Der öffentliche Dienst verliert jährlich Tausende Mitarbeiter an die Privatwirtschaft – nicht durch Kündigungen, sondern durch Pensionierung. Bis 2030 scheiden 1,3 Millionen Beschäftigte altersbedingt aus.
Gleichzeitig bleiben 600.000 Stellen unbesetzt, und 80% der verbliebenen Mitarbeiter können sich einen Arbeitgeberwechsel vorstellen. Kommunalverwaltungen kämpfen mit doppelt so hohen Krankenständen wie die Privatwirtschaft und können bei Gehältern nicht mit freien Unternehmen mithalten.
Die betriebliche Krankenversicherung bietet einen Ausweg: haushaltsneutral über § 18a TVöD finanzierbar, steuer- und sozialabgabenfrei für Mitarbeiter, und messbar wirksam bei Mitarbeiterbindung und Krankenstandsreduktion.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die bKV lässt sich haushaltsneutral über § 18a TVöD VKA finanzieren durch Umwidmung des Leistungsentgelt-Budgets – ohne zusätzliche Haushaltsmittel
- Bis 50 Euro monatlich bleibt die bKV steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – Kommunen sparen bis zu 80% gegenüber klassischer Leistungsprämie
- Die bKV funktioniert ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, Vorerkrankungen sind sofort mitversichert – auch Beamte mit Beihilfe können einbezogen werden
- Kommunen mit bKV verzeichnen Krankenstandsreduktionen von 2 bis 3 Tagen pro Jahr und Mitarbeiter, bei durchschnittlichen Ausfallkosten von 250 Euro pro Tag entspricht das 500 bis 750 Euro Ersparnis pro Mitarbeiter
Was ist die bKV im kommunalen Kontext?
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beschäftigten ergänzt. Im kommunalen Bereich handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag, den die Kommune als Versicherungsnehmer mit einem privaten Krankenversicherer abschließt.
Die Beschäftigten sind die versicherten Personen. Die Kommune trägt in der Regel die vollen Beiträge oder den überwiegenden Teil.
Kommunen können mit der bKV Leistungslücken der GKV schließen:
- Zahnersatz,
- Sehhilfen,
- alternative Heilmethoden,
- Auslandsreisekrankenversicherung,
- Privatpatientenstatus im Krankenhaus
- und Vorsorgeuntersuchungen.
Der entscheidende Vorteil liegt in der Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Auch Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind sofort mitversichert.
Tarifliche Grundlage für die bKV bei Kommunen: § 18a TVöD VKA
Mit § 18a TVöD VKA wurde 2020 eine tarifliche Grundlage geschaffen, die kommunalen Arbeitgebern ein „alternatives Entgeltanreiz-System“ ermöglicht. Statt das Budget aus dem Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) ausschließlich für individuelle Leistungsprämien zu verwenden, können die Mittel ganz oder teilweise für alternative Maßnahmen eingesetzt werden.
Der Tarifvertrag erlaubt die Verwendung für drei Ziele: Gesundheitsförderung, Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität und Förderung von Nachhaltigkeit.
Das Entscheidende: Für Maßnahmen nach § 18a TVöD VKA sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Das Budget wird aus dem bereits vorhandenen Leistungsentgelt-Budget gemäß § 18 TVöD bereitgestellt. Der Wortlaut des Tarifvertrags lautet:
„Alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie kann das in § 18 Abs. 3 geregelte Gesamtvolumen durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung ganz oder teilweise für das in Absatz 2 dargestellte alternative Entgeltanreiz-System verwendet werden.“
Kommunen können zwischen drei Modellen wählen: 100% klassische Leistungsprämien (keine Veränderung), ein Mischmodell mit beispielsweise 70% Leistungsprämien und 30% bKV, oder 100% des Budgets fließen in das alternative Entgeltanreiz-System.
Steuerliche Behandlung der bKV bei Kommunen
Die bKV wird seit 2019 steuerrechtlich als Sachbezug behandelt.
Die Steuerfreiheit greift unter folgenden Voraussetzungen: Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer (kein Barzuschuss), die monatliche Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter wird nicht überschritten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), und die bKV wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Entscheidend zu wissen: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Kostenersparnis für Kommunen gegenüber klassischer Leistungsprämie
Kommunen können mit einer bKV als Sachbezug bis zu 80% gegenüber der leistungsorientierten Bezahlung einsparen. Bei klassischer Leistungsprämie fallen volle Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge an.
Bei der bKV innerhalb der 50-Euro-Freigrenze entfallen diese komplett.
Ein Rechenbeispiel macht das deutlich: Eine Leistungsprämie von 50 Euro brutto kostet die Kommune real rund 65 Euro (inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung). Beim Mitarbeiter kommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vielleicht 30 Euro netto an.
Die bKV mit 50 Euro monatlich kostet die Kommune exakt 50 Euro und der Mitarbeiter erhält Leistungen im Gegenwert von 125 Euro jährlich durch den Faktor von etwa 2,5 bei Budgettarifen.
Alternative Besteuerungsmodelle bei Überschreitung
Wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird, stehen alternative Besteuerungsmodelle zur Verfügung:
- Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG: Ab 20 Mitarbeitern möglich, bis 1.000 Euro pro Mitarbeiter, mit Durchschnittsteuersatz.
- Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG: Pauschaler Steuersatz von 30%, bis 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
- Bruttolohnversteuerung nach § 8 EStG: Der Beitrag wird zum Bruttolohn addiert und normal versteuert.
Besonderheiten: Beamte, Beihilfe und bKV
Kommunale Verwaltungen beschäftigen sowohl Tarifbeschäftigte (TVöD) als auch Beamte. Die bKV muss daher unterschiedliche Versorgungssituationen berücksichtigen.
Beamte und die Beihilfe
Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die 50 bis 80% der Krankheitskosten erstattet:
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte (bis 1 Kind) | 50% |
| Aktive Beamte (ab 2 Kindern) | 70% |
| Ehepartner | 70% |
| Kinder | 80% |
| Pensionäre | 70% |
Den verbleibenden Anteil sichern Beamte in der Regel über eine private Restkostenversicherung ab. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt – jedes Bundesland hat eigene Landesbeihilfeverordnungen.
Ist die bKV auch für privat versicherte Beamte möglich?
Eine bKV wendet sich hauptsächlich an gesetzlich Versicherte, aber Dienstherren können über die bKV auch für privat versicherte Beamte diverse Zusatzleistungen vereinbaren. Die Stadt Duisburg etwa bietet die bKV explizit für Beschäftigte und Beamte an – auch Angehörige im gemeinsamen Haushalt können zu Vorzugskonditionen mitversichert werden.
Ein wesentlicher Vorteil: Die bKV gleicht die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Beschäftigten aus. Ältere Mitarbeiter und solche mit Vorerkrankungen werden gleich behandelt. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Risikozuschläge.
Welche Vorteile hat die bKV für Kommunen?
Die betriebliche Krankenversicherung bietet Kommunalverwaltungen konkrete, messbare Vorteile in einer Zeit, in der klassische Instrumente der Mitarbeiterbindung weitgehend ausgeschöpft sind.
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Kommunalverwaltungen können bei Gehältern nicht mit der Privatwirtschaft mithalten. Die Besoldungsordnungen sind starr, individuelle Gehaltsverhandlungen unmöglich. Die bKV bietet hier einen Ausweg. Sie ist ein sichtbares Signal: Wir investieren in eure Gesundheit, wir bieten euch echten Mehrwert.
45% der Befragten schätzen eine bKV als wichtiger ein als andere Zusatzleistungen wie Jobtickets oder Firmenhandys. Jeder vierte Arbeitnehmer zieht eine bKV sogar einer Gehaltserhöhung vor. Knapp neun von zehn halten die bKV für wichtig, zwei Drittel wünschen sie sich aktiv vom Arbeitgeber.
Senkung von Fehlzeiten durch Prävention
Kommunalverwaltungen haben mit einem Krankenstand zu kämpfen, der doppelt so hoch liegt wie der Bundesdurchschnitt. Städte wie Magdeburg melden 31,9 Fehltage pro Jahr und Mitarbeiter, Rostock 29,3 Fehltage.
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 14,8 Fehltagen.
Die bKV kann hier gegensteuern. Durch besseren Zugang zu Sehhilfen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und alternativen Heilmethoden bleiben kleinere Gesundheitsprobleme nicht unbehandelt und entwickeln sich seltener zu schweren Erkrankungen.
Eine Reduktion des Krankenstands um nur 2 bis 3 Tage pro Jahr und Mitarbeiter ist realistisch. Bei durchschnittlichen Ausfallkosten von 250 Euro pro Tag entspricht das einer Ersparnis von 500 bis 750 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
Haushaltsneutrale Finanzierung über § 18a TVöD
Die bKV erfordert keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Das Budget wird aus dem bereits vorhandenen Leistungsentgelt-Budget bereitgestellt. Für Kommunen mit angespannten Haushaltslagen oder Haushaltssicherungskonzepten ist das entscheidend. Sie können die bKV einführen, ohne neue Mittel zu beantragen oder andere Ausgaben zu kürzen.
Kein Verwaltungsaufwand
Die gesamte Administration der bKV übernimmt der Versicherer. Die Kommune schließt einen Gruppenvertrag ab, meldet neue Mitarbeiter an und ab, zahlt die Beiträge. Der Rest – Leistungsabwicklung, Rechnungsprüfung, Kundenservice – liegt beim Versicherer. Für überlastete Personalabteilungen ist das ein erheblicher Vorteil.
Mitarbeiterbindung durch Fortführungsrecht
Versicherte Mitarbeiter haben ein Fortführungsrecht. Auch nach Ausscheiden aus dem Dienst – beispielsweise bei Renteneintritt – können sie die Versicherung als Einzelvertrag fortführen, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das schafft einen „Lock-in-Effekt“. Mitarbeiter, die seit Jahren in der bKV sind, überlegen sich einen Wechsel zur Privatwirtschaft genauer, weil sie ihren Versicherungsschutz verlieren würden.
Für Mitarbeiter: Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten
Der größte Vorteil für die Beschäftigten liegt in der Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Vorerkrankungen, laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind sofort mitversichert.
Wer privat eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, zahlt bei Vorerkrankungen oft Risikozuschläge oder wird komplett abgelehnt. In der Gruppen-bKV entfällt das.
Erheblich günstiger als privater Einzelvertrag
Die Gruppentarife der bKV sind deutlich günstiger als vergleichbare Einzelverträge. Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt können zu Vorzugskonditionen mitversichert werden. Das erhöht den wahrgenommenen Wert der Leistung zusätzlich.
Umsetzung der bKV in der öffentlichen Verwaltung: Dienstvereinbarung und Personalrat
Die Einführung einer bKV im Rahmen des § 18a TVöD VKA erfordert eine Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung zwischen der Dienststelle und dem Personalrat. Der Personalrat ist gemäß Personalvertretungsgesetz bei sozialen Angelegenheiten mitbestimmungsberechtigt.
Vergaberecht bei Kommunen
Kommunale Arbeitgeber unterliegen dem Vergaberecht. Der Abschluss eines bKV-Gruppenvertrags kann ab bestimmten Schwellenwerten eine öffentliche Ausschreibung erfordern. Die Städte Frankfurt (Oder) und Dormagen führen ihre bKV-Vergabe über offene Verfahren nach VgV durch.
Schritte zur Einführung der bKV in Kommunen:
- Bedarfsermittlung: Führen Sie eine Mitarbeiterbefragung zu gewünschten Leistungen durch. Die Stadt Duisburg erreichte eine Zustimmung von 70,8% für die Einführung der bKV.
- Dienstvereinbarung: Verhandeln Sie mit dem Personalrat über die Umwidmung des Leistungsentgelt-Budgets. Klären Sie, welcher Anteil des § 18-Budgets in die bKV fließen soll.
- Ausschreibung: Führen Sie ein Vergabeverfahren nach Vergaberecht durch, falls der Schwellenwert überschritten wird.
- Vertragsabschluss: Schließen Sie einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem ausgewählten Versicherer ab.
- Kommunikation: Informieren Sie die Belegschaft umfassend über die neue Leistung, die Vorteile und die Nutzungsmöglichkeiten.
Fallbeispiele: Kommunen mit einer bKV
Mehrere Kommunen haben die bKV bereits erfolgreich eingeführt oder befinden sich im Umsetzungsprozess.
Stadt Duisburg: Erste große Kommunalverwaltung in NRW
Die Stadt Duisburg führte zum 01.01.2026 als erste große Kommunalverwaltung in NRW eine bKV ein. 70,8% der Beschäftigten stimmten in einer Befragung für die Einführung. Die Leistungen umfassen Zahnersatz, Sehhilfen, Auslandsreiseversicherung und digitale Gesundheitsservices.
Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt können zu Vorzugskonditionen mitversichert werden – sowohl für Beamte als auch für Beschäftigte. Die Versicherung kann auch nach Ausscheiden, beispielsweise bei Renteneintritt, weitergeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Höherversicherung zu Vorzugskonditionen.
Stadt Garching bei München
Die Stadt Garching beschloss im Stellenplan 2025 die Einführung einer bKV. Der Kostenansatz beträgt 56.000 Euro pro Jahr, bereits im Personalkostenansatz 2025 enthalten. Der Beitrag pro Mitarbeiter liegt bei circa 15,93 Euro monatlich für Zahnleistungen, Sehhilfen, Auslandsschutz und alternative Heilmethoden.
Die Finanzierung erfolgt über Umwidmung des § 18a-Budgets durch Erhöhung von 2,0% auf 2,7% der Personalkosten. Die bKV gilt für Beschäftigte der Stadt Garching und der Stadtwerke Garching. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Die Umsetzung erfordert eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung nach dem Haushaltsbeschluss.
Stadt Frankfurt (Oder)
Die Stadt Frankfurt (Oder) führt ein offenes Vergabeverfahren durch mit Angebotsfrist bis 09.03.2026. Ausgeschrieben wird eine bKV für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) in Form eines Kollektivvertrages mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren.
Stadt Dormagen
Die Stadt Dormagen schreibt ebenfalls ein offenes Vergabeverfahren aus mit Angebotsfrist bis 10.03.2026. Die bKV gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung und angeschlossener Betriebe. Das Gesundheitsbudget beträgt 600 Euro pro Jahr. Ergänzende Zusatzdienstleistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind vorgesehen.
Der Versicherungsschutz muss auch für privat Voll- und Zusatzversicherte uneingeschränkt verfügbar sein. Die Vergabe erfolgt nach VgV EU-weit.
Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst: Warum müssen Kommunen jetzt handeln?
Die Personalsituation im öffentlichen Dienst verschärft sich dramatisch. Dem öffentlichen Sektor fehlen bis 2030 mindestens eine Million Fachkräfte, im Worst-Case-Szenario sogar bis zu 1,6 Millionen. Aktuell sind etwa 360.000 Stellen nicht besetzt.
Bis 2030 scheiden über 1,5 Millionen Personen aus Altersgründen aus dem öffentlichen Dienst aus – rund ein Drittel der circa fünf Millionen Beschäftigten. 24% der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind 55 Jahre und älter, 2004 waren es nur 11%.
Bei Stellen mit höherer Qualifikation sind nur 40% der eingehenden Bewerbungen geeignet.
Krankenstand als Verstärker der Krise
Der Krankenstand in Kommunalverwaltungen liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt und verschärft die Personalkrise zusätzlich:
| Institution | Fehltage/Jahr |
|---|---|
| Bundesweiter Durchschnitt 2024 (alle Branchen) | 14,8 |
| DAK-Durchschnitt 2025 | 19,5 |
| Stadt Rostock (Stadtverwaltung) | 29,3 |
| Stadt Magdeburg (Stadtverwaltung 2024) | 31,9 |
| Mitgliedsstädte Deutscher Städtetag (Durchschnitt) | ~30 |
Hauptursachen sind die überalterte Belegschaft mit zunehmenden Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Belastungen durch zunehmende Bürgeraggressivität und ein hohes Arbeitspensum bei stagnierendem Personal.
Warum müssen Kommunen jetzt handeln?
Die klassischen Instrumente der Mitarbeiterbindung sind weitgehend ausgeschöpft. Gehaltssteigerungen sind an starre Besoldungsordnungen gebunden. Flexible Arbeitsmodelle stoßen an Grenzen des Dienstbetriebs. Die Aufstiegsmöglichkeiten bleiben begrenzt durch Planstellen und Laufbahnrecht.
Die bKV bietet einen neuen Hebel. Sie ist haushaltsneutral finanzierbar, rechtlich abgesichert durch § 18a TVöD, steuerlich begünstigt und bei Mitarbeitern nachweislich beliebt. Kommunen, die jetzt handeln, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um qualifizierte Fachkräfte.
Welche Leistungsbausteine sollte eine bKV für Kommunen haben?
Kommunen können die Bausteine flexibel kombinieren und an die Bedürfnisse ihrer Belegschaft anpassen. Die häufigsten Leistungsbausteine sind:
Zahnzusatz
Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie gehören zu den am meisten nachgefragten Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ab. Hochwertiger Zahnersatz kostet schnell mehrere tausend Euro. Die bKV schließt diese Lücke.
Sehhilfen
Brillen und Kontaktlinsen zahlt die GKV nur noch in Ausnahmefällen. Die bKV übernimmt die Kosten ganz oder teilweise. Gerade in Verwaltungen, in denen viel Bildschirmarbeit geleistet wird, ist dieser Baustein sinnvoll.
Vorsorge
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen gehen über das GKV-Angebot hinaus. Krebsfrüherkennung, Check-ups, Gesundheits-Screenings – die bKV ermöglicht mehr Prävention.
Alternative Heilmethoden
Osteopathie, Naturheilverfahren und Heilpraktiker werden von vielen Mitarbeitern nachgefragt, sind aber keine GKV-Leistung. Die bKV macht diese Behandlungen zugänglich.
Auslandsreisekrankenversicherung
Für Urlaubs- und Dienstreisen ins Ausland bietet die Auslandsreisekrankenversicherung Schutz. Dieser Baustein ist kostengünstig und wird von Mitarbeitern geschätzt.
Budget-Tarife
Budget-Tarife bieten freie Verfügung über ein jährliches Gesundheitsbudget, beispielsweise 300 bis 1.500 Euro. Der Mitarbeiter entscheidet selbst, wofür er das Budget verwendet – Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge, alternative Heilmethoden. Diese Tarife sind besonders flexibel und einfach zu administrieren.
Was kostet eine bKV für Kommunen?
Die Kosten variieren je nach Leistungsumfang:
| Leistungsumfang | Kosten/Mitarbeiter/Monat abhängig vom Anbieter |
|---|---|
| Auslandskrankenversicherung (Minimal) | ab ca. 0,80 € abhängig vom Anbieter |
| Sehhilfe | ab ca. 3,90 € |
| Zahn + Sehhilfen + Ausland + Alternativmedizin | ab ca. 16,00 € |
| Zahnzusatz + Vorsorge | ab 18,00 € |
| Budget 600 €/Jahr | ab 19,00 € |
| Privatpatient im Krankenhaus | ab ca. 19,00 € |
Die meisten Kommunen bewegen sich im Bereich von 15 bis 30 Euro pro Mitarbeiter und Monat, um innerhalb der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze zu bleiben und gleichzeitig ein attraktives Leistungspaket zu bieten.
Fazit: „Nutzen Sie die bKV als strategisches Instrument zur Bindung Ihrer besten Leute“
Die betriebliche Krankenversicherung bietet Kommunalverwaltungen einen konkreten, messbaren Hebel für Mitarbeiterbindung – und Zufriedenheit in einer Zeit, in der klassische Instrumente ausgeschöpft sind.
Haushaltsneutral finanzierbar über § 18a TVöD, steuerlich begünstigt als Sachbezug, und wirksam bei Krankenstandsreduktion und Arbeitgeberattraktivität.
Der Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Kommunen, die jetzt handeln, verschaffen sich einen Vorsprung. Die bKV ist kein bürokratisches Monster, sondern ein praktisches, rechtlich abgesichertes Instrument.
Ich berate seit über 12 Jahren Unternehmen und Kommunalverwaltungen zur betrieblichen Krankenversicherung. Von der ersten Bedarfsanalyse über die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat bis zur Vergabe und Umsetzung begleite ich den gesamten Prozess.
Wenn Sie in einer Kommunalverwaltung arbeiten und die bKV als strategisches Bindungsinstrument nutzen möchten, lassen Sie uns sprechen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch.