StartseiteBlogbKVSteuernWas ist die § 37b Pa…

Was ist die § 37b Pauschalversteuerung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)?

Mit der Pauschalsteuer nach § 37b bleibt die bKV für Mitarbeitende abzugsfrei.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
11. September 2026
Lesezeit
7 Min.
Zwei Berater prüfen im Konferenzraum Dokumente zur pauschalen Versteuerung der bKV nach Paragraf 37b EStG

Die betriebliche Krankenversicherung gehört zu den attraktivsten Zusatzleistungen, die Sie Ihren Mitarbeitern bieten können. Doch bei der steuerlichen Gestaltung stehen Sie vor verschiedenen Möglichkeiten, die sich erheblich auf Kosten und Verwaltungsaufwand auswirken.

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG hat sich dabei als besonders praktikable Lösung etabliert, wenn die monatlichen Beiträge über 50 Euro liegen oder Sie die Sachbezugsfreigrenze bereits anderweitig ausschöpfen.

Was ist die § 37b Pauschalversteuerung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung?

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ermöglicht es Ihnen als Arbeitgeber, Sachzuwendungen an Ihre Mitarbeiter mit einem pauschalen Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung bedeutet das konkret, dass Sie die anfallende Lohnsteuer komplett übernehmen können, während Ihre Mitarbeiter den Versicherungsschutz ohne steuerliche Belastung erhalten.

Gut zu wissen

Diese Regelung wurde ursprünglich für Sachzuwendungen aller Art geschaffen und wird seit der Anerkennung der bKV als Sachlohn durch den Bundesfinanzhof im Jahr 2018 auch für betriebliche Krankenversicherungen angewendet.

Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert bieten können, ohne dass deren Nettogehalt durch Steuerabzüge geschmälert wird.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anwendung des § 37b EStG sind:

  • Die bKV muss als Sachbezug gestaltet sein (Sie sind Versicherungsnehmer und zahlen direkt an den Versicherer)
  • Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt
  • Eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen
  • Die Grenze von 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr darf nicht überschritten werden
  • Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Zuwendungen eines Kalenderjahres an Ihre Belegschaft

Ein wichtiger Punkt betrifft die Sozialversicherung. Anders als bei der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze bleiben die bKV-Beiträge bei der Pauschalversteuerung sozialversicherungspflichtig.

Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung anfallen. Viele Arbeitgeber übernehmen jedoch nur die Lohnsteuer, während die Arbeitnehmer ihren Sozialversicherungsanteil selbst tragen, was in der Praxis meist akzeptiert wird, da der Vorteil trotzdem erheblich bleibt.

Die praktische Abwicklung gestaltet sich dabei relativ unkompliziert. Sie melden die pauschale Lohnsteuer einfach in Ihrer monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt. Eine vorherige Beantragung oder Genehmigung ist nicht erforderlich, was den Verwaltungsaufwand überschaubar hält.

Was ist der Unterschied zwischen § 37b zu den anderen Steuermodellen?

Um die Vorteile der § 37b Pauschalversteuerung richtig einordnen zu können, lohnt sich ein detaillierter Vergleich mit den anderen verfügbaren Steuermodellen:

SteuermodellSteuerlastSozial-versicherungGrenzeVerwaltungGesamtkosten ArbeitgeberNetto-Effekt Arbeitnehmer
50-€-Sachbezugs-freigrenzeKomplett steuerfreiSV-frei50 €/MonatSehr geringNur bKV-BeitragVoller Vorteil ohne Abzüge
§ 37b Pauschal-versteuerung30 % + Soli + KiSt (AG trägt)SV-pflichtig10.000 €/JahrGering bis mittelbKV + rund 55 % AufschlagVorteil minus SV-Anteil (21,15 bis 21,75 %)
§ 40 Abs. 1 Pausch-alierungindividuell, amtliches Beispiel 26,1 % (AG trägt)SV-frei, wenn zeitgleich pauschaliert1.000 €/JahrHoch (Antrag + Berechnung)bKV + rund 30 bis 45 % AufschlagVoller Vorteil oder minus SV
Normale Lohn-versteuerungIndividuell (AN trägt)SV-pflichtigKeineSehr geringbKV + 21,15 % AG-SozialabgabenVorteil minus Steuer und SV
Nettolohn-vereinbarungAG übernimmt allesAG übernimmt allesKeineHoch (Hochrechnung)bKV + bis 100 % AufschlagVoller Vorteil ohne Abzüge

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze bleibt die günstigste Variante, ist aber eben auf monatlich 50 Euro limitiert und verhindert andere Sachbezüge im selben Monat. Die § 40-Pauschalierung nach Durchschnittssteuersatz kann für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern und niedrigen Durchschnittseinkommen interessant sein, erfordert aber einen Antrag beim Finanzamt und jährliche Neuberechnungen.

Zudem ist sie auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt, was für hochwertige bKV-Tarife oft nicht ausreicht.

Die normale Lohnversteuerung ist zwar für Sie als Arbeitgeber am günstigsten, schmälert aber den Benefit-Charakter erheblich, da Ihre Mitarbeiter die volle Steuerlast tragen müssen. Die Nettolohnvereinbarung wiederum ist die teuerste Variante, bei der Sie alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben übernehmen.

Kostenloses E-Book
Welche Steuervorteile
bringt Ihnen die bKV?
  • Fallbeispiel mit Steuerberechnung
  • Checkliste für die Lohnbuchhaltung
  • Alle Paragrafen auf einer Seite
Steuer-E-Book sichern
Titelseite des kostenlosen bKV-Reports: Welche Steuervorteile bringt Ihnen die bKV

Beispiel: So funktioniert die § 37b Pauschalversteuerung im Rahmen der bKV

Rechnen wir das an einem Tarif durch, den es wirklich gibt. Sie möchten Ihren 75 Mitarbeitenden den Budgettarif FEELfree:up_plus der Hallesche mit 1.500 Euro Jahresbudget anbieten. Der Beitrag liegt bei 56,03 Euro im Monat je Kopf und damit über der Sachbezugsfreigrenze. Die 50 Euro sind eine Freigrenze, deshalb wird der volle Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht allein der Teil oberhalb der Grenze. Sie entscheiden sich für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

Der Tarif ist ab zehn Mitarbeitenden abschließbar und kommt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten aus. Die Beiträge sind alters- und geschlechtsunabhängig kalkuliert. Wer sein Budget voll ausschöpft, bekommt im Folgejahr 50 Euro mehr, bis zu einem Maximalbudget von 1.700 Euro nach vier Jahren.

Ihre monatlichen Kosten pro Mitarbeiter setzen sich so zusammen:

  • bKV-Beitrag: 56,03 Euro
  • Pauschsteuer (30 % von 56,03 Euro): 16,81 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % von 16,81 Euro): 0,92 Euro
  • Kirchensteuer (7 % im vereinfachten Verfahren, Beispiel Nordrhein-Westfalen): 1,18 Euro
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (21,15 % von 56,03 Euro): 11,85 Euro
  • Gesamtkosten: 86,79 Euro pro Mitarbeitendem und Monat

Auswirkungen für Ihre Mitarbeiter

Ihre Mitarbeitenden bekommen ein Gesundheitsbudget von 1.500 Euro im Jahr. Da Sie die Pauschsteuer übernehmen, fällt für sie keine Lohnsteuer an, die Zuwendung bleibt nach § 37b Abs. 3 EStG bei ihrer Einkommensteuer außer Ansatz. Vom Nettogehalt geht allein der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab, bei kinderlosen Beschäftigten ab 23 Jahren sind das 12,19 Euro im Monat, mit Kind 11,85 Euro.

Über das Jahr gerechnet zahlen Ihre Mitarbeitenden rund 146 Euro aus dem Netto und bekommen dafür ein Budget von 1.500 Euro, das bei voller Ausschöpfung auf bis zu 1.700 Euro steigt. Das ist ein Verhältnis von rund 1 zu 10.

Umsetzung von §37b in der Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung erscheint die bKV als Sachbezug mit dem Vermerk “pauschal versteuert”. Die 56,03 Euro werden dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Brutto zugerechnet, die Pauschsteuer übernehmen Sie.

Der Mitarbeiter sieht auf seiner Abrechnung:

  • Sachbezug bKV: +56,03 Euro (brutto)
  • Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil: -12,19 Euro
  • Nettoauswirkung: -12,19 Euro

Die Pauschalabgaben von 18,91 Euro melden Sie in Zeile 20 der Lohnsteuer-Anmeldung unter der Kennzahl 44 an, die pauschale Kirchensteuer gehört in Zeile 25 unter die Kennzahl 47. Abzuführen ist der Betrag bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums. Auf der Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeitenden taucht er nicht auf.

Jahresbetrachtung für Ihr Unternehmen

Bei 75 Mitarbeitenden summiert sich das im Jahr auf:

  • bKV-Beiträge: 50.427,00 Euro (75 × 56,03 × 12)
  • Pauschalabgaben mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: 17.019,11 Euro
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 10.665,31 Euro
  • Gesamtkosten: 78.111,42 Euro jährlich

Zum Vergleich eine Gehaltserhöhung in derselben Höhe. 56,03 Euro brutto im Monat kosten Sie mit Arbeitgeberanteil 67,88 Euro, beim Mitarbeitenden kommen davon 29,60 Euro netto an, gerechnet für ein Jahresbrutto von 51.944 Euro in Steuerklasse I. Um über das Gehalt denselben Wert zu liefern wie über die bKV, müssten Sie 100,53 Euro im Monat aufwenden. Die Pauschalversteuerung ist damit rund 13,74 Euro je Mitarbeitendem und Monat günstiger, bei 75 Beschäftigten gut 12.000 Euro im Jahr.

Gut zu wissen

Prüfen Sie vor jeder Pauschalierung die Budgetstufe darunter. Derselbe Tarif kostet mit 1.200 Euro Budget 49,14 Euro im Monat und bleibt unter der Freigrenze, also steuer- und beitragsfrei, solange im selben Monat kein weiterer Sachbezug dazukommt. Für 75 Mitarbeitende sind das 44.226 Euro im Jahr statt 78.111 Euro, bei 300 Euro weniger Budget. Die Hallesche kalkuliert ihre Stufen sichtbar an dieser Grenze entlang.

Kann ich die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Unternehmen steuerlich absetzen?

Ja, als Unternehmen können Sie die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung vollständig als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Das gilt für alle Kostenbestandteile, die im Zusammenhang mit der bKV entstehen.

Als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar sind:

  • Die Versicherungsbeiträge zur bKV
  • Die übernommene Pauschalsteuer (bei § 37b oder § 40 EStG)
  • Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Falls übernommen: Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
  • Verwaltungskosten für die Einrichtung und Betreuung der bKV

Diese Kosten mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn in voller Höhe. Bei einem Körperschaftsteuersatz von etwa 30 Prozent (inklusive Gewerbesteuer) bedeutet das eine Steuerersparnis von rund 30 Cent pro investiertem Euro.

Die betriebliche Krankenversicherung ist aus Unternehmenssicht doppelt attraktiv: Sie können die kompletten Kosten steuerlich absetzen und schaffen gleichzeitig einen wertvollen Mitarbeiterbenefit. Durch die Steuerersparnis reduzieren sich Ihre effektiven Kosten um etwa 30 Prozent, während der Wert für Ihre Mitarbeiter vollständig erhalten bleibt.

Das macht die bKV zu einem der steuerlich effizientesten Instrumente der Mitarbeiterbindung.

Wie viel Steuern spart Ihnen eine bKV?
Steuer-E-Book sichern

Fazit: § 37b ist der unkomplizierteste Weg oberhalb der Freigrenze

Die Pauschalierung nach § 37b EStG ist der unkomplizierteste Weg oberhalb der Freigrenze, weil sie ohne Antrag beim Finanzamt auskommt. Der billigste ist sie selten. Bevor Sie sich festlegen, lohnt der Gegencheck: einmal die Budgetstufe unterhalb der Freigrenze, einmal die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG.

Die § 37b-Pauschalversteuerung ist ein ausgewogener Kompromiss. Sie ist flexibler als die 50-Euro-Freigrenze und unbürokratischer als die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG. Zwar entstehen Ihnen als Arbeitgeber Mehrkosten von rund 55 Prozent des eigentlichen bKV-Beitrags, doch diese Investition zahlt sich über höhere Mitarbeiterzufriedenheit und geringere Fluktuation aus.

Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die langfristige Perspektive.

Eine einmal etablierte bKV mit Pauschalversteuerung schafft Verbindlichkeit und Planungssicherheit für beide Seiten. Ihre Mitarbeiter können sich darauf verlassen, dass sie diese Leistung ohne Nettoeinbußen erhalten, und Sie positionieren sich dauerhaft als fürsorglicher und moderner Arbeitgeber, ein Wettbewerbsvorteil, der in Zeiten des Fachkräftemangels unbezahlbar ist.

Häufige Fragen

Ist eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG auch bei einer Gehaltsumwandlung möglich?
Eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG schließt die Gehaltsumwandlung ausdrücklich aus. Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung müssen zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftreten und die anfallenden Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft abführen.
Müssen Sie die Anwendung der Pauschalversteuerung vorab beim Finanzamt beantragen?
Für die Nutzung von § 37b EStG ist keine vorherige Beantragung oder behördliche Genehmigung erforderlich. Sie melden die pauschale Lohnsteuer einfach im Rahmen Ihrer regulären monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung an Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Dies sorgt für einen überschaubaren Verwaltungsaufwand bei der Einführung im Betrieb.
Welcher jährliche Maximalbetrag gilt für Zuwendungen im Rahmen von § 37b EStG?
Bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG darf die Obergrenze von 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht überschritten werden. Dieser Rahmen ermöglicht Ihnen die problemlose Durchführung auch von umfangreicheren Absicherungen. Zudem müssen Sie dieses steuerliche Wahlrecht stets einheitlich für alle gleichartigen Zuwendungen im Unternehmen anwenden.
Können Sie neben der pauschal versteuerten bKV noch Gutscheine über die 50-Euro-Freigrenze vergeben?
Sie können Gutscheine parallel nutzen, wenn die Krankenversicherung über § 37b EStG pauschal versteuert wird. Da die Beiträge der Versicherung nicht auf die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze angerechnet werden, bleibt dieser Freibetrag für andere Sachleistungen wie Tankgutscheine vollständig frei. Bei einer ausschließlichen Nutzung der Sachbezugsfreigrenze für die Versicherung wäre dies im selben Monat ausgeschlossen.
Können Sie als Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung vollständig übernehmen?
Sie haben die Möglichkeit, neben der pauschalen Lohnsteuer auch die anfallenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu übernehmen. Diese zusätzlich getragenen Sozialabgaben mindern als Betriebsausgaben Ihren steuerpflichtigen Unternehmensgewinn. In der betrieblichen Praxis tragen die Beschäftigten ihren Sozialversicherungsanteil meist selbst, da die Steuerlast für sie durch Ihre Pauschalierung bereits entfällt.
Porträt von Patrick Steeger, Versicherungsmakler für betriebliche Krankenversicherung
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
Mehr anzeigen

Weitere Beiträge aus Steuern