Sie möchten Ihren Mitarbeitern sowohl eine betriebliche Krankenversicherung als auch einen Tankgutschein anbieten? Diese Kombination ist möglich, erfordert aber genaue Planung. Beide Benefits fallen unter die Sachbezugsregelung und müssen sich die monatliche 50-Euro-Freigrenze teilen.
Die Herausforderung: Schon ein Cent über der 50-Euro-Grenze macht alle Sachbezüge des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das kann schnell teuer werden und den gewünschten Benefit-Effekt zunichtemachen. Mit der richtigen Strategie können Sie trotzdem beide Leistungen anbieten.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen anhand konkreter Rechenbeispiele, wie Sie bKV und Tankgutschein optimal kombinieren, welche Alternativen es bei Überschreitung der Freigrenze gibt und warum Sie diese Kombination kritisch hinterfragen sollten.
Was ist ein Tankgutschein für Mitarbeiter?
Ein Tankgutschein ist eine Form der Mitarbeitervergütung, die Sie als Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren können. Der Gutschein berechtigt zum Einkauf an Tankstellen und kann bei Einhaltung der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden.
Die praktische Handhabung gestaltet sich einfach: Sie erwerben Tankgutscheine oder stellen Tankkarten zur Verfügung, die Ihre Mitarbeiter dann an teilnehmenden Tankstellen einlösen können. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass diese Gutscheine in der Regel nicht nur für Kraftstoff, sondern für das gesamte Tankstellensortiment gültig sind.
Wofür können Mitarbeiter den Tankgutschein nutzen?
Moderne Tankstellen haben sich längst zu Convenience-Shops entwickelt, deren Sortiment weit über Kraftstoff hinausgeht.
Ihre Mitarbeiter können mit den Gutscheinen folgende Produkte erwerben:
Reguläre Artikel:
- Kraftstoffe (Benzin, Diesel, AdBlue)
- Autozubehör und Pflegeprodukte
- Zeitschriften und Zeitungen
- Lebensmittel und Getränke
- Hygieneartikel
Problematische Produkte:
- Tabakwaren (Zigaretten, E-Zigaretten, Shisha-Tabak)
- Alkoholische Getränke
- Energy-Drinks in großen Mengen
- Süßwaren und ungesunde Snacks
Laut Branchendaten entfallen 63 Prozent des Tankstellenshop-Umsatzes auf Tabakwaren, weitere 24 Prozent auf Süßigkeiten und 3 Prozent auf Alkohol. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Tankgutscheine potenziell für gesundheitsschädliche Produkte verwendet wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Behandlung
Tankgutscheine fallen unter die allgemeinen Regelungen für Sachbezüge. Sie können die 50-Euro-Freigrenze nutzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Gutschein wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt
- Es handelt sich um einen Sachbezug (kein Barlohn)
- Die monatliche 50-Euro-Grenze wird nicht überschritten
- Der Mitarbeiter kann den Gutschein nicht gegen Bargeld eintauschen
Eine Einschränkung des Gutscheins auf bestimmte Produktgruppen ist rechtlich zwar möglich, praktisch aber schwer umsetzbar. Die meisten Tankstellenbetreiber akzeptieren keine eingeschränkten Gutscheine, da dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet und an der Kasse zu Problemen führen kann.
Die freie Verwendbarkeit von Tankgutscheinen wirft mehrere Probleme auf. Als Arbeitgeber haben Sie keine Kontrolle darüber, wofür Ihre Mitarbeiter die Gutscheine tatsächlich einsetzen. Während Sie vielleicht die Mobilitätskosten Ihrer Mitarbeiter unterstützen möchten, finanzieren Sie möglicherweise unbeabsichtigt gesundheitsschädliche Gewohnheiten.
Aus Unternehmenssicht birgt dies Risiken für das Image. Die Finanzierung potenziell gesundheitsschädlicher Produkte steht im Widerspruch zu modernen Konzepten der betrieblichen Gesundheitsförderung und Corporate Social Responsibility.
Kann ich eine betriebliche Krankenversicherung und einen Tankgutschein kombinieren?
Ja, Sie können beide Benefits Ihren Mitarbeitern anbieten – aber aufgepasst: Beide zusammen dürfen nicht mehr als 50 Euro pro Monat kosten, sonst zahlen Sie und Ihre Mitarbeiter drauf.
Stellen Sie sich die 50-Euro-Grenze wie einen Eimer vor, den Sie jeden Monat neu füllen können. Packen Sie eine bKV für 20 Euro und einen Tankgutschein für 30 Euro rein – perfekt, alles steuerfrei. Aber schon bei 50,01 Euro kippt der ganze Eimer um und alles wird steuerpflichtig.
Das bedeutet für Sie: Planen Sie genau. Jeder Cent zählt, und die Grenze gilt für alle Sachbezüge zusammen.
| Variante | bKV-Beitrag | Tankgutschein | Gesamt | Steuer & Sozialabgaben | Was bekommt der Mitarbeiter? |
|---|---|---|---|---|---|
| Mini-Gesundheit | 9,90 € | 40,00 € | 49,90 € | Alles steuerfrei | 300 € Gesundheitsbudget/Jahr + Tankgutschein |
| Ausgewogen | 20,00 € | 30,00 € | 50,00 € | Alles steuerfrei | 600 € Gesundheitsbudget/Jahr + Tankgutschein |
| Gesundheit first | 35,00 € | 15,00 € | 50,00 € | Alles steuerfrei | 1.000 € Gesundheitsbudget/Jahr + kleiner Tankbonus |
| Überschritten | 30,00 € | 25,00 € | 55,00 € | Volle Besteuerung | Mitarbeiter zahlt ~22 € drauf |
Bei der letzten Variante sehen Sie das Problem: Nur 5 Euro über der Grenze, und schon müssen Sie entweder die komplette Steuer übernehmen (kostet Sie dann etwa 80 Euro statt 55) oder Ihr Mitarbeiter zahlt kräftig drauf.
Was passiert bei Überschreitung der Freigrenze von 50 Euro?
Überschreiten Sie die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent, werden alle Sachbezüge des Monats vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie haben dann drei Möglichkeiten, wie Sie mit dieser Situation umgehen können:
Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Bei der Pauschalversteuerung §37b EStG zahlen Sie als Arbeitgeber pauschal 30 Prozent Steuern auf den gesamten Sachbezug. Nehmen wir an, Sie gewähren insgesamt 55 Euro an Sachbezügen:
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Sachbezüge gesamt | 55,00 € |
| + Pauschale Lohnsteuer (30 %) | 16,50 € |
| + Sozialversicherungsbeiträge (~20 % AG-Anteil) | 11,00 € |
| = Gesamtkosten für den Arbeitgeber | 82,50 € |
Der Vorteil für Ihre Mitarbeiter: Sie erhalten die vollen 55 Euro ohne Abzüge. Das Nettoeinkommen bleibt unverändert, da Sie als Arbeitgeber alle zusätzlichen Kosten übernehmen. Die Pauschalversteuerung können Sie bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr anwenden.
Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG
Dies Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie die Sachbezüge jährlich oder halbjährlich gewähren und mindestens 20 Mitarbeiter davon profitieren.
Die Obergrenze liegt bei 1.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.
Der Steuersatz wird nicht pauschal mit 30 Prozent angesetzt, sondern individuell als Durchschnittssteuersatz aller begünstigten Mitarbeiter berechnet. Ihr Steuerberater ermittelt diesen Satz anhand der Steuerklassen und Einkommen Ihrer Belegschaft. Der Vorteil: Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Diese Variante müssen Sie beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Dafür benötigen Sie:
- Anzahl der betroffenen Mitarbeiter je Steuerklasse
- Durchschnittliche Jahresbruttogehälter
- Höhe der geplanten Sachbezüge
Nettolohnversteuerung
Bei der Nettolohnversteuerung behandeln Sie den Sachbezug als regulären Gehaltsbestandteil, übernehmen aber alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben. Das Bruttoeinkommen wird so erhöht, dass nach Abzug aller Abgaben genau der gewünschte Nettobetrag beim Mitarbeiter ankommt.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel bei einem ledigen Mitarbeiter in Steuerklasse 1:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewünschter Nettobetrag (Sachbezug) | 55,00 € |
| Erforderliches Bruttogehalt (hochgerechnet) | ca. 95,00 € |
| Ihre Gesamtkosten inkl. AG-Anteil SV | ca. 115,00 € |
Die genaue Berechnung hängt von der individuellen Steuerklasse und dem Gehalt des Mitarbeiters ab. Diese Variante ist administrativ aufwendig, da Sie für jeden Mitarbeiter eine individuelle Berechnung durchführen müssen.
Die 50-Euro-Freigrenze gilt pro Kalendermonat und kann nicht aufs Jahr umgerechnet werden. Wenn Sie im Januar nur 30 Euro an Sachbezügen gewähren, können Sie die übrigen 20 Euro nicht in den Februar übertragen. Bei der Entscheidung für eine Versteuerungsvariante sollten Sie auch die Anzahl Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG lohnt sich erst ab einer gewissen Mitarbeiterzahl, da Sie einen Vereinfachungseffekt nachweisen müssen.
Fazit: „Tankgutschein und bKV im Sachbezug-Konflikt macht keinen Sinn“
Die Kombination von betrieblicher Krankenversicherung und Tankgutschein innerhalb der 50-Euro-Freigrenze zwingt Sie als Arbeitgeber zu einem unbefriedigenden Kompromiss. Beide Benefits konkurrieren um dasselbe steuerliche Budget, obwohl sie völlig unterschiedliche Ziele verfolgen.
Die bKV fördert gezielt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und schafft langfristigen Mehrwert. Der Tankgutschein bleibt ein reiner Konsumzuschuss, mit dem Ihre Mitarbeiter an der Tankstelle auch Tabakwaren oder Alkohol kaufen können – Produkte, die der Gesundheit schaden. Laut Branchendaten machen Tabakwaren mit 7 Milliarden Euro jährlich den größten Anteil des Tankstellenshop-Umsatzes aus.
Die Entwicklung spricht für sich: Die Anzahl der Unternehmen mit bKV hat sich von 2015 bis 2022 versechsfacht.
Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer achtet bei der Jobwahl auf eine betriebliche Krankenversicherung. Mit bereits 9,90 Euro monatlich ermöglichen Sie ein Gesundheitsbudget von 300 Euro jährlich – deutlich effizienter als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.
Ich rate Ihnen, die betriebliche Krankenversicherung zu priorisieren. Falls beide Benefits gewünscht sind, nutzen Sie reine Kraftstoff-Tankkarten, die nur an der Zapfsäule funktionieren. So vermeiden Sie zumindest die Finanzierung gesundheitsschädlicher Produkte. Langfristig sollte die Politik die bKV separat fördern, damit sie nicht mit Konsumzuschüssen um dasselbe Steuerbudget konkurrieren muss.
Solange diese Trennung politisch nicht umgesetzt wird, müssen Sie als Arbeitgeber abwägen: Investieren Sie in die nachhaltige Gesundheit Ihrer Mitarbeiter oder in kurzfristige Konsumvorteile? Die Antwort darauf prägt nicht nur Ihr Employer Branding, sondern auch die langfristige Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.