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bKV-Kosten-Rechner: Was kostet die betriebliche Krankenversicherung?

Ermitteln Sie in Sekunden, was eine betriebliche Krankenversicherung Ihr Unternehmen kostet, brutto wie netto nach Steuerersparnis, und was pro Mitarbeiter und Monat übrig bleibt.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
15. Juli 2026
Lesezeit
6 Min.
Ihre Angaben
50
50 €
Das entspricht rund 1.500 € Gesundheitsbudget pro Kopf und Jahr.
Ihr Team zahlt den Teil über 50 Euro selbst. Steuer und Sozialabgaben entfallen dadurch vollständig.
25 %
Brutto angesetzt. Das Finanzamt rechnet daraus den Nettosteuersatz, hier 33,3 Prozent.
25 %
Durchschnittlicher Lohnsteuersatz der begünstigten Mitarbeitenden.
Pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren, je Bundesland 4 bis 7 Prozent.
30 %
Übliche Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Betriebe: rund 30 Prozent.
Ihre Investition
Beitrag brutto pro Jahr30.000 €
Pauschalsteuer mit Zuschlägen0 €
Sozialabgaben Arbeitgeber0 €
Gesamtaufwand pro Jahr30.000 €
Steuerersparnis als Betriebsausgabe− 9.000 €
Reale Nettokosten pro Jahr
21.000 €
entspricht 35,00 € je Mitarbeiter und Monat
Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze: steuer- und sozialabgabenfrei für Ihr Team.
Die vier Wege über der Freigrenze im Vergleich
WegAufwand je Kopf und MonatAbzug bei Ihrem TeamZu beachten
Zuzahlung bis 50 Euro50,00 €0,00 € EigenanteilEigenanteil aus dem Nettolohn
Pauschal nach § 40 EStG0,00 €kein AbzugAntrag beim Finanzamt, Jahreszahlung
Pauschal nach § 37b EStG0,00 €0,00 € je MonatKein Antrag, dafür Sozialabgaben
Nettolohnversteuerung0,00 €kein AbzugIndividuell je Steuerklasse
Bei diesen Angaben ist die Zuzahlung der günstigste Weg.

Modellrechnung ohne steuerliche Beratung. Gerechnet wird mit 21,15 Prozent Sozialversicherung je Seite, ohne Umlagen, ohne Kinderlosenzuschlag und ohne Beitragsbemessungsgrenzen. Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt voraus, das den Steuersatz individuell festsetzt. Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung entspricht der gängigen Beratungspraxis, für die bKV ist sie höchstrichterlich nicht bestätigt. Sichern Sie die Behandlung vor der Einführung über eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und eine Abstimmung mit der Einzugsstelle ab.

Die Frage nach den Kosten steht bei jeder Einführung einer bKV am Anfang. Die gute Nachricht: Eine betriebliche Krankenversicherung ist planbar und deutlich günstiger, als viele erwarten. Der Rechner zeigt Ihnen die Brutto- und die realen Nettokosten nach Steuer.

Wie funktioniert der bKV-Kosten-Rechner?

Sie wählen die Zahl der Mitarbeitenden, den monatlichen Beitrag je Kopf und den Steuersatz Ihres Unternehmens. Der Rechner ermittelt daraus die jährlichen Bruttokosten, zieht die Steuerersparnis aus dem Betriebsausgabenabzug ab und zeigt die reale Nettobelastung, umgerechnet auf den Monat je Mitarbeiter.

Zusätzlich prüft er, ob Ihr Beitrag innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro bleibt. In diesem Fall ist die Leistung für Ihr Team steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Beitrag darüber, wählen Sie den Weg der Versteuerung und sehen die Belastung für alle vier Wege nebeneinander.

Wie berechnen sich die Kosten einer bKV?

Die Gesamtkosten folgen einer einfachen Logik.

Jahreskosten brutto = Beitrag je Mitarbeiter × Mitarbeitende × 12

Nettokosten = Jahreskosten × (1 − Steuersatz)

Bei 50 Mitarbeitenden und 35 Euro Monatsbeitrag entstehen 21.000 Euro brutto. Nach 30 Prozent Steuerersparnis bleiben rund 14.700 Euro netto, also etwa 24,50 Euro je Mitarbeiter und Monat.

Welche Budgetstufen gibt es?

Der Beitrag richtet sich nach dem gewählten Gesundheitsbudget je Mitarbeiter. Diese Stufen sind am Markt üblich:

JahresbudgetMonatsbeitragEignung
300 €rund 6 bis 16 €Einstieg
600 €rund 20 bis 26 €solide Basis
900 €rund 23 bis 30 €beliebt
1.200 €rund 28 bis 42 €Sweet Spot
1.500 €rund 42 bis 53 €Premium

Wie nutzen Sie den Steuervorteil?

Die Beiträge zur Gruppenversicherung sind nach § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Dadurch sinkt die reale Belastung um Ihren Unternehmenssteuersatz. Bleibt der Beitrag unter 50 Euro im Monat, ist die Leistung für Ihr Team zusätzlich steuer- und sozialabgabenfrei.

Gut zu wissen

Ein Budget zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr trifft für die meisten Belegschaften den optimalen Punkt. Der Beitrag bleibt unter der Freigrenze und das Team erhält spürbare Leistungen von Zahnersatz über Sehhilfen bis zur schnellen Facharztterminvermittlung.

Was gilt, wenn der Beitrag über 50 Euro liegt?

Die 50 Euro nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG sind eine Freigrenze. Bei 50,01 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Cent darüber. Für die Sozialversicherung gilt dasselbe, weil der geldwerte Vorteil dann zum Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV zählt. Wichtig ist außerdem die Summe: Tankkarte oder Jobticket im selben Monat zählen mit.

Oberhalb der Grenze stehen vier Wege offen. Der Rechner zeigt sie im direkten Vergleich, sobald Sie den Regler über 50 Euro schieben.

WegSteuerSozialversicherungObergrenzeAntrag nötig
Zuzahlung des Teamskeinekeine50 € geldwerter Vorteilnein
§ 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPauschsteuersatz des Finanzamtsfrei1.000 € je Kopf und Jahrja
§ 37b Abs. 2 EStG30 Prozent festvoll pflichtig10.000 € je Kopf und Jahrnein
Nettolohnversteuerungindividuell je Steuerklassevoll pflichtigkeinenein

Zuzahlung: der Beitrag über 50 Euro kommt vom Team

Das Gesetz rechnet die vom Mitarbeitenden gezahlten Entgelte auf den geldwerten Vorteil an. Bei 60 Euro Tarifbeitrag und 10 Euro Eigenanteil aus dem Nettolohn bleiben genau 50 Euro übrig, die Freigrenze hält. Für Sie ist das der billigste Weg, weil weder Pauschsteuer noch Sozialabgaben anfallen. Ihr Team beteiligt sich dafür sichtbar an seinem eigenen Schutz.

§ 40 EStG: pauschal versteuert und beitragsfrei

Das Betriebsstättenfinanzamt setzt auf Antrag einen betriebsindividuellen Pauschsteuersatz fest. Aus einem Bruttosatz von 25 Prozent wird nach der amtlichen Umrechnung ein Nettosteuersatz von 33,3 Prozent, weil die übernommene Steuer selbst wieder Arbeitslohn ist. Dafür bleiben die Beiträge nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SvEV frei von Sozialabgaben, und beim Team kommt der volle Wert an.

An zwei Stellen scheitert dieser Weg in der Praxis. Die Pauschalierung greift nur bei sonstigen Bezügen, der Beitrag muss also jährlich oder halbjährlich an den Versicherer fließen. Und die Grenze von 1.000 Euro je Kopf und Jahr ist bei 83,33 Euro im Monat erreicht.

Die Schwelle von 20 Mitarbeitenden steht übrigens nicht im Gesetz, sondern in R 40.1 Absatz 1 LStR. Ab dieser Zahl erkennt die Verwaltung die Pauschalierung ohne weitere Prüfung an. Darunter entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

§ 37b EStG: fester Satz ohne Antrag

Hier zahlen Sie 30 Prozent Pauschsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, dazu die pauschale Kirchensteuer. Ein Antrag entfällt, die Anmeldung läuft über die Lohnsteueranmeldung. Der Haken sitzt in der Sozialversicherung: § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 SvEV stellt nur Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten frei. Für die eigene Belegschaft bleibt es beim vollen Beitrag, und Ihr Team trägt seinen Anteil aus dem Nettolohn.

Voraussetzung ist außerdem, dass die bKV zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommt. Eine Gehaltsumwandlung schließt diesen Weg aus.

Nettolohnversteuerung: alles beim Arbeitgeber

Sie übernehmen Lohnsteuer, Kirchensteuer und beide Sozialversicherungsanteile. Dafür wird der Beitrag auf einen Bruttowert hochgerechnet, der nach allen Abzügen genau den Beitrag übrig lässt. Beim Team kommt der volle Wert an, Ihr Aufwand liegt je nach Steuerklasse beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen. Das lohnt sich meist nur für einzelne Führungskräfte.

Gut zu wissen

Die Beitragsfreiheit bei § 40 EStG hängt daran, dass die Pauschalsteuer tatsächlich mit der Entgeltabrechnung angemeldet wird, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres. Das Bundessozialgericht hat am 23. April 2024 entschieden, dass eine spätere Anmeldung die Beitragsfreiheit rückwirkend kostet (B 12 BA 3/22 R). Im entschiedenen Fall wurden gut 60.000 Euro Beiträge nachgefordert.

Häufige Fragen

Was kostet eine bKV pro Mitarbeiter?
Üblich sind rund 20 bis 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat, je nach gewähltem Gesundheitsbudget. Die günstigsten Tarife starten unter 10 Euro bei einem Jahresbudget von 300 Euro. Für die meisten Belegschaften trifft ein Budget zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr den optimalen Punkt.
Wie berechnen sich die Gesamtkosten?
Die Jahreskosten ergeben sich aus dem Monatsbeitrag je Mitarbeiter mal der Zahl der Mitarbeitenden mal zwölf. Bei 50 Mitarbeitenden und 35 Euro Monatsbeitrag entstehen 21.000 Euro brutto im Jahr. Nach der Steuerersparnis als Betriebsausgabe bleiben davon rund 14.700 Euro netto.
Warum sind die realen Kosten niedriger?
Die Beiträge zur Gruppenversicherung sind nach § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Dadurch sinkt die reale Belastung um Ihren Unternehmenssteuersatz, in vielen Betrieben um rund ein Drittel. Bleibt der Beitrag unter 50 Euro im Monat, ist die Leistung für Ihr Team zusätzlich steuer- und sozialabgabenfrei.
Welches Budget ist sinnvoll?
Ein Budget zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr bietet ein gutes Verhältnis aus Wirkung und Kosten. Der Beitrag bleibt meist unter der Freigrenze und Ihr Team erhält spürbare Leistungen von Zahnersatz über Sehhilfen bis zur schnellen Facharztterminvermittlung.
Zahlen Mitarbeiter etwas dazu?
Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bKV nicht. Der Arbeitgeber trägt den vollen Beitrag, es gibt keine Gesundheitsprüfung und Ihre Mitarbeitenden sind vom ersten Tag an abgesichert. Genau das macht die bKV zu einem so wirksamen Benefit.
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
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