nahtlos in der KVdR geführt. Ihr Beitrag wird direkt von der Rente einbehalten und der Rentenversicherer übernimmt die Hälfte.

Sind Sie freiwillig in der GKV, werden alle Ihre Einnahmen für die Beitragsberechnung herangezogen. Neben der Rente also beispielsweise Betriebsrente, Vermietung oder Zinsen. Das kann bedeuten, dass Sie spürbar mehr zahlen als ein KVdR-Mitglied mit denselben Einkünften. Eine Beitragsbemessungsgrenze schützt aber vor unbegrenzter Beitragshöhe.

Sowohl pflichtversicherte als auch freiwillig versicherte Rentner erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung. Dieser beträgt 7,3 Prozent der Rente plus halben Zusatzbeitrag, also effektiv den halben GKV-Beitrag auf die Rente. Diesen Zuschuss müssen Sie beantragen, idealerweise zusammen mit dem Rentenantrag.

Als privat Versicherter in Rente

Wenn Sie im Moment des Renteneintritts privatversichert sind, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht möglich. Ab dem Alter von 55 Jahren ist der Weg in die GKV quasi unmöglich. Realistisch müssen Sie Ihr Leben lang in der PKV bleiben, wenn Sie jenseits der 55 in Rente gehen und privat versichert sind.

Private Krankenversicherungen sind nicht einkommensabhängig. Sie zahlen auch im Alter den Beitrag, der sich nach Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang richtet. Allerdings gibt es in der PKV Altersentlastungen. Zum einen entfällt ab 60 der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, den Sie vorher zur Bildung von Altersrückstellungen gezahlt haben. Zum anderen brauchen Sie meist kein Krankentagegeld mehr, sodass Sie diesen Baustein kündigen können. Trotzdem steigen PKV-Prämien oft weiter an, weil die Gesundheitskosten insgesamt steigen.

Durchschnittlich zahlt ein PKV-Rentner 2025 rund 623 Euro im Monat für seine Krankenversicherung.

Als privatversicherter Rentner können Sie einen Zuschuss von der Rentenkasse bekommen. Dieser ersetzt den weggefallenen Arbeitgeberanteil. 2025 beträgt er 8,55 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente, maximal aber die Hälfte Ihres PKV-Beitrags. Der Zuschuss ist steuerfrei. Sie müssen ihn beantragen, am besten zusammen mit dem Rentenantrag.

Falls Ihnen Ihre PKV im Alter zu teuer wird, gibt es einige Stellschrauben. Sie können bei Ihrem Versicherer nach einem Tarifwechsel fragen, also einen günstigeren Tarif innerhalb des Unternehmens wählen. Sie können auch in den Standardtarif oder Basistarif wechseln. Diese Tarife sind preislich begrenzt, haben aber stark reduzierte Leistungen.

Die steuerliche Behandlung der bKV im Ruhestand

Steuerlich ändert sich mit dem Renteneintritt einiges. Die betriebliche Krankenversicherung wurde in der Ansparphase häufig als Sachlohn gewährt und war bis 50 Euro monatlich steuerfrei. Ihr Arbeitgeber konnte also bis zu 50 Euro im Monat für Ihre bKV beitragen, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfielen.

Mit Renteneintritt fällt diese Begünstigung weg, denn Sie erhalten die bKV ja nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern zahlen sie selbst. Können Sie Ihre bKV-Beiträge nun von der Steuer absetzen? Prinzipiell gehören Krankenzusatzversicherungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung. Alle Beiträge zu privaten Zusatz-Krankenversicherungen dürfen eingetragen werden. Sie können Ihre nun selbst gezahlten bKV-Beiträge also geltend machen.

elster pkv

In der Praxis werden Sie davon häufig keinen Steuervorteil mehr haben. Die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung sind in voller Höhe abzugsfähig. Zusatzversicherungen jedoch fallen unter den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner. Praktisch ist dieser Höchstbetrag durch Ihre Basisbeiträge meist schon ausgeschöpft. Ihre bKV-Beiträge werden zwar eingetragen, führen aber nicht zu einer zusätzlichen Steuererstattung.

Leistungen aus der bKV, also Erstattungen, die Sie von der Versicherung erhalten, sind steuerfrei. Es handelt sich um Ersatz von Krankheitskosten, ähnlich wie Leistungen der GKV, die nicht besteuert werden. Sie müssen also nicht befürchten, dass erstattete Arzt- oder Zahnarztrechnungen als Einkommen zählen.

Welche Leistungen aus der bKV bleiben im Ruhestand erhalten?

Wenn Sie Ihre betriebliche Krankenversicherung in der Rente fortführen, bleiben Ihnen alle versicherten Leistungen grundsätzlich erhalten. Die Versicherung darf nicht einfach Leistungen kürzen, nur weil Sie jetzt Rentner sind. Vertraglich garantierte Leistungen gelten weiter, und Leistungskürzungen sind nicht einseitig möglich.

Sie profitieren also weiterhin von den zusätzlichen Erstattungen, zum Beispiel für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Einzelzimmer, je nachdem, was Ihr Tarif beinhaltet. Gerade im Alter sind viele dieser Leistungen besonders wertvoll. Hoher Zahnersatz, Hörgeräte, Physiotherapie oder Auslandsbehandlung im Ruhestand können durch die bKV abgedeckt sein, was Ihnen finanzielle Sicherheit gibt.

Welche bKV-Leistungen können sich bei Renteneintritt ändern?

Dennoch gibt es ein paar Punkte, bei denen sich im Detail etwas ändern kann.

Das Krankentagegeld ist ein solcher Fall. Sollten Sie über die bKV einen Krankentagegeld-Tarif gehabt haben, der Ihr Gehalt im Krankheitsfall aufstockt, dann endet dieser mit Renteneintritt automatisch. Krankentagegeld sichert ja Verdienstausfall ab. Mit der Rente haben Sie in der Regel kein Arbeitseinkommen mehr, das ausfallen könnte.

Manche Arbeitgeber kombinierten die bKV mit betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen wie einem jährlichen Check-up im unternehmenseigenen medizinischen Dienst oder Gesundheitskursen im Haus. Diese Angebote sind Sozialleistungen des Arbeitgebers und nicht Teil des Versicherungsvertrags. Logisch fallen solche betrieblichen Angebote weg, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Die bKV selbst bleibt wie besprochen bestehen, aber alles, was direkt vom Arbeitgeber kam, steht Ruheständlern meist nicht mehr zur Verfügung.

Im Kern bleibt die bKV im Rentenalter das, was sie vorher war: eine private Zusatzversicherung mit festgelegtem Leistungsversprechen. Sie erhalten weiterhin Leistungen garantiert, solange Sie Beiträge zahlen.

Die Versicherung kann nicht plötzlich Leistungen streichen, nur weil Sie älter werden. Das unterscheidet sie übrigens von der GKV. In der gesetzlichen Krankenversicherung könnten politisch Leistungen gekürzt werden. In Ihrer bKV sind die vereinbarten Leistungen sicher.

Praktische Tipps für den Übergang in den Ruhestand

Zum Abschluss die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Übergang Ihrer bKV in den Ruhestand.

Rechtzeitig entscheiden und handeln

Melden Sie sich rechtzeitig vor Rentenbeginn bei Ihrer bKV-Versicherung oder dem zuständigen Vermittler. Teilen Sie mit, dass Sie ausscheiden werden, und beantragen Sie die Fortführung auf Ihren Namen. Halten Sie die Frist von meist zwei Monaten unbedingt ein. So sichern Sie sich den nahtlosen Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.

Beiträge realistisch einplanen

Ab Renteneintritt zahlen Sie die bKV-Beiträge selbst. Planen Sie diese Ausgabe fest in Ihr Budget ein. Prüfen Sie, ob der Beitrag weiterhin ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Meist ist er günstig im Vergleich zum Nutzen, insbesondere da keine Altersrisikozuschläge mehr hinzukommen. Denken Sie daran, dass sich auch Ihr GKV- oder PKV-Beitrag ändern wird, und kalkulieren Sie Ihr verfügbares Einkommen entsprechend.

Den Vorteil der fehlenden Gesundheitsprüfung nutzen

Nutzen Sie den Vorteil, dass Ihre bKV ohne erneute Gesundheitsfragen weiterläuft. Besonders wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, wäre ein Neuabschluss außerhalb der bKV schwierig oder teuer. Die bKV sichert Ihnen garantierten Schutz trotz Krankheiten, den Ihnen sonst keiner so einfach geben würde.

Familienversicherung klären

Falls Ihr Partner oder Ihre Kinder in der bKV mitversichert sind, informieren Sie sie und stellen Sie sicher, dass auch sie die Weiterführung wünschen. Sie müssen dann ihre Beiträge selbst zahlen. Sollte jemand nicht mehr mitversichert sein wollen, kündigen Sie diese Teilversicherung fristgerecht.

Zuschüsse nicht vergessen

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse Ihren künftigen Status bestätigen, ob KVdR oder freiwillig versichert. Beantragen Sie bei freiwilliger Weiterversicherung den Zuschuss bei der Rentenversicherung. Sollten Sie privat versichert sein, vergessen Sie nicht, ebenfalls den Zuschuss zu beantragen. Diese Anträge nicht zu stellen, wäre verschenktes Geld.

Leistungen kennen und nutzen

Informieren Sie sich, welche Leistungen Ihre bKV genau umfasst, und nutzen Sie sie aktiv. Viele Menschen kennen gar nicht alle Benefits. Jetzt im Ruhestand haben Sie vielleicht mehr Zeit, sich um Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden zu kümmern. Schauen Sie, ob Ihre bKV etwas dafür bezahlt. Es wäre schade, Leistungen brachliegen zu lassen, für die Sie nun selbst Beitrag zahlen.

Fazit: Die bKV als wertvoller Begleiter im Ruhestand

Die betriebliche Krankenversicherung kann Ihnen auch im Alter noch hervorragende Dienste leisten, indem sie die Lücken schließt, die die GKV lässt. Sie sorgt dafür, dass Sie sich um Zuzahlungen und extra Gesundheitskosten weniger Sorgen machen müssen. Die Möglichkeit, die bKV ohne Gesundheitsprüfung in den Ruhestand mitzunehmen, ist ein echter Vorteil, den Sie nutzen sollten.

Ja, Sie müssen die Beiträge nun selbst tragen. Aber im Vergleich zu einem Neuabschluss im Alter sind die Konditionen meist deutlich günstiger. Zudem bleiben Ihnen alle Vorerkrankungen mitversichert, was bei einer neuen Versicherung oft problematisch wäre.

Die bKV ist ein Stück Kontinuität aus dem Arbeitsleben, das Sie mitnehmen können. Ein echter Benefit, der auch im Ruhestand nicht aufhört. Mit der richtigen Planung und rechtzeitiger Organisation sichern Sie sich diesen wertvollen Zusatzschutz für Ihren neuen Lebensabschnitt. Genießen Sie Ihren Ruhestand mit dem guten Gefühl, weiterhin rundum abgesichert zu sein.

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
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