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Bis wann ist die bKV ein steuerfreier Sachbezug?

Bis 50 Euro im Monat bleibt die bKV frei von Steuern und Sozialabgaben.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
6. September 2026
Lesezeit
11 Min.
Zwei Unternehmer beraten am Konferenztisch über die bKV als steuerfreien Sachbezug

Arbeitgeber zahlen den bKV-Beitrag direkt an den Versicherer. Bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeitendem ist damit alles erledigt: kein Steuerabzug, keine Sozialversicherung, keine Lohnsteueranmeldung.

Es gibt kaum einen anderen Weg, einem Mitarbeitenden 600 Euro Jahreswert zukommen zu lassen, ohne dass Lohnnebenkosten entstehen. Vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden korrekt eingehalten.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ein Cent darüber macht den gesamten Monatsbetrag steuerpflichtig. Und andere Sachbezüge wie Tankgutscheine zählen mit rein.

Das Wichtigste vorab:

  • Nur wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge monatlich direkt an den Versicherer zahlt, liegt Sachlohn vor
  • Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der Teil darüber
  • Alle Sachbezüge eines Monats werden kumuliert geprüft: Tankgutschein plus bKV plus sonstige Sachzuwendungen
  • Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, konkretisiert durch BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (IV C 5 – S 2334/19/10007:007)
  • Bei Überschreitung stehen drei Alternativen zur Verfügung: Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG, nach § 37b EStG oder Nettolohnversteuerung

Bis wann ist die bKV ein steuerfreier Sachbezug?

Steuerfreier Sachbezug und bKV sind nur dann kompatibel, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. In der Praxis stecken die Fallstricke meist in den Details.

Voraussetzung 1: Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Der BFH hat in zwei Urteilen vom 07.06.2018 (VI R 13/16) und 04.07.2018 (VI R 16/17) klargestellt: Sachlohn liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt, die Versicherung für seine Mitarbeitenden abschließt und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlt. Der Mitarbeitende ist versicherte Person, nicht Versicherungsnehmer.

Zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden stattdessen einen Geldbetrag, damit dieser selbst eine Krankenzusatzversicherung abschließt, liegt Barlohn vor. Für Barlohn gilt die 50-Euro-Freigrenze nicht. Das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 hat diese Abgrenzung ausdrücklich auf Versicherungsbeiträge übertragen und klargestellt: Nur das echte Versicherungsnehmer-Modell des Arbeitgebers ist rechtssicher als Sachbezug einzuordnen.

Gut zu wissen

Ein Blick in den Versicherungsschein klärt die Frage in einer Minute. Steht dort Ihr Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Beschäftigten stehen als versicherte Personen, ist der Sachlohn sauber. Läuft der Vertrag auf den Namen des Mitarbeitenden, rettet auch die Überweisung an den Versicherer nichts mehr.

Voraussetzung 2: Kein Wahlrecht auf Geldauszahlung

Der Mitarbeitende darf keinen Anspruch auf Barauszahlung anstelle des Versicherungsschutzes haben. Sobald ein solches Wahlrecht existiert, liegt selbst dann Barlohn vor, wenn der Arbeitgeber tatsächlich die Sachleistung erbringt. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich nur die Versicherung zahlt und nie Geld auszahlt.

Voraussetzung 3: Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Die bKV sollte zusätzlich zum vereinbarten Gehalt fließen. Ausdrücklich verlangt das Gesetz die Zusätzlichkeit in § 8 Abs. 2 Satz 11 Halbsatz 2 EStG nur für Gutscheine und Geldkarten, für Versicherungsschutz steht sie dort nicht. Angreifbar bleibt eine Entgeltumwandlung trotzdem, weil der Verzicht auf Bruttogehalt den Sachlohncharakter in der Betriebsprüfung in Frage stellt. Für die Pauschalierung nach § 37b EStG und für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG ist die Zusätzlichkeit nach § 8 Abs. 4 EStG dagegen zwingend.

Patrick Steeger
„

In der Betriebsprüfung entscheidet selten der Vertrag, sondern die gelebte Praxis. Wer die bKV im Arbeitsvertrag als Gehaltsbestandteil führt, hat den Sachlohn schon verloren, bevor die erste Rechnung eingereicht wird.

Unterschrift Patrick Steeger

Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, gelten folgende Regeln für die 50-Euro-Grenze:

  • Monatliche Prüfung: Die Grenze gilt strikt pro Kalendermonat, nicht pro Jahr
  • Kein Übertrag: Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Monats verfallen und erhöhen nicht die Grenze des Folgemonats
  • Zwingend monatliche Zahlung: Jährliche oder vierteljährliche Einmalzahlungen sprengen die Monatsgrenze in dem jeweiligen Monat und sind für die Sachbezugslösung nicht geeignet
  • Kumulation aller Sachbezüge: Nicht nur die bKV zählt, sondern alle Sachbezüge eines Monats gemeinsam

Alle vier Punkte müssen für jeden Monat separat geprüft werden. Ein Monat, in dem die Grenze eingehalten wird, und ein Monat, in dem sie überschritten wird, werden getrennt behandelt.

Was passiert, wenn Unternehmen die 50-Euro-Freigrenze überschreiten?

Sobald der Sachbezug die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent übersteigt, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Freibetrag, bei dem nur der Überhang versteuert würde.

Gut zu wissen

Eine Zuzahlung der Beschäftigten senkt den geldwerten Vorteil. Bei 60 Euro Beitrag und 10 Euro Eigenanteil aus dem Nettolohn bleiben genau 50 Euro übrig, die Freigrenze hält. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG rechnet die gezahlten Entgelte ausdrücklich an.

Damit beginnen für den Arbeitgeber drei mögliche Wege.

Praxisbeispiel: Allianz MeineGesundheit 900 und die Sachbezugsgrenze

Ein Unternehmen mit 12 Mitarbeitenden wollte jedem Mitarbeitenden das 900-Euro-Jahresbudget der Allianz MeineGesundheit anbieten. Gleichzeitig gab es bereits einen monatlichen Tankgutschein von 20 Euro.

Tabelle: Monatliche Sachbezüge mit Allianz MeineGesundheit 900

PositionBetrag monatlich
Allianz MeineGesundheit 900 (obligatorisch, mit Beitragsbefreiung)32,90 Euro
Tankgutschein20,00 Euro
Summe Sachbezüge52,90 Euro
50-Euro-Grenze eingehaltenNein, Überschreitung um 2,90 Euro
KonsequenzGesamte 52,90 Euro werden steuer- und SV-pflichtig

Aus einer 2,90-Euro-Überschreitung wird eine vollständige Steuerpflicht auf 52,90 Euro. Das bedeutet konkret, bei einem Mitarbeitenden mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und Sozialversicherung in der Spitzenzone:

Tabelle: Mehrkosten durch Überschreitung der Freigrenze, Vergleich § 37b EStG

VergleichSachbezug eingehalten (Budget 600 Euro)§ 37b EStG auf 52,90 Euro
Monatlicher bKV-Beitrag22,90 Euro (600-Euro-Budget)32,90 Euro (900-Euro-Budget)
Tankgutschein20,00 Euro20,00 Euro
Lohnsteuer (30 % nach § 37b)0 Euro15,87 Euro
SV-Arbeitgeberanteil auf 52,90 Euro0 Euro11,14 Euro
SV-Arbeitnehmeranteil (vom AG getragen)0 Euro11,14 Euro
Monatliche Gesamtkosten Arbeitgeber42,90 Euro91,05 Euro
Differenz–+48,15 Euro monatlich

Bei 12 Mitarbeitenden und 12 Monaten ergibt das über 6.900 Euro jährliche Mehrkosten allein durch das Überschreiten der Freigrenze um 2,90 Euro monatlich.

Die sauberste Lösung für dieses Unternehmen war die Splitting-Strategie: Den Tankgutschein nach § 37b EStG pauschal versteuern und die bKV innerhalb der 50-Euro-Freigrenze halten. Pauschal versteuerte Sachbezüge fließen nach R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR nicht in die 50-Euro-Prüfung ein. Das Unternehmen konnte damit das 600-Euro-Budget der Allianz (22,90 Euro monatlich) plus den Tankgutschein (20 Euro, pauschal nach § 37b) ohne gegenseitige Anrechnung halten. Oder alternativ auf den Tankgutschein verzichten und auf das 900-Euro-Budget (32,90 Euro) hochgehen, das allein noch unter 50 Euro bleibt.

Patrick Steeger
„

Das Splitting ist der am meisten unterschätzte Hebel im Sachbezug. Es kostet nichts außer einer sauberen Zuordnung in der Lohnbuchhaltung und rettet die Freigrenze für den Benefit, der Ihren Leuten am meisten bringt.

Unterschrift Patrick Steeger

Wie wird die bKV versteuert, wenn die Sachbezugsgrenze überschritten wird?

Wenn die Splitting-Lösung nicht möglich ist und die Freigrenze überschritten wird, bleiben drei Wege. Für den Mitarbeitenden sind alle drei gleich: Er zahlt in jedem Fall keine Steuern. Der Unterschied liegt vollständig beim Arbeitgeber.

Tabelle: Alle vier Wege im Vergleich

SteuermodellSteuerSVSteuersatzObergrenzeZahlweiseBesonderheit
Sachbezug § 8 Abs. 2 S. 11SteuerfreiSteuerfrei0 %50 Euro/MonatMonatlich zwingendGünstigster Weg
§ 40 Abs. 1 EStGAG zahltSV-freiIndividueller Durchschnittssatz (~35 %)1.000 Euro/JahrJährlich, halbjährlich, vierteljährlichAntrag beim Finanzamt nötig, mind. 20 MA
§ 37b EStGAG zahltSV-pflichtig, AG trägt beide Anteile30 % + Soli + KiSt10.000 Euro/JahrFrei wählbar, auch monatlichEinfachste Alternative ohne Antrag
NettolohnversteuerungAG zahlt allesAG trägt beide AnteileIndividueller GrenzsteuersatzKeineMonatlichTeuerste Variante, vollständige AG-Übernahme

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG lohnt sich besonders, wenn der individuell ermittelte Durchschnittssteuersatz der Belegschaft niedrig ausfällt, weil dann trotz Antragspflicht die Sozialversicherungsfreiheit den Vorteil gegenüber § 37b EStG mehr als aufwiegt.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist die einfachste Alternative. Kein Antrag, freie Zahlweise. Der Nachteil: Sozialversicherung fällt an, und der Arbeitgeber trägt bei vollständiger Übernahme beide Anteile. Das führt zu Gesamtkosten von ungefähr dem 1,7-Fachen des reinen bKV-Beitrags.

Nettolohnversteuerung kommt fast ausschließlich für einzelne Führungskräfte in Frage. Für eine flächendeckende Lösung ist sie zu teuer.

Gut zu wissen

Die Beitragsfreiheit bei § 40 EStG hängt an der Frist. Das Bundessozialgericht hat am 23. April 2024 entschieden, dass die Pauschalsteuer spätestens bis Ende Februar des Folgejahres angemeldet sein muss (B 12 BA 3/22 R). Wer später anmeldet, zahlt die Beiträge rückwirkend nach.

Betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug für Minijobber

Minijobber können in einen Gruppenvertrag zur bKV eingeschlossen werden.

Für die steuerliche Behandlung gelten dieselben Grundregeln wie für regulär sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende.

Was sich unterscheidet, ist die Tragweite eines Fehlers: Wer die 50-Euro-Grenze bei einem Minijobber überschreitet, riskiert nicht nur einen steuerlichen Aufwand, sondern den Verlust des gesamten Minijob-Status.

Drei Besonderheiten sind für Arbeitgeber relevant:

  • Keine Anrechnung auf das Verdienstlimit: Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge bis 50 Euro monatlich zählen nicht zum Minijob-Entgelt. Ein Minijobber mit 538 Euro Monatslohn und einem bKV-Sachbezug von 40 Euro erhält faktisch 578 Euro Gesamtpaket, ohne das Minijob-Limit zu berühren
  • Statusgefährdung bei Überschreitung: Wird die 50-Euro-Grenze überschritten, wird der Sachbezug beim Minijobber zum Arbeitsentgelt. Dann summiert sich Lohn plus steuerpflichtiger Sachbezug und kann die Minijob-Grenze sprengen, mit der Folge regulärer Sozialversicherungspflicht für das gesamte Beschäftigungsverhältnis
  • Pauschalierungsoptionen greifen nicht: Für Minijobber kommt in der Regel keine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 EStG in Betracht, weil das Überschreiten der Verdienstgrenze die Minijob-Eigenschaft gefährdet. Der Sachbezug unter 50 Euro ist damit für Minijobber fast immer der einzig sinnvolle Weg

Heißt für die Praxis: Im Gegensatz zu regulär sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden gibt es beim Minijobber keinen Ausweichweg über Pauschalversteuerung.

Eine genaue monatliche Kontrolle aller Sachbezüge ist deshalb bei Minijobbern besonders kritisch.

Tabelle: bKV-Sachbezug für Minijobber im Überblick

KonstellationSachbezug bis 50 EuroSachbezug über 50 Euro
Anrechnung auf Minijob-Verdienstlimit (2026: 603 Euro)NeinJa, voller Betrag zählt
Minijob-StatusBleibt erhaltenGefährdet, wenn Gesamtentgelt über 603 Euro
Steuer für MinijobberKeineArbeitgeber muss versteuern
EmpfehlungKlar bevorzugtVermeiden

Die Minijob-Grenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich (bis 31.12.2025: 556 Euro), gekoppelt an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Ein Minijobber kann damit maximal 603 Euro Lohn plus bis zu 50 Euro steuerfreien bKV-Sachbezug erhalten, ohne Status und Abgabenfreiheit zu verlieren.

Das ergibt ein Gesamtpaket von bis zu 653 Euro monatlich, vollständig abgabenfrei.

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Die empfohlene Lösung: Splitting. Den Tankgutschein oder andere Sachbezüge pauschal nach § 37b EStG versteuern. Pauschal versteuerte Sachbezüge fließen nach R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR nicht in die 50-Euro-Prüfung ein. Das ermöglicht, die 50-Euro-Grenze vollständig für die bKV zu reservieren, ohne auf andere Benefits verzichten zu müssen. Diese Splitting-Lösung ist in der Praxis die häufigste Antwort auf das Problem der ausgeschöpften Freigrenze.

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Häufige Fragen

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung behandelt?
Als steuerfreier Sachbezug bis 50 Euro monatlich läuft sie ohne Lohnsteuer- und ohne Beitragsabzug. Im Lohnkonto muss die bKV einzeln mit Bezeichnung, Zeitraum und Betrag dokumentiert werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV). Über 50 Euro übernimmt der Arbeitgeber die Steuer über eine der Pauschalierungen. Eine eigene Steuerlast entsteht den Mitarbeitenden dabei nicht, bei § 37b EStG wird ihnen allerdings der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung vom Netto abgezogen.
Ist die bKV ein geldwerter Vorteil?
Grundsätzlich ja. Arbeitgeberbeiträge zur bKV stellen einen geldwerten Vorteil dar. Bleibt er als Sachbezug unter 50 Euro, ist er steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Überschreitung oder falscher Gestaltung als Barlohn wird er steuer- und beitragspflichtig. Die Leistungen, die Mitarbeitende aus der bKV tatsächlich erhalten, also Erstattungen für Arztkosten, Zahnersatz oder Sehhilfen, sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Wie werden die Leistungen aus einer bKV versteuert?
Gar nicht. Erstattungen für Gesundheitsausgaben, die Mitarbeitende aus der bKV erhalten, sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, wie der Beitrag steuerlich behandelt wurde. Eine nachgelagerte Besteuerung der Leistungen gibt es nicht.
Kann die bKV als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Ja. Alle bKV-Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt, sind nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig, unabhängig vom gewählten Versteuerungsmodell. Bei der steuerfreien Sachbezugsvariante entsprechen die Kosten exakt dem Versicherungsbeitrag. Bei den Pauschalierungen kommen die übernommene Pauschalsteuer und die übernommenen Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben hinzu.
Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze bereits teilweise verbraucht ist?
Dann zählt der bKV-Beitrag nur bis zur verbleibenden Restsumme. Liegt bereits ein Tankgutschein über 30 Euro vor, bleiben für die bKV noch 20 Euro steuerfrei. Ein Ausweg ist das Splitting: Wird der Gutschein pauschal nach § 37b EStG versteuert, fließt er nach R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR nicht in die Prüfung der 50-Euro-Grenze ein, und die Freigrenze steht der bKV allein zur Verfügung.
Porträt von Patrick Steeger, Versicherungsmakler für betriebliche Krankenversicherung
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
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