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.Patrick Steeger

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Werden Sie mit der richtigen bKV zum Mitarbeiter-Magneten.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abschließen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung handelt es sich bei der bKV um eine freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens, vergleichbar mit einem Gesundheits-Benefit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die bKV ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz Ihrer Belegschaft um zusätzliche Leistungen wie bessere Zahnversorgung oder Chefarztbehandlung und wird meist vom Arbeitgeber finanziert.

Für Sie als Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Gesundheitsleistungen auf Privatpatientenniveau bereitzustellen, ohne dass diese dafür selbst zahlen müssen.

Was ist eine betrieblichen Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Gruppenversicherung, die Ihr Unternehmen bei einem privaten Krankenversicherer für die Mitarbeiter abschließt. Als Arbeitgeber sind Sie hierbei der Versicherungsnehmer und Vertragspartner der Versicherung, die Beschäftigten sind die versicherten Personen mit Leistungsanspruch.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch der Mitarbeiter auf eine bKV. Sie bieten sie freiwillig als Zusatzleistung an. Die Teilnahme der Mitarbeiter ist ebenfalls freiwillig. Niemand kann gezwungen werden, dieses Angebot anzunehmen. In der Praxis lehnen allerdings wenige eine kostenlose Zusatzversicherung ab.

Verwechseln Sie die bKV nicht mit einer Betriebskrankenkasse. Betriebskrankenkassen sind gesetzliche Krankenkassen für bestimmte Unternehmen oder Branchen. Die bKV hingegen ist eine privatwirtschaftliche Versicherungslösung, die parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitnehmer läuft. Jeder Mitarbeiter muss weiterhin regulär krankenversichert sein, entweder in der GKV oder PKV. Die bKV bietet zusätzlichen Schutz über die gesetzlichen Leistungen hinaus.

Wie funktioniert die bKV in der Praxis?

Sie schließen einen Rahmenvertrag oder Gruppenvertrag mit einem Versicherer ab, der festlegt, welche Zusatzleistungen versichert sind und für welche Beschäftigtengruppe. In der Regel umfasst die bKV alle Mitarbeitenden oder definierte Gruppen wie alle Festangestellten.

Oft gilt eine Mindestanzahl von versicherten Personen.

Bei vielen Anbietern sind es mindestens 5 bis 10 Mitarbeiter. Kleinere Firmen können aber dennoch Lösungen finden, da Versicherer Kleingruppen manchmal zu größeren Kollektiven zusammenfassen. Eine bKV kann also prinzipiell in fast jedem Unternehmen eingeführt werden, vom Mittelstand bis zum Konzern.

In der Praxis übernimmt meistens der Arbeitgeber vollständig die Beiträge zur bKV. Es gibt jedoch auch Varianten, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilen oder der Arbeitnehmer sie komplett trägt. Bei Arbeitgeberfinanzierung handelt es sich um Sachlohn. Als Arbeitgeber können Sie entscheiden, ob Sie die Versicherung zusätzlich zum Gehalt anbieten möchten, was am gängigsten ist, oder als Alternative zu einer Gehaltserhöhung.

Eine bKV wird meistens zusätzlich zum normalen Lohn gewährt, damit der Mitarbeiter keine finanziellen Nachteile hat.

Keine Gesundheitsprüfung bei der bKV

Der Clou der bKV ist, dass alle teilnehmenden Mitarbeiter sofort versichert sind, oft ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Selbst Mitarbeiter mit Vorerkrankungen erhalten vollen Schutz, da es in der bKV meist eine Aufnahmegarantie gibt. Das ist möglich, weil das Risiko auf die gesamte Gruppe verteilt wird.

Der Versicherer kalkuliert mit einem Kollektiv statt mit Einzelfällen. Bei kleinen Firmen bündeln Versicherer oft mehrere Unternehmen, um ein größeres Versichertenkollektiv zu erhalten.

Dadurch entfallen die sonst üblichen Ausschlüsse oder Risikozuschläge, und alle Beschäftigten genießen den gleichen Versicherungsschutz, inklusive bereits bestehender gesundheitlicher Probleme. Für die Mitarbeiter bedeutet das eine enorme Erleichterung gegenüber privaten Zusatzversicherungen, bei denen Vorerkrankungen oft ein Problem sind.

Ist die bKV eine freiwillige Leistung des Unternehmens?

Die bKV ist freiwillig für beide Seiten. Sie als Arbeitgeber können dieses Benefit anbieten, müssen es aber nicht.

Ihre Mitarbeiter dürfen frei entscheiden, ob sie teilnehmen. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen durch Jobwechsel oder Rente, endet in der Regel seine Zugehörigkeit zur bKV. Viele Versicherer bieten jedoch an, dass ausgeschiedene Mitarbeiter den Vertrag privat weiterführen können. Dann müssen sie die Beiträge selbst zahlen, oft zu individuell höheren Tarifen, weil Gruppenrabatt und Arbeitgeberzuschuss entfallen.

Als Arbeitgeber sollten Sie im Blick haben, dass die bKV eine betriebsbezogene Versicherung ist. Beenden Sie das Angebot oder endet das Anstellungsverhältnis, entfällt der Versicherungsschutz in der bisherigen Form.

Welche Leistungen erhalten Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Krankenversicherung?

Die Leistungen einer bKV sind in der Regel Kombinationen aus mehreren privaten Krankenzusatzversicherungen.

Welche konkreten Bausteine versichert sind, legen Sie in Absprache mit dem Versicherer fest. Üblich ist ein Leistungspaket, das mehrere Bereiche abdeckt, um möglichst viele Gesundheitslücken der GKV zu schließen.

Zahnzusatzleistungen

Die Zahnzusatzversicherung ist einer der beliebtesten Bausteine. Sie umfasst die Erstattung von Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantaten sowie hochwertigen Zahnbehandlungen über den gesetzlichen Zuschuss hinaus. Oft ist auch die professionelle Zahnreinigung ein- bis zweimal pro Jahr inkludiert. In vielen Tarifen sind Erstattungsbeträge in den ersten Jahren begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.

Stationäre Zusatzversicherung

Die Krankenhausversicherung übernimmt Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem wird häufig die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus erstattet oder ein Ersatztagegeld gezahlt, falls man auf gewisse Wahlleistungen verzichtet. Ihre Mitarbeiter erhalten im Krankenhaus eine Behandlung und Unterbringung wie Privatpatienten.

Ambulante Zusatzleistungen

Dieser Bereich umfasst Erstattungen für alternative Heilmethoden wie Heilpraktiker, Osteopathie und Naturarzneimittel, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt. Ebenfalls üblich sind Zuschüsse für Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen, alle paar Jahre bis zu einem bestimmten Betrag. Auch Physiotherapie und Arznei- und Verbandmittel können unter ein Gesundheitsbudget fallen.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld bietet eine ergänzende Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Kasse ab der siebten Krankheitswoche nur etwa 70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto, als Krankengeld. Eine bKV kann diese Lücke schließen, indem sie ein Krankentagegeld als Aufstockung bietet. So erhalten langzeitig erkrankte Mitarbeiter näherungsweise ihr volles Netto weiter.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen auf Auslandsreisen, die von der GKV nicht abgedeckt sind, ist ein weiterer wichtiger Baustein. Darunter fallen beispielsweise Arztkosten in Nicht-EU-Ländern oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland. Ein sinnvoller Schutz für Dienstreisen und Urlaub, der oft in bKV-Paketen enthalten ist.

Vorsorge- und Präventionsleistungen

Die Erstattung zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen wie erweiterte Krebsvorsorge oder große Check-ups, Schutz- und Reiseimpfungen oder alters- und geschlechtsspezifische Screenings über den gesetzlichen Rahmen hinaus motiviert Mitarbeiter, wichtige Gesundheits-Checks wahrzunehmen, da die Kosten erstattet werden.

Gesundheitsassistenz und Services

Einige bKV-Angebote beinhalten Zusatzservices wie 24/7-Gesundheitshotlines, telemedizinische Beratung, Facharzt-Vermittlungsservices für schnellere Terminvergabe oder Programme zur Stressprävention und Burnout-Prophylaxe. Diese sogenannten Assistance-Leistungen unterstützen die Mitarbeiter niedrigschwellig bei Gesundheitsfragen.

Mit einer gut ausgestatteten bKV können Sie Ihren Mitarbeitern eine medizinische Versorgung auf Privatpatienten-Niveau ermöglichen. Welche Module davon in Ihrer bKV enthalten sind, entscheiden Sie bei Vertragsabschluss in Abstimmung mit dem Versicherer. Viele Versicherer bieten Pakettarife an, die gängige Leistungen bündeln, oder individuelle Zusammenstellung nach Wunsch.

Experten-Tipp: Analysieren Sie vorab die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft. Junge Teams freuen sich vielleicht besonders über Zahnprophylaxe und Brillenzuschüsse, während ältere Mitarbeiter stationäre Leistungen und Pflegezusatzschutz schätzen. Eine ausgewogene Mischung erhöht die Akzeptanz der bKV im Unternehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Einführung einer bKV

Die Einführung einer bKV erfolgt in einem relativ flexiblen Rahmen. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften, die Sie als Arbeitgeber zur bKV verpflichten oder sie strikt regulieren würden.

Dennoch sollten Sie einige rechtliche Punkte beachten.

Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch

Eine bKV ist freiwillig und tariflich oder gesetzlich nicht vorgeschrieben. Mitarbeiter haben keinen einklagbaren Anspruch auf dieses Benefit. Sie entscheiden als Arbeitgeber, ob und in welcher Form Sie eine bKV anbieten möchten. Haben Sie einen Betriebsrat, gehört eine bKV meist zu den Sozialleistungen, die der Mitbestimmung unterliegen könnten. Es ist daher ratsam, den Betriebsrat frühzeitig einzubinden und eine Betriebsvereinbarung zur bKV zu schließen.

Der Versicherungsvertrag

Der bKV-Vertrag ist ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen Ihnen als Unternehmen und dem Versicherer. Darin werden die Leistungen, versicherte Personen und Beiträge festgelegt. Meist werden alle Arbeitnehmer einbezogen. Sie können aber auch zunächst nur eine bestimmte Mitarbeitergruppe versichern, etwa alle Festangestellten, sofern der Versicherer das zulässt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und vertragsberechtigt. Die Mitarbeiter erhalten Zertifikate oder Versicherungsscheine als Nachweis ihres Schutzes, haben aber keinen eigenen Vertrag mit der Versicherung.

Mindestteilnehmerzahl

Wie erwähnt verlangen viele Versicherer eine Mindestanzahl an versicherten Personen. Üblich sind 10 Personen, manchmal bieten Anbieter auch ab 5 Personen eine bKV an. Bei sehr kleinen Firmen kann es schwieriger sein, direkt eine bKV zu bekommen, aber Versicherer sammeln oft mehrere kleine Firmen in einem Pool, um das Risiko zu verteilen. Prüfen Sie also die Angebote – inzwischen gibt es Lösungen auch für Startups mit wenigen Mitarbeitern.

Zielgruppen und Familienangehörige

Grundsätzlich richten sich bKV-Tarife an gesetzlich versicherte Beschäftigte, um deren Leistungen aufzubessern. Privatversicherte Mitarbeiter können oft ebenfalls teilnehmen, aber manche Tarife schließen sie aus oder bieten für sie keinen Mehrwert. Viele bKV-Verträge erlauben es, Familienmitglieder der Mitarbeiter mitzuversichern. Die Angehörigen profitieren dann von den Gruppenkonditionen, müssen aber häufig selbst Beiträge zahlen und meistens eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Datenschutz

Die Abwicklung von Leistungen erfolgt typischerweise direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer. Als Arbeitgeber erhalten Sie keine Gesundheitsdaten Ihrer Leute. Das ist gut so, denn sensible medizinische Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie melden nur an den Versicherer, wer versichert werden soll, und sorgen für die Beitragszahlung. Welche Behandlungen ein Mitarbeiter über die bKV abrechnet, bleibt privat zwischen ihm und der Versicherung.

Welche Vorteile hat eine bKV für Ihr Unternehmen?

Warum sollten Sie als Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung in Betracht ziehen? Die bKV bietet zahlreiche handfeste Vorteile für Ihr Unternehmen.

Mitarbeiterbindung und -gewinnung

In Zeiten von Fachkräftemangel und hart umkämpften Arbeitsmärkten kann eine bKV ein echter Wettbewerbsvorteil sein.

Durch das Angebot einer zusätzlichen Krankenversicherung zeigen Sie Ihren potenziellen Mitarbeitern, dass Ihnen ihre Gesundheit und Absicherung am Herzen liegen. Das erhöht die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber enorm.

Studien zeigen, dass Arbeitnehmer Gesundheitsleistungen oft höher schätzen als andere Benefits. In einer Umfrage von 2023 gaben rund 45 Prozent der Befragten an, dass ihnen eine bKV wichtiger ist als andere Extras wie Jobticket oder Firmenhandy. Sogar jeder Vierte sagte, die bKV sei ihm wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders junge Fachkräfte legen Wert darauf. In der Altersgruppe 18 bis 29 hält über 70 Prozent eine bKV für ein sehr wünschenswertes Arbeitgeberangebot.

Erhöhung von Motivation und Produktivität

Gesündere Mitarbeiter sind produktivere Mitarbeiter. Indem Sie in eine bKV investieren, investieren Sie nachhaltig in die Gesundheit Ihrer Belegschaft. Die Zusatzleistungen der bKV tragen dazu bei, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden und Erkrankungen früh erkannt und behandelt werden.

Mitarbeiter können sich teuren Zahnersatz leisten, ohne finanziell überfordert zu sein, was ihre Lebensqualität steigert. All das führt langfristig zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen und schnellerer Genesung, weil die Versorgung besser ist.

Eine bKV kann sogar einen psychologischen Effekt haben. Mitarbeiter fühlen sich gesünder und gehen bewusster mit ihrer Gesundheit um, wenn der Arbeitgeber entsprechende Leistungen anbietet. In manchen Fällen wurden durch bKV-Angebote Fehlzeiten reduziert, selbst wenn einzelne Mitarbeiter die Leistungen kaum nutzten.

Allein das Signal der Fürsorge kann positiv wirken.

Steuervorteile und Kostenersparnis

Die Ausgaben für eine bKV sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für Sie als Arbeitgeber sind die gezahlten Beiträge zudem als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Mitarbeiter bleiben bKV-Leistungen im optimalen Fall ebenfalls abgabenfrei und stellen einen Netto-Bonus dar.

Das bedeutet, dass eine bKV ökonomisch effizienter sein kann als eine Gehaltserhöhung. 30 Euro monatlich als bKV-Beitrag kosten Sie 30 Euro und bringen dem Mitarbeiter 30 Euro Wert in Form von Versicherungsleistungen. Würden Sie stattdessen 30 Euro brutto mehr Gehalt zahlen, kämen beim Mitarbeiter vielleicht nur 15 Euro netto an, und Sie würde es durch Lohnnebenkosten sogar etwa 36 Euro kosten.

Geringer Verwaltungsaufwand

Man könnte vermuten, so eine zusätzliche Versicherung macht viel Arbeit in der HR-Abteilung – dem ist aber nicht so.

Die Einrichtung und Verwaltung einer bKV ist heutzutage sehr schlank. Die Versicherer übernehmen einen Großteil der Formalitäten. Beiträge werden meist einfach monatlich in einer Summe abgebucht oder überwiesen. Leistungsabrechnungen laufen direkt zwischen dem Mitarbeiter und der Versicherung, oft digital über Apps oder Onlineportale.

Ihr Aufwand beschränkt sich darauf, zu Beginn die Mitarbeiterdaten bereitzustellen und künftig Zu- und Abgänge zu melden.

Verbesserte Unternehmensimage und Nachhaltigkeit

Gesundheitsförderung für Mitarbeiter zahlt auf ein positives Image Ihres Unternehmens ein. Intern wahrgenommene Fürsorge stärkt die Firmenkultur und Loyalität, extern können Sie das Angebot im Employer Branding nutzen („Wir bieten unseren Mitarbeitern eine zusätzliche Krankenversicherung“).

Das zeigt potentiellen Bewerbern, dass euer Betrieb moderne Benefits bietet und auf das Wohl der Belegschaft achtet.

In einigen Nachhaltigkeits- und ESG-Ratings (Environment, Social, Governance) werden Mitarbeiterleistungen im Gesundheitsbereich inzwischen positiv bewertet. Eine bKV kann somit auch ein Baustein in deiner CSR-Strategie (Corporate Social Responsibility) sein, da sie das soziale Engagement des Unternehmens für seine Leute demonstriert.

Ältere Belegschaft und Pflegevorsorge

Nicht zu vergessen: Eine bKV lässt sich erweitern um eine betriebliche Pflegezusatzversicherung (bPV) oder ähnliche Module. Gerade vor dem Hintergrund der alternden Bevölkerung kannst du mit solchen Angeboten ältere Fachkräfte länger ans Unternehmen binden, indem Sie ihnen Absicherung für Pflegerisiken bieten.

Ein prominentes Beispiel ist CareFlex Chemie, ein tariflicher Pflegezusatz in der Chemiebranche, durch den über 400.000 Beschäftigte kollektiv pflegeversichert wurden. Für Arbeitgeber ergibt sich dadurch der Vorteil, dass Mitarbeiter im Pflegefall finanziell besser abgesichert sind und ggf. nicht sofort aus dem Beruf ausscheiden müssen. Zwar ist die bPV noch relativ neu, doch 35 % der Beschäftigten bewerten sie schon jetzt als wichtiger als eine Gehaltserhöhung.

Alles in allem bietet die bKV für Sie als Arbeitgeber einen Mix aus weichen und harten Vorteilen: zufriedene, gesündere Mitarbeiter, ein attraktiveres Arbeitgeber-Image, handfeste finanzielle Anreize durch Steuerfreiheit und eine Möglichkeit, sich im „War for Talent“ abzuheben.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bKV-Beiträge

Eine der entscheidenden Fragen für Sie als Arbeitgeber lautet: Wie werden Beiträge zur bKV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Seit 2020 sind Arbeitgeberzuschüsse zur bKV unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2019 klargestellt, dass echte Krankenversicherungsleistungen als Sachbezug gelten können, sofern sie zweckgebunden und nicht in Geld ausgezahlt sind.

Das Sachlohn-Privileg

Übernehmen Sie als Arbeitgeber den bKV-Beitrag direkt, zahlen Sie also die Versicherung für Ihre Mitarbeiter, dann gilt das als Sachbezug, nicht als Barlohn. Dieser Sachbezug ist bis zu 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Bis 2021 lag die Grenze bei 44 Euro, seit 2022 sind es 50 Euro.

Die bKV muss tatsächlich in Form von Versicherungsschutz gewährt werden, kein Geldfluss an den Mitarbeiter. Sie dürfen also nicht einfach 50 Euro extra zahlen mit dem Hinweis für eine Versicherung. Das wäre zweckgebundene Geldleistung und zählt als normaler Lohn.

50-Euro-Grenze beachten

Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze pro Monat. Wird sie in einem Monat auch nur um 1 Euro überschritten, fällt für den gesamten Betrag Steuer- und Beitragspflicht an. Sie sollten also darauf achten, dass die monatlichen Kosten pro Mitarbeiter 50 Euro nicht übersteigen.

Kostet das gewählte bKV-Paket 55 Euro pro Monat pro Kopf, so wäre der komplette Betrag von 55 Euro als geldwerter Vorteil zu versteuern. In der Praxis versuchen viele Unternehmen daher, die bKV-Beiträge auf oder unter 50 Euro monatlich zu halten.

Barlohn-Variante

Entscheiden Sie sich für ein Modell, bei dem die Mitarbeiter selbst den Vertrag zahlen (arbeitnehmerfinanziert) und Sie ihnen lediglich einen Zuschuss gibst, gilt dieser Zuschuss als Barlohn und ist steuer- und beitragspflichtig.

Gleiches gilt, wenn Sie die bKV über Gehaltsumwandlung finanzieren (Mitarbeiter verzichtet auf Bruttoentgelt zugunsten der Versicherung) – auch dann liegt aus Sicht des Finanzamts kein Sachbezug, sondern entgeltgleiche Leistung vor. Nur echte Sachleistungen sind steuerfrei, nicht jedoch Geld an den Mitarbeiter mit Versicherungszweck.

Sozialversicherung und bKV: Die Regelungen laufen hier parallel zur Lohnsteuer. Sachlohn bis 50 € ist auch sozialversicherungsfrei (kein Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Geht es über die Grenze oder ist es Barlohn, werden entsprechend auch Sozialabgaben fällig.

Dokumentation der bKV in der Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung taucht die bKV in irgendeiner Form auf, je nach Modell. Bei steuerfreier Gewährung als Sachbezug wird meist ein Ausweis (steuerfrei nach §8 Abs.2 EStG) in der Lohnabrechnung vorgenommen. Es wird dokumentiert, dass ein Sachbezug X € gewährt wurde, der aber innerhalb der Freigrenze liegt.

Der Mitarbeiter sieht also auf dem Lohnzettel, dass er bKV im Wert von z. B. 30 € erhalten hat, allerdings ohne Abzüge. Halten Sie sich genau an die Vorgaben, damit die Betriebsprüfung die Steuerfreiheit anerkennt. Der erwähnte Passus §8 EStG wurde 2019 präzisiert, um Abgrenzung zwischen Geld und Sachlohn klar zu definieren.

Welche verschiedenen bKV-Modelle gibt es?

Die Produktgestaltung der betrieblichen Krankenversicherung kann auf unterschiedlichen Modellen basieren. Im Wesentlichen haben sich zwei Hauptmodelle etabliert, die oft auch kombiniert werden: Budgettarife und Bausteintarife.

Budgettarif oder Gesundheitsbudget

Beim Budgetmodell stellen Sie pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einen festen Betrag pro Jahr für Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Beispielsweise wählen Sie einen Tarif mit 300 €, 600 € oder 900 € Jahresbudget pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (üblich sind solche Staffelungen).

Dieses Budget kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann für viele verschiedene Gesundheitskosten flexibel einsetzen.

Typischerweise umfasst das Budget präventive und kurative Leistungen, zum Beispiel:

  • Prävention: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, Check-ups
  • Alltag/Gesundheit: Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen), Arznei- und Verbandmittel (z. B. vom Arzt verordnete, die GKV nicht zahlt), Osteopathie, Heilpraktikerleistungen, Massagen oder Physiotherapie (wenn privat verordnet)
  • Zahnbehandlung: einfache Zahnbehandlungen und Zahnersatz (z. B. Füllungen, Inlays, Implantate) bis zum Budgetbetrag
  • Sonstiges: je nach Tarif können auch Hilfsmittel (wie Hörgeräte, falls GKV nur Teil zahlt) oder Brustkrebsvorsorge/MRT etc. eingeschlossen sein, solange es ins Budget fällt

Der Vorteil des Budgets: hohe Flexibilität und sofortiger Mehrwert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann das Budget nach den eigenen Bedürfnissen ausschöpfen. Hat jemand perfekte Zähne, nutzt er es vielleicht für eine Brille; die nächste Person für Osteopathie nach dem Büroalltag; eine andere nimmt extra Check-ups wahr.

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Nichts verfällt, weil fast jede oder jeder irgendeinen Gesundheitsbedarf hat. Das Benefit ist „erlebbar“, oft schon im ersten Jahr. Unternehmen wählen Budgettarife gern, wenn ihnen Prävention und Eigenverantwortung wichtig sind – sprich, Sie geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Werkzeug, auf ihre Gesundheit zu achten.

Beispiel: Sie geben 300 € Budget p.a. pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter A reicht im Jahr Rechnungen ein für: neue Bildschirmarbeitsplatz-Brille (150 €), professionelle Zahnreinigung (80 €) und eine osteopathische Behandlung (70 €). Alles zusammen 300 € – wird komplett erstattet. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter B hat keine Brille, aber nutzt 300 € für zwei große Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Beide konnten das Budget voll gebrauchen, aber jeweils anders.

Für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist ein Budgettarif gut kalkulierbar (fester €-Betrag pro Kopf). Zudem lässt er sich leicht mit der 50-€-Grenze in Einklang bringen: 600 € Budget pro Jahr entsprechen genau 50 €/Monat. Viele Unternehmen wählen daher 600 € p.a. als Budget, um optimal steuerfrei zu bleiben. Es gibt auch kleinere Budgets (z. B. 150 € oder 300 €) für günstigere Beiträge.

Hinweis: Nicht genutztes Budget verfällt in der Regel am Jahresende (es gibt kein Ansparen ins Folgejahr, da sonst versicherungsmathematisch schwierig). Aber die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schöpfen es weitgehend aus, wenn das Paket stimmt.

Bausteintarif mit Einzelbausteinen

Beim Bausteinmodell versichern Sie gezielt einzelne Leistungsbereiche auf einem hohen Niveau. Hier geht es darum, teure „Spitzenleistungen“ abzudecken, die in bestimmten Situationen anfallen. Klassische Beispiele für beliebte Bausteine sind:

  • Zahnzusatzversicherung: Übernahme eines hohen Prozentsatzes (z. B. 80–100 %) der Kosten für Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen, oft inklusive hochwertige Materialien und Implantate (die GKV trägt hier sonst nur einen Festzuschuss)
  • Stationäre Zusatzversicherung: Privatpatientenstatus im Krankenhaus mit Wahl- oder Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Übernahme aller Restkosten, die die GKV nicht zahlt
  • Krankentagegeld: Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf 100 % vom Netto ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
  • Ambulante Spezialtarife: zum Beispiel für bestimmte schwere Krankheiten (Krebszusatzversicherung) oder Heilpraktiker unbegrenzt

Bausteine wählen Sie gezielt, um Extremsituationen finanziell abzufedern. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie wissen, dass solche Situationen vorkommen: Krankenhausaufenthalte hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einmal im Leben, Zahnersatz braucht im Schnitt auch jede zweite Person im Laufe der Karriere.

Mit der bKV-Baustein übernehmen Sie diese hohen Kosten für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für diese bedeutet das enorme Sicherheit: Wenn einmal etwas Größeres passiert (teure Krone oder komplizierte Operation), springen die bKV-Leistungen voll ein.

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In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen dafür, Budgettarife als Basis bereitzustellen und zusätzlich ein bis zwei wichtige Bausteine draufzusatteln. Zum Beispiel: 300 € Gesundheitsbudget + 100 % Zahnzusatz + Zweibettzimmer/Chefarzt im Krankenhaus. So haben Sie beides: Alltagskosten sind gedeckt und große Brocken ebenso.

Die Beiträge für Bausteintarife können je nach Leistungsumfang variieren. Ein Top-Zahnzusatz kostet beispielsweise etwa 15 € pro Monat in der Gruppe, ein stationärer Tarif 10 €, Krankentagegeld 5 € (Zahlen grob geschätzt). Kombinationen sind oft rabattiert.

Achtung auf das Kleingedruckte: Gerade bei Bausteintarifen gibt es große Unterschiede in den Bedingungen, was manchmal für Arbeitgeber schwer durchschaubar ist. Hier ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten:

  • Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen: Einige günstige Tarife werben mit tollen Leistungen, grenzen diese aber im Detail stark ein. Zum Beispiel ein Krankenhaustarif, der nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung erstattet. Bei spezialisierten Ärzten reicht das oft nicht, und die Patientin oder der Patient bleibt auf Kosten sitzen. Daher besser Tarife wählen, die über den 3,5-fachen Satz leisten (ideal: unbegrenzt).
  • PKV-Versicherte ausgeschlossen: Oft steht irgendwo versteckt, dass der Tarif nur für GKV-Versicherte gilt. Das benachteiligt privatversicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie solche im Team haben, suchen Sie nach Tarifen, die auch für privat Versicherte gelten oder bieten Sie für diese Gruppe eine Alternative an.
  • Erstattungsmodalitäten: Manche Tarife erstatten zum Beispiel Zahnersatz nur bis zu bestimmten Beträgen in den ersten Jahren (Staffel). Oder sie fordern, dass erst die GKV-Leistung ausgeschöpft wird. Das ist normal, aber prüfen Sie, ob irgendwo Einschränkungen wie „übernimmt nur, wenn GKV vorher gezahlt hat“ bestehen (kann relevant sein für privat Versicherte).
  • Kostenrückerstattung gedeckelt: Bei Budgettarifen kann es Einschränkungen geben, etwa eine maximale Anzahl von Sitzungen für Physiotherapie oder Obergrenzen pro Maßnahme. Das sollte transparent sein, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht enttäuscht werden, wenn etwas nicht voll bezahlt wird.

Ein Budgettarif bietet Breite und unmittelbaren Nutzen, während Bausteine Tiefe und umfassende Hilfe in speziellen Situationen bieten. Kombimodelle vereinen das Beste aus beiden Welten, sind aber etwas teurer.

Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, im „Tarif-Wirrwarr“ die richtige Kombination zu finden. Mit kompetenter Beratung und klarer Priorisierung (zum Beispiel „Zähne sind uns am wichtigsten, dann Prävention“) lässt sich ein passendes Paket schnüren.

Budgettarif (Gesundheitsbudget)Bausteintarif (Einzelleistungen)
LeistungsumfangViele verschiedene kleine bis mittlere Gesundheitskosten abgedeckt (flexibel einsetzbar für z. B. Vorsorge, Brille, Physio usw.)Spezifische große Kostenpunkte abgedeckt (z. B. Zahnersatz, Krankenhaus, Krankentagegeld). Fokus auf Extremfälle
Mitarbeiter-NutzenSofort erlebbar, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann etwas nutzen (hohe Inanspruchnahme). Individuell nach Bedarf einsetzbar. PräventionsanreizeWird erst relevant, wenn ein entsprechender Fall eintritt (z. B. teure Operation oder Zahnsanierung). Kann lange ungenutzt bleiben, bietet dann aber große finanzielle Entlastung
KostentransparenzFester Erstattungsbetrag pro Jahr (z. B. 600 €). Gut kalkulierbar für Arbeitgeber, kann exakt auf die Freigrenze abgestimmt werdenBeitrag abhängig vom gewählten Baustein. Teils günstiger als Budget, teils vergleichbar – je nach Leistungsniveau. Kombination mehrerer Bausteine erhöht den Beitrag
BesonderheitenGilt in der Regel auch für privatversicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (da es einfache Erstattung gegen Rechnungen ist). Mitarbeiter reichen Rechnungen ein, bis Budget erschöpft. Einfaches PrinzipAchtung auf Bedingungen (Wartezeiten, Begrenzungen, nur GKV-Versicherte). Oft Gesundheitsfragen bei Angehörigen. Sinnvoll mit Experten vergleichen
Beispiel600 € Budget: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann z. B. 200 € Sehhilfe + 200 € Vorsorge + 200 € Zahnarzt erstattet bekommenZahn 90 %: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter muss bei teurem Zahnersatz nur 10 % selbst zahlen. Stationär-Tarif: Einzelzimmer und alle Arztkosten werden übernommen, keine Zuzahlung im Krankenhaus

Die Einführung einer bKV im Unternehmen

Die Entscheidung ist gefallen: Sie möchten in Ihrem Betrieb eine bKV einführen. Doch wie gehen Sie dabei konkret vor?

Bedarf und Ziele ermitteln

Überlegen Sie sich zunächst, warum und für wen Sie eine bKV einführen wollen. Geht es Ihnen vor allem um ein attraktives Benefit für alle Mitarbeiter zur Mitarbeiterbindung? Wollen Sie bestimmte Gesundheitslücken schließen, die viele in Ihrer Belegschaft betreffen? Oder suchen Sie primär eine steueroptimierte Gehaltsalternative? Definieren Sie die Ziele, denn sie beeinflussen die Auswahl der Leistungen.

Vorsicht: Umfangreiche Mitarbeiterbefragungen im Vorfeld sind laut Experten oft nicht zielführend, da solche Umfragen im Sande verlaufen können. Besser ist es, intern das Konzept zu erarbeiten und dann vorzustellen.

Beratung und Anbieterwahl

Der bKV-Markt ist mittlerweile groß und unübersichtlich. Es gibt viele Versicherer mit unterschiedlichen Tarifen und Kombinationsmöglichkeiten. Es lohnt sich, einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Berater hinzuzuziehen, der den Markt überblickt. Dieser kann Angebote verschiedener Versicherer vergleichen und auf eventuelle Fallstricke hinweisen.

Leistungsumfang festlegen

Gemeinsam mit dem ausgewählten Versicherer stellen Sie das Leistungspaket für Ihre bKV zusammen. Orientieren Sie sich an den typischen Leistungen und den identifizierten Bedürfnissen. Sie haben im Wesentlichen zwei Ansätze: einen Budgettarif oder Bausteintarife oder eine Kombination daraus.

Überlegen Sie auch, ob eine Pflegezusatzversicherung integriert werden soll (bietet zusätzlicher Mehrwert, aber verbraucht natürlich Budget). Behalten Sie die Kosten pro Kopf im Auge, um die 50-Euro-Grenze nicht unnötig zu reißen.

Entscheidung über Finanzierung treffen

Legen Sie fest, wer die Beiträge zahlt. Arbeitgeberfinanziert übernehmen Sie 100 Prozent der Kosten. Am attraktivsten für Mitarbeiter, und nur dann greift die echte Steuerfreiheit. Mischfinanziert zahlen Sie einen Teil, den Rest tragen die Mitarbeiter. Arbeitnehmerfinanziert zahlen die Mitarbeiter selbst, profitieren aber vom Gruppenvertrag.

In den meisten Fällen wählt man arbeitgeberfinanziert, um den Benefit voll zur Geltung zu bringen. Mischmodelle können in Betracht kommen, wenn man z. B. teure Module wie Pflege ergänzen will und das Budget nicht komplett alleine stemmen kann.

Einbindung des Betriebsrats

Falls es einen Betriebsrat gibt, präsentieren Sie ihm frühzeitig das Vorhaben. Die Einführung einer neuen freiwilligen Sozialleistung kann der Mitbestimmung (§87 BetrVG) unterliegen. Meist sind Betriebsräte sehr positiv gegenüber einer bKV eingestellt, da es den Arbeitnehmern zugutekommt.

Gemeinsam kann man in einer Betriebsvereinbarung regeln, wer anspruchsberechtigt ist (z. B. alle Festangestellten nach der Probezeit), wie mit Ausscheidenden verfahren wird, etc. Der Betriebsrat kann auch helfen, das Vertrauen der Belegschaft für die neue Leistung zu gewinnen.

Vertragsabschluss

Ist die Entscheidung für einen Anbieter und das Paket gefallen, geht es an den Vertragsabschluss. Sie melden dem Versicherer die Liste der zu versichernden Mitarbeiter. In der Regel können alle im Betrieb beschäftigten GKV-Mitglieder aufgenommen werden.

Interne Kommunikation

Nun folgt ein wichtiger Schritt: Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausführlich über die neue betriebliche Krankenversicherung (bKV). Schließlich sollen alle verstehen, welchen Vorteil sie haben und wie sie ihn nutzen können.

Eine Ankündigung ist beispielsweise in einem All-Hands-Meeting, per Rundmail oder mit einem kleinen Event möglich.

Die Inhalte der Kommunikation sollten folgende Punkte enthalten:

  • Welche Leistungen sind versichert: Präsentieren Sie die Leistungen am besten in einer kompakten Übersicht oder Tabelle.
  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz: Kommunizieren Sie den konkreten Starttermin klar und deutlich.
  • Was müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun: In vielen Fällen ist nichts weiter erforderlich. Bei echter Arbeitgeberfinanzierung reicht oftmals eine Namensliste. Falls doch individuelle Anträge notwendig sind, sollten die entsprechenden Formulare rechtzeitig verteilt werden.
  • Wie können Leistungen in Anspruch genommen werden: Erklären Sie den Prozess anhand praktischer Beispiele, zum Beispiel: „Wenn Sie zum Zahnarzt gehen: Kostenvoranschlag einreichen“ oder „Rechnung per App einreichen“.
  • Was kostet es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Heben Sie hervor, dass für die Mitarbeitenden in der Regel keine Kosten entstehen und der Vorteil steuerfrei gestaltet sein kann.
  • An wen können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen wenden: Nennen Sie eine Ansprechperson aus der Personalabteilung oder die Hotline des Versicherers.

Ergänzend empfehle ich ihnen, ein Merkblatt oder eine FAQ zu erstellen.

Gehen Sie darin auf häufige Fragen ein, wie zum Beispiel: „Kann ich meinen Ehepartner später wieder herausnehmen?“ oder „Bleibe ich versichert, wenn ich das Unternehmen verlasse?“

Nach einer angemessenen Zeit (z. B. 1 Jahr) können Sie evaluieren, wie die bKV angenommen wird. Nutzungsquote: Wie viele haben Leistungen in Anspruch genommen? Feedback: Gibt es Rückmeldungen von Mitarbeitern? Evtl. kannst du anonymisiert mal erfragen, ob alle den Mehrwert sehen. Sollte sich zeigen, dass bestimmte Leistungen kaum genutzt werden, könnten Sie das Leistungsspektrum anpassen (sofern vertraglich möglich) – viele Verträge lassen aber Änderungen erst nach ein paar Jahren zu.

Statistiken zur bKV: Aktuelle Marktentwicklung und Zahlen

Die betriebliche Krankenversicherung boomt in den letzten Jahren regelrecht. Was als Nischenprodukt vor gut einem Jahrzehnt begann, hat sich mittlerweile zu einem breit angenommenen Benefit entwickelt.

Jahr / ZeitraumUnternehmen mit bKVBeschäftigte mit bKVWachstum / Bemerkung
Ende 2015ca. 3.800Start als Nischenprodukt
Ende 2018ca. 1,1 Mio.Erste deutliche Dynamik bei Beschäftigten
Ende 2022ca. 22.300Verfünffachung ggü. 2015
Ende 2023ca. 2,11 Mio.+1 Mio. Beschäftigte seit 2018
Ende 2024ca. 51.400ca. 2,5 Mio.+30 % Unternehmen ggü. 2023
Vergleich45 Mio. gesamtAnteil bKV-Beschäftigte noch gering, starkes Potenzial
Umfrage 20232/3 aller Beschäftigten wünschen bKV, bei <30-Jährige >70 %

Ende 2015 boten erst circa 3.800 Unternehmen in Deutschland eine bKV an. Bis Ende 2022 stieg diese Zahl auf 22.300 Unternehmen, eine Verfünffachung in sieben Jahren. Noch eindrucksvoller ist der Sprung bis Ende 2024. Laut PKV-Verband hatten bereits 51.400 Unternehmen eine bKV oder betriebliche Pflegeversicherung für ihre Mitarbeiter eingeführt. Das entspricht allein von 2023 auf 2024 einem Wachstum von über 30 Prozent der Firmenzahl.

Parallel wuchs die Zahl der versicherten Beschäftigten. Waren Ende 2018 rund 1,1 Millionen Mitarbeiter versichert, so waren es Ende 2023 schon 2,11 Millionen und Ende 2024 sogar fast 2,5 Millionen Personen, die eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung genießen. Im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl von etwa 45 Millionen ist da noch Luft nach oben, aber die Dynamik ist enorm.

Eine repräsentative Umfrage von Ende 2023 ergab, dass knapp zwei Drittel aller Arbeitnehmer sich freuen würden, wenn ihr Arbeitgeber eine bKV anbietet. Bei den unter 30-Jährigen lag die Zustimmung mit über 70 Prozent noch höher. Dies erklärt, warum immer mehr Firmen auf den Zug aufspringen. Es besteht quasi Nachfragedruck von Seiten der Arbeitnehmer.

Häufige Missverständnisse und deren Klärung rund um die bKV

Bei der Einführung einer bKV gibt es einige typische Fehlannahmen, die Sie kennen sollten.

Eine bKV ist nicht automatisch steuerfrei, egal wie. Steuerfreiheit gilt nur, wenn es als Sachbezug unter 50 Euro monatlich gewährt wird. Wenn Sie beispielsweise einen 80-Euro-Tarif nehmen, wird das ohne weitere Gestaltung voll als Lohn versteuert.

Nicht jeder Tarif tut es schon, Hauptsache bKV. Es gibt enorme Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen. Ein günstiger Tarif, der auf den ersten Blick toll klingt, kann durch Klauseln entwertet werden. Vergleichen Sie gründlich oder lassen Sie sich von einem Fachmann die Unterschiede erklären.

Private Krankenversicherte sollten Sie nicht vergessen. Wenn Sie Mitarbeiter haben, die privat versichert sind, ist es heikel, sie von einer bKV auszuschließen. Entweder wählen Sie ein Modell, das auch PKV-Mitgliedern Nutzen bringt, wie einen Budgettarif, oder gewähren PKV-Versicherten einen alternativen Bonus.

Fazit: „Die bKV ist eines der modernsten Mitarbeiterindungs-Programme und mittlerweile ein absolutes Must-Have“

Die betriebliche Krankenversicherung hat sich von einer exotischen Idee zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. Von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kommt positive Resonanz. Die Kombination aus Fürsorge für Mitarbeiter, finanziellem Vorteil und Wettbewerbsvorteil macht die bKV zu einem der spannendsten HR-Trends der letzten Jahre.

Für Sie als Arbeitgeber bietet die bKV die Möglichkeit, sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu differenzieren, die Gesundheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu fördern und dabei noch Steuervorteile zu nutzen. Die Einführung ist mit professioneller Unterstützung gut machbar, der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen lohnt es sich, dieses Thema auf die Agenda zu setzen. Je mehr Firmen eine bKV anbieten, desto eher wird es zum Standard, den Bewerber erwarten. Was heute noch ein Wow-Effekt sein kann, könnte in ein paar Jahren vorausgesetzt werden. Früh einzusteigen verschafft also jetzt einen Vorteil und sorgt perspektivisch dafür, nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Die bKV ist mehr als nur ein Benefit. Sie ist Ausdruck einer modernen Unternehmenskultur, die die Gesundheit der Mitarbeiter ernst nimmt. In einer Zeit, in der Fachkräfte wählerisch sind und Gesundheit einen hohen Stellenwert hat, positioniert Sie die bKV als fürsorglichen und zukunftsorientierten Arbeitgeber.

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
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