Alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie werden immer beliebter. Das Problem: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten meist nicht. Eine betriebliche Krankenversicherung mit Heilpraktiker-Baustein kann diese Lücke schließen.
Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und welche Möglichkeiten Sie haben.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Die bKV ist eine freiwillige Zusatzkrankenversicherung, die Ihr Arbeitgeber als Gruppenvertrag für die Belegschaft abschließt. Anders als die private Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine Vollversicherung, sondern um Ergänzungstarife zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Vertragspartner und Beitragszahler ist normalerweise der Arbeitgeber, während Sie als versicherte Person vom zusätzlichen Schutz profitieren.
Der entscheidende Vorteil für Sie: keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten. Der Schutz gilt sofort und auch für bestehende Krankheiten. Selbst laufende Behandlungen sind typischerweise mitversichert. Im Krankheitsfall müssen Sie also keine Leistungsausschlüsse fürchten, wie sie bei individuell abgeschlossenen Zusatzversicherungen aufgrund von Vorerkrankungen vorkommen können.
Die bKV funktioniert als Mitarbeiter-Benefit. Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen einen besseren Gesundheitsschutz bieten, ohne dass Sie dafür selbst zahlen müssen. Das Unternehmen kann die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen und bei cleverer Gestaltung sogar steuerfrei oder pauschalversteuert leisten.
Ein praktisches Beispiel: Ihr Arbeitgeber schließt für alle Mitarbeiter eine Zusatzversicherung ab, die bestimmte Gesundheitskosten deckt. Das können Heilpraktiker-Behandlungen, Brillen oder Zahnersatz sein. Sie reichen Ihre Rechnungen ein und bekommen die Kosten erstattet, bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsätzen. Kündigen Sie oder wechseln den Job, haben Sie meist die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen. Das erfolgt dann innerhalb einer bestimmten Frist und ohne neue Gesundheitsprüfung, allerdings auf eigene Kosten.
Warum sind Heilpraktiker-Leistungen in der bKV wichtig?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nichts. Wer alternative Therapien nutzen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Eine osteopathische Behandlung kostet schnell 60 bis 100 Euro pro Sitzung. Bei chronischen Beschwerden summiert sich das auf mehrere hundert Euro im Jahr.
Eine bKV mit Heilpraktiker-Leistungen übernimmt genau diese Kosten. Sie erhalten Zugang zu alternativen Heilmethoden, ohne sich um die Finanzierung sorgen zu müssen. Besonders bei chronischen Beschwerden, Allergien oder orthopädischen Problemen sind Naturheilverfahren für viele eine wichtige Ergänzung zur Schulmedizin.
Wie funktioniert die Erstattung in der bKV?
Die meisten bKV-Tarife erstatten Heilpraktiker-Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland-Verzeichnis. Das bedeutet: Alle dort gelisteten Behandlungsmethoden werden übernommen.
Dazu gehören unter anderem:
- Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin
- Osteopathie und Chiropraktik
- Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Ausleitungsverfahren
- Neuraltherapie
- Eigenblutbehandlung
Wichtig ist, dass Ihr Heilpraktiker die Rechnung nach GebüH ausstellt. Dann sind alle dort gelisteten Leistungen mitversichert. Die Versicherer erstatten je nach Tarif bis zum Höchstsatz der GebüH. Seriöse Heilpraktiker halten sich an diese Gebührenordnung, sodass Sie in der Praxis keine Probleme mit der Erstattung haben werden.
Tarifmodelle: Budget oder Baustein
Betriebliche Krankenversicherungen werden hauptsächlich in zwei Modellvarianten angeboten, die sich grundlegend unterscheiden.
Das Budgetmodell
Beim Budgettarif stellt der Arbeitgeber pro Mitarbeiter ein jährliches Budget zur Verfügung.
Typische Stufen sind 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 Euro. Innerhalb dieses Gesamtbudgets können diverse Gesundheitsleistungen erstattet werden, meist aus einem festgelegten Leistungskatalog. Dazu gehören Heilpraktiker, Vorsorge, Sehhilfen, Zahnprophylaxe und weitere Leistungen.
Ein wichtiger Punkt: Ist das Budget in einem Jahr aufgebraucht, werden darüber hinaus keine weiteren Leistungen mehr erstattet. Das Budget wird dann im nächsten Jahr wieder in voller Höhe zur Verfügung gestellt. Budgettarife sind flexibel, weil Sie das Guthaben für die Leistungen einsetzen können, die Sie persönlich benötigen.
Das Bausteinmodell
Beim Bausteintarif wählt der Arbeitgeber einzelne Leistungsbausteine aus, die nebeneinander stehen. Ein Baustein „Heilpraktiker“ könnte mit einem bestimmten Erstattungsrahmen abgeschlossen werden, daneben ein Baustein „Zahnersatz“ mit eigener Begrenzung. Jeder Baustein kann separat genutzt werden, teils mit prozentualer Erstattung und Höchstsummen.
Der Vorteil: Die Nutzung eines Bausteins schmälert nicht die Leistung der anderen Bausteine. Es gibt kein übergeordnetes Gesamtbudget. Sie können also den vollen Betrag für alternative Medizin ausschöpfen und trotzdem noch die volle Zahnleistung in Anspruch nehmen, weil es getrennte Töpfe sind.
Beispiel: Budget- versus Bausteintarif in der bKV
Nehmen wir an, Ihr Arbeitgeber bietet einen Budgettarif mit 600 Euro pro Jahr an, der Heilpraktiker, Sehhilfen, Impfungen und Zahnreinigungen abdeckt. Sie könnten dann im Jahr z.B. 200 Euro für Osteopathie, 150 Euro für eine Brille und 100 Euro für Impfungen nutzen. Das macht zusammen 450 Euro, es blieben 150 Euro für weitere Leistungen. In den meisten Tarifen können Sie natürlich auch einfach das gesamte Budget für eine Kategorie ausgeben. Sind die 600 Euro aufgebraucht, gibt es in dem Jahr nichts mehr.
Bei einem vergleichbaren Bausteinmodell hätte Ihr Arbeitgeber einzeln 300 Euro für Naturheilverfahren, 200 Euro für Sehhilfe und 100 Euro für Vorsorge abgeschlossen. Sie könnten dann die vollen 300 Euro für Heilpraktiker ausnutzen und zusätzlich 200 Euro für die Brille, auch wenn es in Summe 500 Euro sind, weil getrennte Limits gelten.
Viele Versicherer bieten inzwischen Budgettarife mit frei einteilbarem Gesundheitsbudget an, weil diese sehr beliebt und unkompliziert sind. Einige ermöglichen jedoch, das Budgetmodell durch zusätzliche Bausteine zu ergänzen. So kann man ein Basisbudget abschließen und einen separaten Zahntarif obendrauf setzen für hohe Zahnersatzkosten, die über das Budget hinausgehen.
Welche bKV-Anbieter erstatten Heilpraktiker-Kosten?
Die meisten großen privaten Krankenversicherer haben bKV-Tarife, die auch Naturheilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen umfassen. Die Tarife heißen oft unterschiedlich, folgen aber ähnlichen Prinzipien. In der Regel werden alle gängigen Heilmethoden nach dem Hufeland-Verzeichnis oder Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Wichtig ist, dass der Heilpraktiker seine Rechnung nach GebüH ausstellt.
Dann sind alle Leistungen, die dort gelistet sind, mitversichert. Die Versicherer erstatten je nach Tarif bis zum Höchstsatz der GebüH. Sehr hohe Rechnungsbeträge oder Abrechnungen über dem Gebührenrahmen werden nicht voll übernommen, aber das ist in der Praxis selten ein Problem, da seriöse Heilpraktiker sich an die GebüH halten.
Allianz (MeinGesundheit)
Die Allianz bietet ein Budgetmodell mit fünf Stufen von 300 bis 1.500 Euro jährlich. Heilpraktiker-Leistungen werden zu 100 Prozent nach GebüH erstattet, bis zur gewählten Budgethöhe. Eine Besonderheit: Bei Nichtnutzung verdoppelt sich das Budget im Folgejahr. Optional können ein Extrabudget für Sehhilfen oder ein großer Zahnschutz als zusätzlicher Baustein gewählt werden.
Debeka (bKV-Budgettarif)
Die Debeka hat seit 2023 einen neuen Budgettarif. Ambulante Heilbehandlungen inklusive Heilpraktiker und Osteopathie werden zu 100 Prozent erstattet.
Der Tarif kommt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit aus. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich, und in entgeltlosen Zeiten wie Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical ist der Tarif beitragsfrei.
Hallesche (FEELfree:up)
Die Hallesche arbeitet mit einem dynamischen Budgetmodell. Heilpraktiker, Osteopathie, Chiropraktik und alle alternativen Heilmethoden nach Hufeland/GebüH werden zu 100 Prozent abgedeckt. Das Budget erhöht sich um 50 Euro im Folgejahr, wenn es voll ausgeschöpft wurde, bis maximal plus 200 Euro.
Ein 600-Euro-Grundbudget kann so nach vier Jahren Vollnutzung auf 800 Euro anwachsen. Bei stationärem Arbeitsunfall verdoppelt sich das Grundbudget. Inklusive sind exklusive Services wie Gesundheitstelefon, Videosprechstunde und Facharztvermittlung für Mitarbeiter und Familie.
R+V (GesundheitsBudget)
R+V bietet sowohl Budget- als auch Bausteintarife, die kombiniert werden können. Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker werden zu 100 Prozent erstattet, inklusive Osteopathie und alle Methoden nach Hufeland. Es gibt fünf Budgetstufen von 300 bis 1.500 Euro pro Jahr. Das flexible Kombimodell erlaubt es, den Budgettarif mit Zusatz-Bausteinen wie Ausland oder stationär zu kombinieren.
Barmenia (WellYou)
Die Barmenia bietet drei Budgetstufen mit 300, 600 oder 900 Euro pro Jahr. Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte werden zu 100 Prozent erstattet, sofern sie im Hufeland-Verzeichnis oder der GebüH aufgeführt sind. Das schließt auch verordnete Arznei- und Heilmittel ein.
Die Erstattung erfolgt bis zur Budgetgrenze, maximal zu den GebüH-Höchstsätzen. Zusatzservices wie Telemedizin rund um die Uhr, Facharzt-Terminservice, Stress-Prävention und Pflegeberatung sind inklusive.
Nürnberger (bKV)
Die Nürnberger bietet sowohl Baustein- als auch Budgettarife. Im Kompakttarif KOMP werden 80 Prozent für Naturheilverfahren erstattet, bis 800 Euro pro Jahr für Erwachsene und 400 Euro für Kinder.
Alternativ gibt es den Budgettarif BudgetSelect mit 300, 600, 900 oder 1.200 Euro Jahresbudget, das frei für alle vorgesehenen Leistungsbereiche verwendet werden kann. Bei langer Krankheit oder Elternzeit bis zu drei Jahren ist eine Beitragsfreistellung möglich, wobei der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Fast alle genannten Tarife decken weitere Leistungen neben Heilpraktiker ab. Typischerweise sind das Sehhilfen, Zahnersatz, Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Hilfsmittel. Das Budgetmodell ist derzeit sehr verbreitet. Die meisten Anbieter arbeiten mit wählbaren Budgets, innerhalb derer 100 Prozent der Heilpraktikerkosten erstattet werden, bis zur Budgetgrenze.
Für wen lohnt sich die bKV mit Heilpraktiker-Leistungen?
Die bKV mit Heilpraktiker-Baustein ist nicht für jeden gleich wertvoll. Wir zeigen Ihnen, für welche Personengruppen sich diese Zusatzversicherung besonders lohnt und wann Sie eventuell andere Optionen in Betracht ziehen sollten.
Besonders lohnend für diese Gruppen
- Menschen mit chronischen Beschwerden: Leiden Sie unter wiederkehrenden Rückenschmerzen, Migräne, Allergien oder anderen chronischen Problemen? Dann kann die bKV Gold wert sein. Viele Betroffene schwören auf regelmäßige Osteopathie-Behandlungen oder Akupunktur. Bei monatlichen Sitzungen à 80 Euro kommen schnell 960 Euro im Jahr zusammen. Mit einer bKV mit 600 oder 900 Euro Budget decken Sie einen Großteil dieser Kosten ab.
- Personen mit Vorerkrankungen: Das ist der größte Vorteil der bKV. Haben Sie Diabetes, Bluthochdruck, psychische Vorerkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme? Eine private Zusatzversicherung würde Sie ablehnen, mit Risikozuschlägen belegen oder genau diese Bereiche ausschließen. Die bKV nimmt Sie ohne Wenn und Aber auf. Keine Gesundheitsfragen, keine Ausschlüsse. Selbst wenn Sie gerade in Behandlung sind, werden die laufenden Kosten übernommen.
- Ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren: Mit zunehmendem Alter werden private Zusatzversicherungen teuer. Ein 50-Jähriger zahlt für eine gute Heilpraktiker-Zusatzversicherung schnell 30 bis 40 Euro monatlich. Die bKV kostet für alle Mitarbeiter gleich viel, unabhängig vom Alter. Der Arbeitgeber zahlt für den 25-jährigen Kollegen denselben Beitrag wie für Sie.
- Anhänger alternativer Heilmethoden: Sie gehen regelmäßig zum Heilpraktiker, nutzen Homöopathie oder TCM? Dann ist die bKV wie für Sie gemacht. Sie müssen nicht mehr überlegen, ob Sie sich die Behandlung leisten können. Das führt dazu, dass Sie Beschwerden früher behandeln lassen, statt aus Kostengründen zu warten.
- Privatversicherte mit schlechten Naturheilkunde-Tarifen: Viele ältere oder günstige PKV-Tarife haben keine oder nur minimale Heilpraktiker-Erstattung. Eine Tarifumstellung in der PKV ist oft teuer oder wegen des Alters gar nicht mehr möglich. Die bKV schließt diese Lücke elegant. Sie behalten Ihren PKV-Tarif und bekommen die fehlenden Heilpraktiker-Leistungen über die bKV.
- Familien mit Kindern: Kinder reagieren oft gut auf sanfte Naturheilverfahren. Homöopathie bei Erkältungen, Osteopathie bei Entwicklungsverzögerungen oder Akupunktur bei ADHS sind beliebte Behandlungsansätze. Wenn Sie Ihre Familie in der bKV mitversichern können, profitieren alle von den günstigen Gruppenkonditionen ohne Gesundheitsprüfung.
Weniger relevant für diese Personen
- Überzeugte Schulmedizin-Anhänger: Wenn Sie alternative Heilmethoden ablehnen und ausschließlich auf klassische Medizin setzen, werden Sie die Heilpraktiker-Leistungen nicht nutzen. Allerdings decken die meisten bKV-Budgettarife auch andere Leistungen ab, sodass Sie das Budget anderweitig einsetzen können.
- Sehr gesunde Menschen ohne Beschwerden: Sind Sie kerngesund und hatten in den letzten Jahren keine gesundheitlichen Probleme? Dann erscheint der Nutzen zunächst gering. Bedenken Sie aber: Gesundheitsprobleme kommen oft unerwartet. Die bKV ist eine Absicherung für den Fall der Fälle, die Sie nichts kostet, wenn der Arbeitgeber zahlt.
- Häufige Jobwechsler: Wechseln Sie alle ein bis zwei Jahre den Arbeitgeber, ist die bKV weniger attraktiv. Sie müssten jedes Mal prüfen, ob der neue Arbeitgeber auch eine bKV anbietet. Die private Weiterführung beim Jobwechsel ist möglich, aber dann zahlen Sie selbst.
Vergleich der bKV mit einer privaten Zusatzversicherung
Der Vergleich zwischen bKV und privater Heilpraktiker-Zusatzversicherung zeigt deutliche Unterschiede. Beide haben ihre Berechtigung, aber in unterschiedlichen Situationen.
Private Zusatzversicherung: Die Alternative ohne Arbeitgeber
Eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung kostet je nach Leistungsumfang und Eintrittsalter zwischen 10 und 40 Euro monatlich. Günstige Einsteigertarife mit 500 Euro Jahreserstattung gibt es ab etwa 8 Euro monatlich. Premium-Tarife mit 1.500 Euro Erstattung und zusätzlichen Leistungen kosten 25 bis 35 Euro.
Was sind die Hürden bei privaten Tarifen?
Die Gesundheitsprüfung ist die größte Hürde. Sie müssen detaillierte Fragen zu Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen und Medikamenten beantworten. Schon eine Allergie oder gelegentliche Rückenschmerzen können zu Risikozuschlägen führen. Bei ernsteren Vorerkrankungen droht die komplette Ablehnung.
Wartezeiten sind Standard. Meist können Sie in den ersten drei Monaten keine Leistungen beanspruchen. Für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits angeraten waren, gilt oft eine Wartezeit von acht Monaten. Das bedeutet: Wenn Ihr Orthopäde Ihnen Osteopathie empfohlen hat und Sie dann eine Versicherung abschließen, müssen Sie acht Monate warten, bis diese Behandlung erstattet wird.
Das Alter spielt eine große Rolle. Ein 25-Jähriger zahlt für denselben Tarif deutlich weniger als ein 45-Jähriger. Die Beiträge steigen zudem im Laufe der Jahre durch Beitragsanpassungen. Was heute 15 Euro kostet, kann in zehn Jahren 25 Euro kosten.
Welche Vorteile hat eine private Zusatzversicherung?
Sie sind unabhängig vom Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz bleibt bei Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit erhalten. Sie können den Tarif frei wählen und genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Manche Tarife bieten unbegrenzte Erstattung oder sehr hohe Limits von 2.000 Euro und mehr pro Jahr.
Die Versicherung gehört Ihnen. Sie bauen über Jahre eine Kundenbeziehung auf und profitieren eventuell von Treuerabatten oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme.
Fazit: „Heilpraktiker zum Nulltarif ist dank einer bKV längst keine Utopie mehr Mitarbeiter“
Die betriebliche Krankenversicherung mit Heilpraktiker-Leistungen revolutioniert den Zugang zu alternativen Heilmethoden. Was früher ein Luxus für Selbstzahler war, wird durch die bKV zur selbstverständlichen Gesundheitsleistung für alle Mitarbeiter.
Die Zahlen sprechen für sich: 600 Euro Jahresbudget für Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie, komplett vom Arbeitgeber finanziert und steuerfrei. Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten, keine Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Selbst Menschen, die von privaten Versicherern abgelehnt würden, kommen problemlos in den Genuss dieser Leistungen.
Der Vergleich macht den Wert deutlich: Eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung mit ähnlichen Leistungen würde Sie 15 bis 30 Euro monatlich kosten, nach Steuern und Sozialabgaben müssten Sie dafür etwa 25 bis 50 Euro brutto verdienen. Die bKV bekommen Sie geschenkt.
Besonders profitieren Menschen mit chronischen Beschwerden, die regelmäßig alternative Therapien nutzen. Aber auch Gesunde sollten die Chance nicht unterschätzen. Rückenschmerzen, Allergien oder Stress können jeden treffen. Mit der bKV haben Sie dann sofort Zugang zu bewährten Naturheilverfahren.
Die steuerliche Gestaltung als Sachbezug unter 50 Euro monatlich macht die bKV doppelt attraktiv. Sie erhalten nicht nur kostenfreie Gesundheitsleistungen, sondern sparen auch noch Steuern und Sozialabgaben. Effektiver kann Gesundheitsförderung kaum sein.