Ihr Chef bietet Ihnen eine betriebliche Krankenversicherung an und Sie fragen sich, ob das Ganze einen Haken hat. Diese Skepsis ist berechtigt, denn bei jedem Benefit sollten Sie genau hinschauen, was dahintersteckt. Tatsächlich gibt es einige Punkte, die auf den ersten Blick wie Nachteile aussehen.
In meinen Gesprächen mit Arbeitnehmern höre ich immer wieder die gleichen Bedenken. Was passiert bei einem Jobwechsel? Erfährt mein Chef von meinen Krankheiten? Und warum kann ich mir den Tarif nicht selbst aussuchen?
Diese Fragen sind alle berechtigt, aber die Antworten fallen meist positiver aus, als viele erwarten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die bKV ist bei einem Jobwechsel nicht automatisch mitnehmbar, aber die meisten Versicherer bieten eine Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an.
- Der Arbeitgeber kann die bKV theoretisch kündigen, muss aber eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
- Bei der richtigen Besteuerungsvariante (Sachbezug bis 50 Euro oder Pauschalversteuerung) entstehen für Sie als Arbeitnehmer keine Steuerabzüge.
- Der Arbeitgeber erfährt keine Details über Ihre Gesundheit oder in Anspruch genommene Leistungen, denn das ist gesetzlich verboten.
- Von elf identifizierbaren Nachteilen lässt sich keiner als unlösbar bezeichnen, und bei richtiger Gestaltung überwiegen die Vorteile deutlich.
Nachteil 1: Sie können die bKV bei einem Jobwechsel nicht mitnehmen
Der häufigste Einwand gegen die betriebliche Krankenversicherung betrifft die Frage der Portabilität. Anders als eine private Zusatzversicherung, die Sie selbst abgeschlossen haben, ist die bKV an Ihren aktuellen Arbeitgeber gebunden. Wenn Sie kündigen oder den Job wechseln, erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
Das klingt erstmal problematisch. Stellen Sie sich vor, Sie haben fünf Jahre lang von einer bKV mit Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus und Heilpraktiker-Leistungen profitiert. Der monatliche Wert lag bei 85 Euro, komplett vom Arbeitgeber bezahlt. Jetzt wechseln Sie zu einem neuen Unternehmen, das keine bKV anbietet.
Die Konsequenzen könnten so aussehen:
- Sie müssen eine private Zusatzversicherung abschließen.
- Bei der privaten Versicherung durchlaufen Sie eine individuelle Gesundheitsprüfung.
- Die Kosten liegen bei vergleichbaren Leistungen oft bei 120 Euro monatlich oder mehr.
- Das sind 1.440 Euro pro Jahr aus Ihrer eigenen Tasche.
Warum ist dieser Nachteil in der Praxis oft kein Problem?
Die meisten Versicherer bieten eine sogenannte Anschlussversicherung an. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag privat weiterführen können, ohne erneute Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die Beiträge sind dabei in der Regel günstiger als bei einem kompletten Neuabschluss.
Die konkreten Vorteile der Anschlussversicherung sehen so aus:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
- Alterungsrückstellungen aus der bKV-Zeit bleiben erhalten
- Beiträge liegen meist 30 bis 40 Prozent unter dem Neuabschlusspreis
- Vereinfachte Bedingungen ohne detaillierte Gesundheitsfragen
Außerdem bieten immer mehr Arbeitgeber eine bKV als Standard-Benefit an. Es lohnt sich, im Vorstellungsgespräch aktiv danach zu fragen. Die bKV wird zunehmend zum Hygienefaktor bei der Arbeitgeberwahl.
Und selbst wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine bKV hat, bleibt folgende Rechnung bestehen: In den fünf Jahren bei Ihrem alten Arbeitgeber haben Sie Leistungen im Wert von über 5.000 Euro komplett kostenlos erhalten. Dieser Vorteil bleibt Ihnen, auch wenn die Versicherung endet.
Nachteil 2: Sie sind vom Arbeitgeber abhängig
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Kontrolle über den Versicherungsschutz. Der Arbeitgeber entscheidet allein über die bKV. Er wählt den Versicherer aus, bestimmt den Tarif und kann die bKV theoretisch auch wieder kündigen. Bei einer Betriebsschließung oder Insolvenz endet der Schutz sofort.
Das ist ein berechtigter Einwand mit konkreten Risiken:
- Der Arbeitgeber kann die bKV nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.
- Bei wirtschaftlichen Problemen landet die bKV auch mal auf der Streichliste.
- Sie haben kein Mitspracherecht bei Änderungen am Tarif.
- Die Kündigungsfrist beträgt meist nur 3 Monate zum Jahresende.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ihr Unternehmen hat wirtschaftliche Probleme. Die Geschäftsführung beschließt Kosteneinsparungen und kündigt die bKV für alle 150 Mitarbeiter zum Jahresende. Sie erfahren davon im September und haben nur drei Monate Zeit, sich um eine private Absicherung zu kümmern.
Welche Schutzmechanismen gibt es?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten Ihnen mehr Sicherheit, als Sie vielleicht denken. Ein Gruppenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das gibt Ihnen Planbarkeit für mindestens zwei Jahre.
Wenn der Arbeitgeber die bKV tatsächlich kündigt, greift das Optionsrecht auf Privatweiterführung. Der Versicherer verzichtet dann auf eine erneute Gesundheitsprüfung, und Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Auch ältere Mitarbeiter oder Menschen mit Vorerkrankungen können so den Schutz fortführen.
In Betrieben ab fünf Mitarbeitern kann der Betriebsrat außerdem mitwirken:
- Die bKV lässt sich als freiwillige Betriebsvereinbarung regeln.
- Bei geplanter Kündigung hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte.
- Ein Sozialplan bei Betriebsänderungen kann bKV-Ersatz enthalten.
Die wirtschaftliche Realität spricht ebenfalls gegen willkürliche Kündigungen. Eine bKV zu streichen bedeutet Reputationsschaden und höhere Fluktuation. Die Kosten für Mitarbeitergewinnung liegen durchschnittlich bei 50.000 Euro pro Fachkraft. Die meisten Arbeitgeber wissen, dass Mitarbeiterbindung günstiger ist als die bKV-Beiträge.
Nachteil 3: Bei falscher Besteuerung entstehen Ihnen Abzüge
Bei der steuerlichen Behandlung gibt es tatsächlich einen Fall, der für Sie als Arbeitnehmer ungünstig sein kann. Wenn die bKV als geldwerter Vorteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird (sogenannte Individualversteuerung), dann wird der bKV-Beitrag auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen. Sie zahlen darauf Ihre normale Einkommensteuer plus Sozialversicherungsbeiträge.
Schauen wir uns das an einem konkreten Fall an. Sie verdienen 6.000 Euro brutto monatlich, und Ihr Arbeitgeber bietet eine bKV mit Individualversteuerung an. Der bKV-Beitrag liegt bei 80 Euro pro Monat.
Die Rechnung sieht dann so aus:
- Ihr Steuersatz liegt bei 42 Prozent (Spitzenverdiener).
- Steuer auf 80 Euro ergibt 33,60 Euro.
- Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Euro ergeben etwa 16 Euro.
- Ihr Gesamt-Abzug beträgt 49,60 Euro.
- Von 80 Euro Benefit bleiben nur 30,40 Euro netto übrig.
Das ist eine Effizienz von nur 38 Prozent. Wenn Sie eine vergleichbare private Zusatzversicherung für 75 Euro monatlich abschließen würden, hätten Sie fast den gleichen Aufwand, aber freie Tarifwahl.
Warum ist die Individualversteuerung die Ausnahme?
Die gute Nachricht lautet, dass diese ungünstige Variante in der Praxis nur bei 5 bis 10 Prozent aller bKV-Verträge vorkommt. Die meisten Arbeitgeber nutzen steueroptimierte Varianten, die für Sie deutlich besser sind.
Die drei steueroptimierten Varianten im Überblick:
| Variante | Was Sie zahlen | Was Sie erhalten | Effizienz |
|---|---|---|---|
| Sachbezug bis 50 Euro (§8 EStG) | 0 Euro | 50 Euro Netto-Vorteil | 100% |
| Pauschalversteuerung §37b (AG übernimmt Steuer) | Nur SV-Beiträge (ca. 16 Euro) | 64 Euro Netto-Vorteil | 80% |
| Nettolohnversteuerung (AG übernimmt alles) | 0 Euro | 80 Euro Netto-Vorteil | 100% |
Selbst im schlechtesten Fall der Individualversteuerung bleibt die bKV günstiger als eine vergleichbare private Zusatzversicherung. Denn bei der privaten Variante zahlen Sie die vollen 75 bis 100 Euro komplett aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen.
Mein Tipp für Sie lautet: Wenn Ihr Arbeitgeber Individualversteuerung anbietet, sprechen Sie mit der Personalabteilung. Die Pauschalversteuerung ist für beide Seiten besser und wird von den meisten Arbeitgebern problemlos umgesetzt.
Nachteil 4: Als Privatversicherter haben Sie weniger Mehrwert
Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, könnte die bKV tatsächlich weniger Mehrwert bieten. Eine PKV-Vollversicherung deckt oft bereits Einzelzimmer, Chefarztbehandlung und guten Zahnersatz ab. Die Überschneidung mit typischen bKV-Leistungen kann dann bei 90 Prozent oder mehr liegen.
Das Problem dabei ist, dass Sie eine Rechnung nicht bei beiden Versicherungen einreichen dürfen. Das wäre Versicherungsbetrug. Bei einem Krankenhausaufenthalt, den Ihre PKV komplett erstattet, bringt Ihnen die bKV keinen zusätzlichen Euro.
Dazu kommt der administrative Aufwand:
- Sie müssen bei jeder Rechnung prüfen, welche Versicherung zuständig ist.
- Doppelte Erstattungen sind verboten und können strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Die Meldepflicht gegenüber beiden Versicherern müssen Sie einhalten.
Wie können Privatversicherte trotzdem profitieren?
Auch wenn die Überschneidung groß ist, gibt es oft Lücken, die die bKV schließen kann. Nicht alle PKV-Tarife sind Vollschutz, und viele haben Einschränkungen bei bestimmten Leistungen.
Prüfen Sie Ihren PKV-Tarif auf diese Punkte:
- Heilpraktiker-Leistungen sind in der PKV oft auf 500 Euro begrenzt, während die bKV bis 1.000 Euro oder mehr bietet.
- Vorsorgeuntersuchungen sind in vielen PKV-Tarifen nicht oder nur teilweise enthalten.
- Auslandsreisekrankenversicherung fehlt in manchen PKV-Tarifen komplett.
- Sehhilfen sind in vielen PKV-Tarifen nicht enthalten oder stark begrenzt.
Eine clevere Strategie für Privatversicherte besteht darin, bestehende private Zusatzversicherungen auf Anwartschaft zu stellen. Sie zahlen dann nur einen minimalen Beitrag von etwa 10 Euro monatlich, behalten aber Ihre Alterungsrückstellungen. Nach Ende der bKV können Sie die Zusatzversicherung reaktivieren.
Bei Familien wird der Vorteil deutlicher. Die bKV kann oft Ehepartner und Kinder mitversichern. Die Kosten für eine Familienabsicherung über die bKV liegen deutlich unter einer individuellen PKV für alle Familienmitglieder.
Und selbst wenn die Überschneidung nahezu komplett ist: Sie zahlen null Euro eigene Kosten für die bKV. Der Arbeitgeber finanziert das komplett. Das ist immer noch besser als nichts.
Nachteil 5: Bei Elternzeit oder Sabbatical können Ihnen Kosten entstehen
Bei längeren Auszeiten vom Job kann die bKV zum Problem werden. Während der Elternzeit, eines Sabbaticals oder bei unbezahltem Urlaub zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn und damit auch keine bKV-Beiträge. Sie müssen dann entweder selbst zahlen oder der Vertrag ruht.
Die beiden Optionen haben jeweils Nachteile:
Wenn Sie den Vertrag ruhen lassen, haben Sie während der Auszeit keinen Versicherungsschutz. Eine geplante Zahnbehandlung mit Kosten von 1.200 Euro müssten Sie verschieben oder komplett selbst bezahlen.
Wenn Sie den Vertrag privat weiterführen, kommen die vollen Kosten aus Ihrer eigenen Tasche. Bei einem bKV-Beitrag von 60 Euro monatlich und einer 12-monatigen Elternzeit sind das 720 Euro, die Sie aus dem ohnehin reduzierten Elterngeld zahlen müssen.
Warum bieten moderne Tarife hier Lösungen?
Viele aktuelle bKV-Tarife enthalten eine Beitragsbefreiung für Auszeiten. Der Arbeitgeber zahlt dafür einen kleinen Zuschlag auf den regulären Beitrag, und im Gegenzug übernimmt der Versicherer die Beiträge während bestimmter Auszeiten.
Die Beitragsbefreiung gilt typischerweise für folgende Situationen:
- Elternzeit bis zu 36 Monate
- Sabbatical für die gesamte Dauer der Freistellung
- Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung (unbegrenzt)
- Pflegezeit zwischen 6 und 36 Monate
Während der Beitragsbefreiung haben Sie vollen Versicherungsschutz, ohne selbst etwas zu zahlen. Sie können Behandlungen durchführen lassen und erhalten die Erstattungen ganz normal.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Mutterschutz keine Auszeit im Sinne der bKV ist. Die sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach laufen normal weiter, und der Arbeitgeber zahlt die Beiträge.
Falls Ihr Tarif keine Beitragsbefreiung enthält, haben Sie das gleiche Problem wie bei einer privaten Zusatzversicherung. Auch dort müssten Sie während einer Auszeit weiterzahlen oder den Vertrag ruhen lassen. Das ist also kein spezifischer Nachteil der bKV, sondern ein allgemeines Versicherungsthema.
Nachteil 6: Einige Leistungen überschneiden sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 kritisierte, dass manche bKV-Anbieter Leistungen wie „freie Krankenhauswahl“ oder „freie Arztwahl“ als Vorteile anpreisen. Diese Leistungen bietet aber auch die gesetzliche Krankenversicherung bereits. Die Forscher sprachen von einem „fragwürdigen Angebot“ mit überflüssigen Leistungen.
Dieser Kritikpunkt ist nicht ganz von der Hand zu weisen:
- Sie können auch als GKV-Patient jeden Kassenarzt wählen.
- Bei der Krankenhauswahl haben Sie in der GKV gewisse Freiheiten.
- Manche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die GKV bereits.
- Wenn Sie für bKV-Beiträge Steuern und Sozialversicherung zahlen, zahlen Sie quasi doppelt.
Wo liegt der echte Mehrwert der bKV?
Die Böckler-Studie ist mittlerweile zehn Jahre alt, und der bKV-Markt hat sich seitdem stark weiterentwickelt. Moderne Tarife fokussieren auf echte Zusatzleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen.
Der konkrete Mehrwert einer bKV gegenüber der GKV:
| Leistung | Was die GKV bietet | Was die bKV bietet | Ihr konkreter Vorteil |
|---|---|---|---|
| Krankenhaus | Mehrbettzimmer, Stationsarzt | Einzelzimmer, Chefarzt | 500 bis 1.300 Euro pro Aufenthalt |
| Zahnersatz | 60 bis 75% Festzuschuss | 80 bis 100% Erstattung | Bei 4.000 Euro Rechnung: +1.200 Euro |
| Heilpraktiker | 0 Euro | 500 bis 2.000 Euro jährlich | Voller Betrag |
| Sehhilfen | Nur bei schwerer Sehschwäche | Bis 500 Euro alle 2 Jahre | Voller Betrag |
| Vorsorge | Basis-Untersuchungen | Erweiterte Vorsorge, IGeL | 200 bis 500 Euro jährlich |
Die Überschneidung mit der GKV liegt bei vielleicht 5 bis 10 Prozent der Leistungen. Der echte Mehrwert umfasst 90 bis 95 Prozent. Und da der Arbeitgeber die Kosten komplett trägt, ist selbst eine kleine Überschneidung kein finanzieller Nachteil für Sie.
Hinzu kommt, dass die GKV ihre Leistungen kontinuierlich kürzt. Die bKV kann zukünftige Kürzungen kompensieren und bietet Ihnen damit eine Absicherung gegen Leistungsverschlechterungen im Gesundheitssystem.
Nachteil 7: Sie haben Bedenken beim Datenschutz
Datenschutz ist bei Gesundheitsdaten ein sensibles Thema. Bei einer bKV könnte man befürchten, dass der Arbeitgeber Informationen über Ihre Erkrankungen erhält. Schließlich ist er der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge.
Diese Bedenken sind nachvollziehbar:
- Der Arbeitgeber könnte theoretisch Gruppenstatistiken einsehen.
- Bei kleinen Unternehmen mit 15 Mitarbeitern könnten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein.
- Wenn die Statistik zeigt, dass jemand teuren Zahnersatz hatte, könnte der Chef eins und eins zusammenzählen.
- Die Angst vor Stigmatisierung oder Benachteiligung ist real.
Warum sind Ihre Gesundheitsdaten trotzdem sicher?
Der gesetzliche Schutz Ihrer Daten ist sehr streng und wird durch mehrere Gesetze garantiert.
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) klassifiziert Gesundheitsdaten als besonders schützenswert nach §9. Der Versicherer darf keine personenbezogenen Daten an den Arbeitgeber weitergeben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro geahndet werden.
Das Versicherungsgeheimnis nach §203 StGB verpflichtet den Versicherer zu einer strafrechtlich bewehrten Schweigepflicht. Details über Ihre Krankheiten und Behandlungen sind streng vertraulich.
So funktioniert die Kommunikation in der Praxis:
- Ihr Arbeitgeber erhält nur eine Sammelrechnung wie „15 Personen versichert, Gesamtbeitrag 900 Euro monatlich“.
- Keine Namen, keine Leistungsdetails, keine Diagnosen.
- Alle Einzelabrechnungen gehen direkt an Sie als versicherte Person.
- Erstattungen werden auf Ihr privates Konto überwiesen.
- Post vom Versicherer geht an Ihre Privatadresse.
Die FAQ der großen Versicherer bestätigen das eindeutig: „Ihr Arbeitgeber erhält keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand oder in Anspruch genommene Leistungen.“
Nur bei größeren Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind anonymisierte Statistiken für das betriebliche Gesundheitsmanagement möglich. Diese sind immer aggregiert, nie personenbezogen, und erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats.
Nachteil 8: Sie können den Versicherer und Tarif nicht selbst wählen
Bei der bKV entscheidet Ihr Arbeitgeber über Versicherer und Tarif. Sie haben kein direktes Mitspracherecht. Der gewählte Tarif entspricht möglicherweise nicht Ihren individuellen Bedürfnissen.
Das zeigt sich an konkreten Beispielen. Angenommen, der Tarif Ihres Arbeitgebers bietet folgende Leistungen:
- Zahnersatz mit 80 Prozent Erstattung
- Heilpraktiker bis 500 Euro jährlich
- Sehhilfen bis 200 Euro
Sie hätten aber lieber:
- Zahnersatz mit 90 Prozent Erstattung (weil Sie schlechte Zähne haben)
- Heilpraktiker bis 1.000 Euro (weil Sie regelmäßig zur Akupunktur gehen)
- Keine Sehhilfen (weil Sie keine Brille brauchen)
Am Markt gibt es einen Tarif, der genau Ihre Bedürfnisse erfüllt. Aber Sie können nicht wechseln, weil Ihr Arbeitgeber den anderen Versicherer gewählt hat.
Welche Möglichkeiten haben Sie trotzdem?
Die fehlende Wahlfreiheit lässt sich durch verschiedene Strategien abmildern. Die einfachste besteht darin, die kostenlose bKV zu behalten und für Ihre speziellen Wünsche eine ergänzende private Versicherung abzuschließen.
Eine kombinierte Strategie könnte so aussehen:
- bKV vom Arbeitgeber mit 45 Euro Wert (kostenlos für Sie)
- Private Zahnzusatzversicherung zur Aufstockung auf 90 Prozent für etwa 15 Euro monatlich
- Ihre Gesamtkosten liegen bei 15 Euro monatlich
- Der Gesamtwert Ihrer Absicherung liegt bei etwa 60 Euro
Ohne bKV müssten Sie für vergleichbare Leistungen etwa 55 Euro monatlich komplett selbst zahlen. Mit der kombinierten Strategie sparen Sie also 40 Euro im Monat oder 480 Euro pro Jahr.
Immer mehr Anbieter setzen außerdem auf modulare bKV-Tarife mit Baukastensystem:
- Der Arbeitgeber finanziert einen Basis-Tarif für alle Mitarbeiter.
- Sie können einzelne Bausteine selbst aufstocken.
- Die Konditionen sind oft günstiger als bei einer komplett privaten Versicherung.
In Betrieben mit Betriebsrat kann dieser bei der Tarifwahl mitwirken. Der Betriebsrat kann eine Bedarfsanalyse durchführen und sicherstellen, dass der gewählte Tarif die Bedürfnisse der Mehrheit abdeckt.
Nachteil 9: Die Beiträge können steigen
Wie bei jeder Krankenversicherung können auch die bKV-Beiträge angepasst werden. Die medizinische Inflation macht vor der bKV nicht halt. In Einzelfällen gab es drastische Erhöhungen, wie etwa bei der Gothaer, wo die Beiträge um 50 Prozent stiegen.
Bei arbeitgeberfinanzierter bKV trägt der Arbeitgeber das Risiko. Er könnte bei zu starken Erhöhungen die bKV kürzen oder kündigen, um Kosten zu sparen. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Benefit.
Warum ist das Risiko beherrschbar?
Beitragsanpassungen sind kein spezifisches Problem der bKV. Private Zusatzversicherungen und die PKV haben identische Anpassungen, im Durchschnitt 3 bis 5 Prozent pro Jahr. Der Grund sind schlicht steigende Gesundheitskosten, die alle Versicherungen betreffen.
Bei der bKV gibt es einen entscheidenden Vorteil gegenüber der privaten Zusatzversicherung: Der Arbeitgeber kann den Anbieter wechseln, ohne dass Sie Nachteile haben. Bei einem Anbieterwechsel verlieren Sie keine Alterungsrückstellungen, weil diese bei Gruppenverträgen anders funktionieren als bei Einzelverträgen.
Im Fall der extremen Gothaer-Erhöhung hätte ein Unternehmen so reagieren können:
- Kündigung des Vertrags bei Gothaer mit 3 Monaten Frist
- Wechsel zu einem anderen Anbieter wie Allianz, Debeka oder Hallesche
- Neuer Beitrag von 65 Euro statt 90 Euro
- Die Mitarbeiter behalten ihre bKV, nur mit anderem Anbieter
Bei arbeitgeberfinanzierter bKV tragen Sie als Arbeitnehmer außerdem kein direktes Kostenrisiko. Selbst wenn die Beiträge steigen, zahlen Sie weiterhin null Euro aus eigener Tasche. Das Risiko liegt beim Arbeitgeber.
Nachteil 10: Vorerkrankungen können vorübergehend ausgeschlossen sein
Einige bKV-Tarife arbeiten mit sogenannten Moratoriumsklauseln. Das bedeutet, dass Erkrankungen, die in den letzten X Jahren behandelt wurden, für einen bestimmten Zeitraum von der Leistung ausgeschlossen sind.
Wenn Sie chronische Rückenschmerzen haben und seit zwei Jahren in Behandlung sind, würde die bKV eine Bandscheiben-OP in den ersten drei Jahren nicht erstatten. Das ist frustrierend, wenn gerade Ihre Hauptproblematik nicht abgedeckt ist.
Die konkreten Einschränkungen können so aussehen:
- Erkrankungen der letzten 36 Monate sind für 36 Monate ausgeschlossen.
- Laufende Behandlungen werden nicht übernommen.
- Angeratene Behandlungen (die Sie schon geplant haben) können ebenfalls ausgeschlossen sein.
Warum ist das trotzdem besser als bei privaten Versicherungen?
Die Moratoriumsklausel ist ein zeitlich begrenzter Ausschluss, kein lebenslanger. Nach Ablauf der Frist, typischerweise 36 Monate, sind auch Ihre Vorerkrankungen versichert.
Der Vergleich mit privaten Zusatzversicherungen fällt eindeutig zugunsten der bKV aus:
| Kriterium | Private Zusatzversicherung | bKV mit Moratoriumsklausel |
|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung | Ja, detailliert | Nein |
| Wartezeiten | 3 bis 8 Monate | 0 Monate |
| Vorerkrankungen | Lebenslanger Ausschluss oder Ablehnung | 36 Monate Ausschluss |
| Neue Erkrankungen | Nach Wartezeit versichert | Sofort versichert |
| Risikozuschläge | Möglich, +50 bis 200% | Keine |
| Kosten | Komplett selbst zahlen | Arbeitgeber zahlt |
Auch während der Moratoriumsphase haben Sie Vorteile. Alle neuen Erkrankungen sind ab dem ersten Tag versichert. Wenn Sie neben Ihren Rückenproblemen Zahnersatz brauchen, Heilpraktiker-Behandlungen in Anspruch nehmen oder eine neue Brille benötigen, erstattet die bKV diese Kosten sofort.
Bei einer privaten Zusatzversicherung mit Ihren Vorerkrankungen würden Sie entweder komplett abgelehnt oder müssten hohe Risikozuschläge zahlen. Die bKV nimmt Sie ohne Gesundheitsprüfung auf und schließt lediglich für eine begrenzte Zeit bestimmte Leistungen aus.
Wie fällt die Gesamtbilanz aus?
Ich habe Ihnen jetzt elf mögliche Nachteile der betrieblichen Krankenversicherung gezeigt. Keiner davon ist unlösbar, und bei den meisten gibt es gute Strategien zur Abschwächung oder kompletten Vermeidung.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie schwer die einzelnen Nachteile tatsächlich wiegen:
| Nachteil | Schweregrad | Lösbarkeit | Fazit |
|---|---|---|---|
| Verlust bei Jobwechsel | Mittel | Gut durch Anschlussversicherung | Kleiner Nachteil |
| Abhängigkeit vom Arbeitgeber | Mittel | Gut durch Optionsrechte | Kleiner Nachteil |
| Steuernachteil | Hoch | Sehr gut durch richtige Besteuerung | Kein Nachteil bei richtiger Wahl |
| Weniger Mehrwert für PKV-Versicherte | Niedrig | Gut durch Anwartschaft und Teilleistungen | Kleiner Nachteil |
| Kosten bei Auszeiten | Mittel | Sehr gut durch Beitragsbefreiung | Kein Nachteil bei modernen Tarifen |
| Leistungsüberschneidungen mit GKV | Niedrig | Sehr gut, da 90% echte Zusatzleistungen | Kein relevanter Nachteil |
| Datenschutz-Bedenken | Niedrig | Sehr gut durch gesetzlichen Schutz | Kein Nachteil |
| Keine Wahl des Tarifs | Mittel | Mittel durch Ergänzung möglich | Kleiner Nachteil |
| Beitragsanpassungen | Mittel | Gut durch Anbieterwechsel | Kleiner Nachteil |
| Moratoriumsklauseln | Mittel | Gut, da zeitlich begrenzt | Kleiner Nachteil |
Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer mit einer arbeitgeberfinanzierten bKV, und das sind 80 bis 90 Prozent aller Fälle, bleiben faktisch nur zwei bis drei relevante Nachteile übrig. Diese werden durch die massiven Vorteile mehr als ausgeglichen: kostenlose Gesundheitsleistungen im Wert von 500 bis 2.000 Euro pro Jahr, Privatpatientenstatus im Krankenhaus, bessere Zahnversorgung und schnellere Arzttermine.
Die Netto-Bilanz fällt für die große Mehrheit der Arbeitnehmer klar positiv aus. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine bKV anbietet, sollten Sie in den allermeisten Fällen zugreifen.