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Patrick

Ich kenne den bKV-Markt seit über 12 Jahren und weiß genau, worauf es ankommt. Die größten Fehler passieren bei der Tarifwahl & Einführung - lass uns das richtig angehen.

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Mitarbeiter binden?
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.Patrick Steeger

Bild zeigt Patrick Steeger, Geschäftsführer vom bKV Firmenservice
Stand: 25. Februar, 2026

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Gilt die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Ausland?

Ihre Mitarbeiter reisen regelmäßig zu Kunden nach Frankreich, betreuen Projekte in den USA oder arbeiten zeitweise remote aus Portugal.

Doch was passiert, wenn jemand im Ausland krank wird? Greift die bKV auch dort? Die gute Nachricht vorweg: Mit dem richtigen Tarif sind Ihre Mitarbeiter weltweit abgesichert – oft ohne separate Reisekrankenversicherung.

Gilt die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Ausland?

Die Antwort hängt vom gewählten Tarif ab. Eine bKV ist grundsätzlich eine Zusatzversicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hinausgeht.

Sie ersetzt keine Grundabsicherung, sondern ergänzt sie. Im Ausland wird das relevant, weil die GKV dort nur eingeschränkt leistet.

Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland

Innerhalb der EU greift zwar die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für medizinische Grundversorgung. Allerdings erstatten die Krankenkassen nur Kosten in Höhe der deutschen Sätze.

Was darüber liegt, bleibt am Arbeitgeber oder Mitarbeiter hängen. In Ländern mit teurer Gesundheitsversorgung wie der Schweiz oder den USA entstehen schnell erhebliche Differenzen.

Außerhalb der EU übernimmt die GKV oft gar keine Behandlungskosten. Und einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland zahlt weder die GKV noch die PKV automatisch – ein Ambulanzjet kann aber leicht zehntausende Euro kosten.

Wann greift die bKV im Ausland?

Ohne speziellen Auslandsbaustein hat eine bKV keine allgemeine Auslandsgültigkeit.

Sie können zwar Einzelleistungen wie Sehhilfen oder Zahnbehandlungen oft auch im Ausland nutzen – eine Brille wird erstattet, egal ob in München oder Madrid gekauft. Für Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder den Rücktransport brauchen Sie jedoch einen Auslandsreisekranken-Baustein.

An der Stelle eine gute Nachricht: Viele moderne bKV-Tarife enthalten diesen Baustein bereits standardmäßig oder bieten ihn als kostengünstige Erweiterung an. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihr bKV-Vertrag einen Auslandsschutz enthält.

bKV-Auslandsbausteine und Erweiterungsmodule für Auslandsaufenthalte

Viele Versicherer bieten spezielle Auslandsbausteine in der bKV an, teilweise sogar standardmäßig integriert. Diese Module funktionieren wie eine klassische Auslandsreise-Krankenversicherung und schützen Ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen ebenso wie im privaten Urlaub – weltweit.

Leistungsumfang der Auslandsbausteine

Typische bKV-Auslandsbausteine decken folgende Leistungen ab:

LeistungenUmfang
Ambulante Behandlungen100 % der Kosten weltweit
Stationäre Behandlungen100 % der Kosten weltweit
Zahnärztliche NotfälleSchmerzbehandlung inklusive
Medikamente100 % der verordneten Arzneimittel
Medizinischer RücktransportJa, sobald medizinisch sinnvoll
24-Stunden-NotrufserviceInklusive (Krankenhausorganisation, Dolmetscher)
Telemedizin im AuslandBei vielen Tarifen inklusive
Arztvermittlung vor OrtAssistance-Service

Der Rücktransport ist ein zentraler Bestandteil. Gute Tarife übernehmen die Kosten eines Rettungsfluges, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – nicht erst bei absoluter Notwendigkeit. Das ist entscheidend, denn ein Ambulanzjet kann schnell fünfstellige Beträge kosten.

Zeitliche Begrenzung pro Reise

Auslandsbausteine sind auf eine Maximaldauer pro Reise beschränkt. Die Begrenzung bezieht sich auf die Dauer einer einzelnen ununterbrochenen Reise. Mehrere kürzere Reisen sind jeweils bis zur genannten Länge versichert.

AnbieterMaximale Reisedauer
DebekaBis 70 Tage
WürttembergischeBis 58 Tage
AXABis 56 Tage
AllianzTypisch 42–56 Tage, EU-weit auch länger
HanseMerkurTypisch 42–56 Tage

Überschreitet ein Mitarbeiter diese Frist, erlischt der Versicherungsschutz für den Rest des Aufenthalts. Für längere Einsätze brauchen Sie andere Lösungen.

Zusätzliche Module für besondere Situationen

Neben den klassischen Reise-KV-Bausteinen bieten einige Versicherer erweiterte Module an:

  • Auslands-Restkostenschutz übernimmt die Differenz zwischen Auslandskosten und GKV-Erstattung
  • Auslands-Vollkostentarife funktionieren wie eine komplette private Krankenversicherung für das Ausland
  • Familienoptionen ermöglichen die Mitversicherung von Partner und Kindern, etwa bei der Hallesche im Hi.World-Konzept oder bei PassportCard

Gibt es spezielle bKV-Tarife für Mitarbeiter im Ausland?

Ja, und hier unterscheiden Versicherer zwei grundlegende Szenarien.

Szenario A betrifft kurzfristige Auslandsaufenthalte wie Dienstreisen, Projektarbeit oder temporäres Remote Work von einigen Wochen. Für diese Fälle reicht der eingebaute Auslandsbaustein. Gute Tarife gelten 24/7 weltweit, egal ob geschäftlich nach Singapur oder privat nach Thailand. Die zeitliche Obergrenze liegt meist bei sechs bis acht Wochen.

Szenario B umfasst langfristige Entsendungen von mehreren Monaten oder Jahren, etwa als Expats im Auslandssitz der Firma. Hier genügt eine normale Reisekrankenversicherung nicht mehr. Beschäftigte, die länger im Ausland arbeiten, können ihre deutsche GKV oft nicht mehr voll nutzen oder verlieren den Anspruch darauf.

Expat-Tarife für langfristige Entsendungen

Mehrere Versicherer haben Expat-Tarife im Portfolio, die einer privaten Vollversicherung im Gastland entsprechen:

VersichererTarifBesonderheit
HallescheHi.ExpatMit GKV kombinierbar, arbeitgeberzuschussfähig nach § 257 SGB V
HallescheHi.TravellerKurzfrist-Police bis 365 Tage, Pauschalbeitrag
HallescheHi.WorldMitversicherung von Familienangehörigen möglich
AllianzAllianz Worldwide CareWeltweite Vollversicherung für Expats
AXAFlexMed GlobalInternationale Krankenversicherung
PassportCardDiverseSpezialisiert auf internationale KV, Familienoptionen

Diese Tarife decken Routinebehandlungen, stationäre Aufenthalte, Vorsorge und Schwangerschaft ab – also alles, was bei längerem Leben im Ausland anfällt. Oft sind sie ohne zeitliche Begrenzung und bieten weltweite freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Neue Entwicklung: bKV für EU-Auslandsmitarbeiter

Die Allianz hat einen neuartigen bKV-Tarif eingeführt, mit dem deutsche Firmen auch Mitarbeitende in anderen EU-Ländern in die bKV einbinden können.

In Zusammenarbeit von Allianz Partners (Allianz Care) und der Allianz Privaten Krankenversicherung erhalten Kollegen in Frankreich oder Polen einen bKV-Schutz für Zahn, Sehhilfen und alternative Heilmethoden.

Fünf Budgetstufen von 300 bis 1.500 Euro jährlich stehen zur Wahl. Damit bekommen Auslandsmitarbeiter die gleichen Benefits wie die Belegschaft in Deutschland – ein echtes Novum am Markt.

Unterschiede je nach bKV-Anbieter: Leistungen und Tarifbeispiele

Der Marktvergleich von Focus Money (Ausgabe 45/2024, durchgeführt vom DFSI) hat speziell die Auslandsschutz-Bausteine unter die Lupe genommen.

Fünf Anbieter erhielten die Bestnote „Hervorragend“ im Auslandsschutz:

VersichererTarif/BausteinReisedauer weltweitRücktransportDienst- & Privatreisen
AXABaustein „Reise und Ausland“Bis 56 TageJa, inklusiveJa
WürttembergischeGruppen-ARBis 58 TageJa, eingeschlossenJa
AllianzbKV-AuslandsmodulTypisch 42–56 TageJa, inklusive (24/7 Assistance)Ja
HanseMerkurAuslandsbausteinTypisch 42–56 TageJa, inklusiveJa
GothaerAuslandsbausteinBis 56 TageJa, inklusiveJa

Quelle: Focus Money / DFSI-Test 2024

Allen Top-Tarifen ist gemeinsam, dass sie Geschäfts- und Privatreisen versichern und weltweite Geltung ohne Länderausschlüsse bieten – auch die teuren USA und Kanada sind eingeschlossen, ohne Aufpreis.

Neben den Top 6 erhielten weitere Versicherer die Note „Sehr gut“ im Auslandsschutz:

  • Signal Iduna (besonders starke Sehhilfen-Leistungen)
  • Continentale (glänzt bei Zahntarifen)
  • R+V
  • SDK

Bei den Leistungen selbst sind sich Top-Tarife erstaunlich ähnlich: 100 Prozent Kostenerstattung, freie Arztwahl weltweit, kein generelles Limit der Deckungssumme und der Rücktransport als Muss-Leistung. Unterschiede finden sich höchstens im Detail, etwa ob auch die Überführung im Todesfall oder Auslandsbestattungskosten übernommen werden.

Dauer und Gültigkeit des Auslandsschutzes

Die bKV-Auslandstarife sind keine Dauerlösung für Auswanderer, sondern auf vorübergehende Aufenthalte ausgelegt. Überschreiten Ihre Mitarbeiter die vereinbarte Maximaldauer, erlischt der Versicherungsschutz für den Rest des Aufenthalts.

Bei aufeinanderfolgenden Reisen zählt jede Reise separat. Ein Beispiel verdeutlicht das:

SituationVersicherungsschutz (bei 56-Tage-Limit)
50 Tage am Stück im AuslandVollständig versichert
60 Tage am Stück im AuslandAb Tag 57 unversichert
Zweimal je 50 Tage (mit Zwischenstopp daheim)Beide Reisen vollständig versichert
8 Wochen Workation ohne UnterbrechungLetzte Tage unversichert

Kurzfristige Auslandseinsätze vs. langfristige Entsendungen

Der Unterschied zwischen kurzfristigen und langfristigen Auslandseinsätzen hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Kurzfristige Auslandseinsätze umfassen Dienstreisen, Projektarbeit oder Workation bis etwa zwei Monate. Hier bleiben Ihre Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verankert. Sie bleiben Mitglied ihrer Krankenkasse und auch weiterhin unfall-, renten- und arbeitslosenversichert in Deutschland. Die bKV greift wie gewohnt, ergänzt um den Auslandsbaustein.

Langfristige Entsendungen über die Entsendegrenze hinaus unterliegen anderen Regeln. Verlässt ein Mitarbeiter für drei Jahre das Land, endet nach spätestens 24 Monaten die Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Damit erlischt die Pflicht- oder freiwillige Versicherung in der GKV. Gesetzliche Kassen dürfen den Mitarbeiter dann nicht weiter versichern.

Kurzfristiger EinsatzLangfristige Entsendung
Typische DauerBis ca. 2 MonateAb 3 Monate bis Jahre
GKV-StatusBleibt bestehenEndet nach max. 24 Monaten
bKV-SchutzAuslandsbaustein reichtExpat-Tarif erforderlich
Erforderliche DokumenteA1-BescheinigungEntsendevereinbarung, ggf. Anwartschaft
Empfohlene LösungbKV mit AuslandsbausteinHi.Expat, FlexMed Global o.ä.

Sonderfall Remote Work aus dem Ausland

Verbringt ein Mitarbeiter beispielsweise zwei Monate „working abroad“ (Workation), kann das versicherungstechnisch als privater Auslandsaufenthalt gelten, sofern Sie ihn nicht offiziell entsenden. Viele bKV-Tarife decken private Reisen gleichermaßen ab. Somit wäre der Mitarbeiter auch bei einer temporären Remote-Work-Phase geschützt – solange die Dauer innerhalb der Grenzen liegt.

Bei längeren Remotearbeit-Phasen von sechs Monaten oder mehr wird es komplizierter. Hier könnte die Entsenderegelung greifen müssen, oder der Mitarbeiter verliert möglicherweise den deutschen Versicherungsschutz. In solchen Fällen sollten Sie eine explizite Vereinbarung treffen.

Wie wichtig ist der Auslandsschutz von bKV-Tarifen?

Aus meiner Beratungserfahrung kann ich Ihnen sagen: Für Unternehmen mit internationaler Tätigkeit ist der Auslandsschutz kein Nice-to-have, sondern Pflichtprogramm. Die Branchenanalysen bestätigen das – Tarife ohne Auslandsbaustein fallen im Qualitätsvergleich deutlich zurück.

Unabhängige Stimmen zum Thema

Der PKV-Verband stellt klar: Privatversicherte haben zwar in ganz Europa vollen Leistungsumfang ihrer Tarife, und weltweit gilt der Vollschutz mindestens einen Monat, oft bis zu drei Monate.

Doch einen Rücktransport beinhalten nicht alle PKV-Verträge. Daher „kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein.“

Die Techniker Krankenkasse informiert ihre Firmenkunden ebenfalls deutlich: „Anders als bei Urlaubsreisen ist bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht.“ Sie empfiehlt sogar für EU-Länder mit EHIC eine private Absicherung, da die gesetzlichen Kassen nur nach Inlandssätzen erstatten.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Ein bKV-Auslandsschutz bietet Ihnen als Arbeitgeber mehrere Vorteile:

  • Haftungsrisiko minimiert – Sie erfüllen Ihre Fürsorgepflicht nach § 618 BGB
  • Kostenkontrolle – Behandlungskosten im Ausland landen nicht auf Ihrer Rechnung
  • Mitarbeiterzufriedenheit – Ihre Leute wissen, dass sie abgesichert sind
  • Vereinfachte Administration – keine separaten Reiseversicherungen nötig
  • Recruiting-Argument – gerade für international tätige Fachkräfte attraktiv

Rechtliche Besonderheiten: Fürsorgepflicht und Sozialversicherung im Ausland

Als Geschäftsführer oder Personalverantwortlicher sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Zwei Gesetze sind hier besonders relevant.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

§ 17 SGB V regelt: Bei beruflichen Auslandsreisen haftet der Arbeitgeber für die Behandlungskosten.

Die Krankenkasse zahlt zwar teilweise zurück, aber nur in Höhe der deutschen Tarifkosten. Kombiniert mit § 618 BGB (allgemeine Fürsorgepflicht) bedeutet das: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen ausreichend zu versichern.

Ohne Auslandsschutz entsteht für Sie ein erhebliches Haftungsrisiko. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann schnell sechsstellige Beträge erreichen – Kosten, die ohne Versicherung direkt bei Ihnen landen.

Sozialversicherung bei Entsendung

Für die Sozialversicherung ist die Entsendefähigkeit entscheidend. Bei vorübergehender Auslandstätigkeit mit gültiger Entsendung bleibt Ihr Mitarbeiter im deutschen System versichert.

Maximale Entsendedauer (EU/EWR/Schweiz)24 Monate, mit Verlängerung auch länger
Erforderliches DokumentA1-Bescheinigung
GKV-Status während EntsendungBleibt bestehen
bKV-Status während EntsendungBleibt bestehen (Mitarbeiter gehört weiter zur versicherten Gruppe)
Nach Ende der EntsendungAnwartschaftsversicherung empfohlen

Steuerliche Behandlung der bKV mit Auslandsschutz

Die Beiträge zur bKV sind bis 50 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialabgabenfrei (Sachbezugsfreigrenze). Das gilt auch, wenn der Benefit Auslandsschutz enthält. Zahlen Sie für Expat-Versicherungen deutlich mehr als 50 Euro monatlich, können Sie alternativ eine Pauschalversteuerung wählen, um die Mitarbeiter nicht zu belasten.

Fazit: Mit dem richtigen Tarif sind Ihre Mitarbeiter weltweit geschützt

Eine betriebliche Krankenversicherung kann Ihre Mitarbeiter auch im Ausland schützen – wenn sie klug ausgestaltet ist. Innerhalb definierter Zeiträume von meist sechs bis acht Wochen sind sie mit den richtigen Bausteinen weltweit abgesichert, sowohl auf Dienstreise als auch im Urlaub.

Prüfen Sie Ihren bestehenden bKV-Vertrag auf Auslandsschutz. Falls dieser fehlt oder die Reisedauer zu kurz bemessen ist, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über Erweiterungsoptionen.

Für Unternehmen mit internationalen Teams gehört der Auslandsschutz heute zum Pflichtprogramm – nicht nur aus Fürsorgepflicht, sondern auch als echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

Patrick Steeger

bKV-Experte

Über den Autor

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
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