StartseiteBlogbKVSteuernSteuerliche Behandlu…

Steuerliche Behandlung der bKV: Das müssen Sie wissen

Vier Modelle stehen zur Wahl, die Wahl entscheidet über Ihre Kosten.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
26. August 2026
Lesezeit
12 Min.
Zwei Unternehmer besprechen steuerliche Unterlagen zur betrieblichen Krankenversicherung am Konferenztisch

Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Krankenversicherung lassen sich in vier verschiedenen steuerlichen Modellen gestalten. Welches Modell Sie wählen, entscheidet darüber, ob Sie für jeden Euro bKV-Beitrag nur diesen einen Euro zahlen oder bis zum Dreifachen davon.

Die Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Beitragshöhe, Unternehmensgröße und dem gewünschten Benefit-Mix.

Das Wichtigste vorab:

  • Grundvoraussetzung für alle begünstigten Varianten: Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein und Beiträge direkt an den Versicherer zahlen. Das Ganze muss als Sachlohn qualifiziert sein, kein Wahlrecht auf Geldauszahlung
  • Für Mitarbeitende gilt in allen vier Modellen: Empfangene bKV-Leistungen bleiben nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es gibt keine nachgelagerte Besteuerung
  • Alle Arbeitgeberkosten, also Beitrag, übernommene Steuer und übernommene Sozialabgaben, sind in vollem Umfang als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Der BFH hat mit Urteilen vom 07.06.2018 (VI R 13/16) und 04.07.2018 (VI R 16/17) klargestellt: Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn sind die arbeitsvertraglichen Grundlagen entscheidend, nicht die tatsächliche Zahlungsweise

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung versteuert?

Für die arbeitgeberfinanzierte bKV stehen vier steuerliche Gestaltungswege zur Verfügung. Jedes Modell hat seinen Anwendungsbereich, seine eigene Kostenlogik und seine eigenen rechtlichen Voraussetzungen. Die Wahl zwischen ihnen entscheidet darüber, ob Sie für jeden Euro bKV-Beitrag genau diesen einen Euro zahlen oder bis zum Dreifachen davon.

Steuerfreier Sachbezug (50-Euro-Freigrenze, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG)

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der monatliche Vorteil pro Mitarbeiter 50 Euro nicht überschreitet. Die Grenze wurde 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben und gilt für 2026 unverändert.

Ein kritischer Punkt vorab, den viele Arbeitgeber unterschätzen: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bei einem Freibetrag würde nur der überschreitende Betrag versteuert. Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, auch wenn es nur ein Cent über der Grenze ist.

Damit ein bKV-Beitrag als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine davon, liegt kein Sachbezug vor und der gesamte Beitrag wird steuer- und sozialversicherungspflichtig:

  • Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge monatlich direkt an den Versicherer. Sammelzahlungen für mehrere Monate lassen die Sachbezugseigenschaft entfallen (BFH, Juni 2018)
  • Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, keine Gehaltsumwandlung (§ 8 Abs. 4 EStG)
  • Kein Wahlrecht auf Geldauszahlung statt bKV
  • Die Freigrenze gilt monatlich, ist nicht übertragbar und wird jeden Monat neu geprüft
  • Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet: Tankgutscheine, Geschenke und sonstige Sachzuwendungen zählen mit in die 50-Euro-Grenze
  • Bereits pauschal nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 EStG versteuerte Sachbezüge werden bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze nicht mitgerechnet (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR)

Besonders der letzte Punkt ist für die Praxis relevant. Er ermöglicht die sogenannte Splitting-Lösung: Kleinere Benefits wie Gutscheine pauschal nach § 37b versteuern und die 50-Euro-Grenze vollständig für die bKV reservieren. Pauschal versteuerte Sachbezüge zählen bei der Freigrenzprüfung nicht mit.

Die folgenden drei Szenarien zeigen, wie unterschiedlich die steuerliche Ausgangslage je nach Benefit-Kombination ausfallen kann:

SituationSachbezug gesamtSteuer/SVErgebnis
bKV 45 Euro, kein weiterer Sachbezug45 Euro0 EuroVollständig steuerfrei
bKV 45 Euro + Tankgutschein 10 Euro55 EuroAuf gesamte 55 EuroVollständig steuerpflichtig
bKV 40 Euro, Gutschein nach § 37b pauschal versteuert40 Euro (Gutschein zählt nicht)0 EurobKV steuerfrei, Gutschein separat pauschalversteuert

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG

Bei dieser Methode versteuert der Arbeitgeber den bKV-Beitrag mit einem individuell ermittelten Durchschnittssteuersatz der Belegschaft. Dieser wird nicht vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern muss beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt und bewilligt werden.

Gut zu wissen

Planen Sie mit Puffer. Wer die bKV bei 40 Euro ansetzt, behält zehn Euro Spielraum für einen Gutschein oder das Jobticket, ohne die Freigrenze zu reißen.

Das entscheidende Argument für § 40 Abs. 1 EStG gegenüber § 37b EStG: Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Pauschal nach § 40 versteuerte Beiträge zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV. Das macht diese Variante in der Regel zur günstigsten aller Pauschalmethoden.

Damit § 40 Abs. 1 EStG angewendet werden darf, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. Wer sie nicht einhält, riskiert, dass das Finanzamt die Pauschalierung im Nachhinein versagt:

  • bKV-Beiträge werden jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt, nicht monatlich
  • Pauschalierungsobergrenze: maximal 1.000 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr
  • Mindestens 20 Mitarbeitende ohne Einzelprüfung, bei weniger ist eine Prüfung nach R 40.1 Abs. 1 LStR 2015 erforderlich
  • Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt vorab mit Angaben zu Steuerklassen, durchschnittlichen Jahresarbeitslöhnen und sonstigen Bezügen
  • Steuersatz muss jährlich neu ermittelt werden

Angenommen, ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden gewährt jährlich 780 Euro bKV-Beitrag pro Kopf, entspricht 65 Euro monatlich. Der beim Finanzamt beantragte Durchschnittssteuersatz beträgt 22 Prozent. Sozialversicherung fällt nicht an:

PositionBetrag
Jährlicher bKV-Beitrag pro Mitarbeiter780 Euro (65 Euro/Monat)
Durchschnittssteuersatz der Belegschaft22 Prozent
Lohnsteuer (780 Euro × 22 %)171,60 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Lohnsteuer)9,44 Euro
Gesamtsteuerlast pro Mitarbeiter/Jahr181,04 Euro
Sozialversicherungsbeiträge0 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber/Mitarbeiter/Jahr961,04 Euro

780 Euro Beitrag plus 181,04 Euro Steuer ergibt 961,04 Euro, noch unter der 1.000-Euro-Grenze. Der Mitarbeiter zahlt keinen Cent.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Bei § 37b EStG gilt ein fester Pauschalsatz von 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Kein Antrag beim Finanzamt erforderlich, die Anmeldung läuft über die reguläre Lohnsteueranmeldung der Betriebsstätte.

Der entscheidende Nachteil gegenüber § 40: Die Beitragszahlungen bleiben sozialversicherungspflichtig. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung, entsteht daraus wiederum ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls zu versteuern ist.

Patrick Steeger

Die Freigrenze reißen Arbeitgeber selten mit der bKV, sondern mit dem Gutschein, der längst nebenher läuft. Deshalb frage ich im Erstgespräch immer zuerst nach allen anderen Sachbezügen.

Unterschrift Patrick Steeger

§ 37b EStG stellt an den Arbeitgeber folgende Bedingungen, die einfacher zu erfüllen sind als bei § 40:

  • bKV-Beiträge werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt
  • Einheitliche Anwendung für alle Mitarbeitenden innerhalb eines Wirtschaftsjahres, keine Einzelfallentscheidung
  • Pauschalierungsobergrenze: 10.000 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr
  • Zahlweise flexibel: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
  • Auch für Nicht-Arbeitnehmer wie Geschäftsführer ohne Anstellungsverhältnis anwendbar

Bei der Sozialversicherung gibt es in der Praxis zwei Varianten, die sich in Arbeitgeberkosten und Mitarbeiterbelastung deutlich unterscheiden. Variante B, bei der der Arbeitgeber die komplette Sozialversicherung trägt, ist die häufigere, weil sie den Mitarbeiter vollständig entlastet. Variante A ist günstiger für den Arbeitgeber, belastet aber den Mitarbeiter mit seinem eigenen SV-Anteil. Basis ist hier ein bKV-Beitrag von 75 Euro monatlich, der die 50-Euro-Grenze überschreitet:

PositionVariante A (jeder trägt seinen SV-Anteil)Variante B (AG trägt gesamte SV)
bKV-Beitrag75 Euro75 Euro
Lohnsteuer (30 % auf 75 Euro)22,50 Euro22,50 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf LSt)1,24 Euro1,24 Euro
Sozialversicherung Arbeitgeberanteil15,86 Euro31,72 Euro
Sozialversicherung ArbeitnehmeranteilTrägt der Mitarbeiter: 15,86 EuroTrägt der AG: 15,86 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber monatlich114,60 Euro130,46 Euro
Belastung Mitarbeiter monatlich15,86 Euro0 Euro

Nettolohnversteuerung

Bei der Nettolohnversteuerung wird der bKV-Beitrag als Barlohn behandelt. Der Arbeitgeber erhöht das Bruttogehalt des Mitarbeiters so weit, dass nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben exakt der Nettobetrag, also der bKV-Beitrag, beim Mitarbeiter verbleibt. Der Mitarbeiter spürt nichts. Der Arbeitgeber trägt alles.

Für den Mitarbeiter ist das bequem. Für den Arbeitgeber ist es mit Abstand die teuerste Variante. Die Hochrechnungsformel lautet: Bruttoaufschlag X = N / (1 − (Grenzsteuersatz + Grenzsteuersatz × 0,055 + AN-Sozialversicherungssatz)). N ist der gewünschte Nettobetrag, also der bKV-Beitrag.

Bei 75 Euro monatlichem bKV-Beitrag, einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und dem AN-Sozialversicherungssatz für 2026 von 21,15 Prozent sieht die Hochrechnung so aus:

PositionBetrag
Erforderlicher Bruttoaufschlag217,14 Euro
Davon Lohnsteuer (42 %)91,20 Euro
Davon Solidaritätszuschlag (5,5 % auf LSt)5,02 Euro
Davon AN-Sozialversicherungsanteil (21,15 %)45,93 Euro
Netto beim Mitarbeiter75,00 Euro (exakt der bKV-Beitrag)
AG-Sozialversicherungsanteil auf Bruttoaufschlag45,93 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber monatlich263,06 Euro

263 Euro für 75 Euro bKV-Beitrag. Das ist mehr als das Dreifache. Deshalb wird die Nettolohnversteuerung in der Praxis fast ausschließlich selektiv für einzelne Führungskräfte eingesetzt, nie flächendeckend.

Vergleich der vier Versteuerungsmethoden

Welche Methode am Ende die richtige ist, hängt von Unternehmensgröße, Beitragshöhe und Benefit-Mix ab. Im direkten Vergleich lassen sich die relevanten Entscheidungsfaktoren gut gegenüberstellen. Besonders der Unterschied zwischen § 40 und § 37b EStG bei der Sozialversicherung ist für die Gesamtkosten oft entscheidender als der Steuersatz selbst.

Gut zu wissen

Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist auf 1.000 Euro je Mitarbeiter und Jahr gedeckelt. Bei 65 Euro im Monat liegen Beitrag und Steuer zusammen bei 961 Euro, also knapp darunter.

Alle vier Methoden direkt verglichen:

EntscheidungsfaktorSachbezug § 8§ 40 Abs. 1 EStG§ 37b EStGNettolohnversteuerung
Steuersatz0 % bis 50-Euro-GrenzeIndividueller DurchschnittssatzFest 30 % + SoliIndividueller Grenzsteuersatz
SozialversicherungFrei bis 50-Euro-GrenzeFreiPflichtigPflichtig, AG trägt beide Anteile
Belastung MitarbeiterKeineKeineKeine (wenn AG SV übernimmt)Keine
ZahlweiseMonatlich zwingendJährlich / halbjährlichFlexibelFlexibel
Höchstgrenze50 Euro/Monat1.000 Euro/Jahr/MA10.000 Euro/Jahr/MAKeine
Antrag beim FinanzamtNeinJa, vorabNein, nur AnmeldungNein
Mindest-MitarbeiterzahlKeineFaktisch ca. 20KeineKeine
VerwaltungsaufwandSehr geringHochGeringHoch
Kosten für AG (Praxis)Nur BeitragBeitrag + moderate PauschalsteuerBeitrag + Pauschalsteuer + SVBeitrag + volle Steuer + volle SV

Welche Methode ist die richtige für Ihr Unternehmen?

Die Wahl ist keine einmalige, sondern eine laufend zu prüfende Entscheidung. Drei Faktoren steuern sie: die Beitragshöhe im Verhältnis zur 50-Euro-Grenze, die Unternehmensgröße und der gesamte Benefit-Mix.

Schritt 1: Liegt der monatliche bKV-Beitrag zusammen mit allen anderen Sachbezügen unter 50 Euro pro Mitarbeiter, ist der steuerfreie Sachbezug nahezu immer die richtige Wahl. Kein Verwaltungsaufwand, keine Steuern, keine Sozialabgaben.

Schritt 2: Überschreiten Beitrag und Sachbezüge zusammen die 50-Euro-Grenze, prüfen Sie zuerst die Splitting-Lösung. Pauschal nach § 37b EStG versteuerte Sachbezüge fließen nicht in die 50-Euro-Prüfung ein. Damit lässt sich die bKV oft vollständig steuerfrei halten, während kleinere Benefits separat pauschalversteuert werden.

Patrick Steeger

Der Antrag beim Finanzamt schreckt viele von § 40 ab. Bei 24 Mitarbeitenden geht es um rund 9.500 Euro im Jahr, dafür telefoniere ich gern einmal.

Unterschrift Patrick Steeger

Schritt 3: Lässt sich die Grenze nicht halten, gilt für die Pauschalwahl: Unternehmen ab etwa 20 Mitarbeitenden mit Jahresbeiträgen unter 1.000 Euro pro Kopf fahren mit § 40 Abs. 1 EStG am günstigsten, weil die Sozialversicherung entfällt. Der administrative Mehraufwand für die Finanzamtsabstimmung muss dabei in Kauf genommen werden. Kleinere Unternehmen oder Fälle mit kurzfristigem Einführungswunsch gehen einfacher über § 37b EStG, ohne Antragspflicht.

Schritt 4: Die Nettolohnversteuerung ist ein Sonderfall für einzelne Führungskräfte oder als gezieltes Incentive-Instrument. Als flächendeckende Lösung ist sie für die große Mehrheit der Unternehmen unwirtschaftlich.

Kostenloses E-Book
Welche Steuervorteile
bringt Ihnen die bKV?
  • Fallbeispiel mit Steuerberechnung
  • Checkliste für die Lohnbuchhaltung
  • Alle Paragrafen auf einer Seite
Steuer-E-Book sichern
Titelseite des kostenlosen bKV-Reports: Welche Steuervorteile bringt Ihnen die bKV

Fallbeispiel: Mustermann GmbH mit 24 Mitarbeitenden

Die Mustermann GmbH beschäftigt 24 Mitarbeitende und zahlt 40 Euro bKV-Beitrag monatlich pro Kopf. Gleichzeitig erhalten alle Mitarbeitenden einen Tankgutschein von 25 Euro monatlich. Der Gesamtsachbezug beträgt 65 Euro, also 15 Euro über der 50-Euro-Grenze.

Da es sich um eine Freigrenze handelt, wird nicht nur der überschreitende Betrag von 15 Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig, sondern der gesamte Betrag von 65 Euro. Die Geschäftsführung hat drei Optionen.

Option A: Splitting-Lösung

Den Gutschein (25 Euro) pauschal nach § 37b EStG versteuern, die bKV (40 Euro) als steuerfreien Sachbezug behandeln. Da pauschal versteuerte Sachbezüge nicht in die 50-Euro-Prüfung einfließen, bleibt die bKV vollständig steuerfrei. Das ist die rechnerisch optimale Lösung, erhöht aber die Lohnbuchhaltungskomplexität leicht.

Gut zu wissen

Die Wahl der Methode gehört auf den Prüfstand, sobald sich der Beitrag oder der Benefit-Mix ändert. Was heute unter der Freigrenze bleibt, kann im nächsten Jahr darüber liegen.

Die Mustermann GmbH entscheidet sich dagegen aus Vereinfachungsgründen und vergleicht stattdessen die Pauschalvarianten für den Gesamtbetrag von 65 Euro.

Option B: Pauschalversteuerung nach § 37b, § 40 oder Nettolohn

Bei 24 Mitarbeitenden summieren sich diese Unterschiede auf fünfstellige Jahresbeträge. Was das für die Mustermann GmbH bedeutet:

MethodeSteuerlast/Monat/MASV-Belastung/Monat/MAAG-Gesamtkosten/Monat/MAAG-Gesamtkosten/Jahr, 24 MA
§ 37b EStG (30 %, AG trägt volle SV)ca. 19,50 Euroca. 27,50 Euro113,07 Euro32.563 Euro
§ 40 Abs. 1 EStG (22 % Durchschnittssatz, jährlich)15,08 Euro0 Euro80,09 Euro23.065 Euro
Nettolohnversteuerung (Grenzsteuersatz 35 %)ca. 27,50 EuroAG trägt beide Anteile: ca. 45,79 Euro187,83 Euro54.095 Euro

Ergebnis: § 40 Abs. 1 EStG spart gegenüber § 37b EStG rund 9.500 Euro jährlich und gegenüber der Nettolohnversteuerung rund 31.000 Euro. Die Mustermann GmbH wählt § 40 und akzeptiert den administrativen Mehraufwand für die Finanzamtsabstimmung.

Langfristige Empfehlung: Würde die Mustermann GmbH den Gutschein auf 10 Euro reduzieren und den bKV-Beitrag bei 40 Euro belassen, läge der Gesamtsachbezug exakt bei 50 Euro und damit an der Freigrenze. Vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, ohne jeden Verwaltungsaufwand.

Wie viel Steuern spart Ihnen eine bKV?
Steuer-E-Book sichern

Ist die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer steuerfrei?

In allen vier Modellen ja. Empfangene bKV-Leistungen, also konkrete Erstattungen für Arztbesuche, Zahnersatz, Brillen und so weiter, bleiben für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG in jedem Fall steuerfrei. Es gibt keine nachgelagerte Besteuerung.

Was sich zwischen den Modellen unterscheidet, ist nicht die Steuerpflicht der Leistungen, sondern ob der monatliche Beitrag als geldwerter Vorteil beim Mitarbeiter erfasst wird. Beim steuerfreien Sachbezug unter 50 Euro monatlich erscheint die bKV nicht einmal auf der Gehaltsabrechnung als steuerpflichtiger Posten. Bei den Pauschalvarianten zahlt der Arbeitgeber die Steuer stellvertretend. Bei der Nettolohnversteuerung trägt der Arbeitgeber Steuer und Sozialabgaben komplett.

Für den Mitarbeiter ist das Ergebnis in den Methoden 1 bis 3 und in Variante B von Methode 4 dasselbe: keinerlei finanzielle Belastung durch die bKV.

Wenn Sie unsicher sind, welche Methode für Ihr Unternehmen die richtige ist, sprechen Sie mich direkt an. Die Entscheidung hängt von Ihrem konkreten Benefit-Mix, Ihrer Mitarbeiterzahl und Ihrem Beitragsniveau ab, und ein falscher Ansatz kann über die gesamte Belegschaft und ein Jahr betrachtet fünf- bis sechsstellige Mehrkosten verursachen.

Häufige Fragen

Darf der bKV-Beitrag über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden?
Eine Gehaltsumwandlung ist für die Inanspruchnahme der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ausgeschlossen. Der Arbeitgeberbeitrag muss nach § 8 Abs. 4 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Zudem darf den Beschäftigten kein Recht eingeräumt werden, sich den Betrag alternativ bar auszahlen zu lassen.
Dürfen Beiträge für den steuerfreien Sachbezug quartalsweise oder jährlich überwiesen werden?
Für den steuerfreien Sachbezug müssen Sie die Beiträge monatlich direkt an den Versicherer zahlen. Bei Sammelzahlungen für mehrere Monate entfällt die Eigenschaft als Sachbezug nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. In diesem Fall wird der gesamte Betrag steuerpflichtig sowie beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber bei § 37b EStG die Sozialabgaben der Belegschaft übernimmt?
Die Beitragszahlungen nach § 37b EStG bleiben grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Wenn Sie als Arbeitgeber auch den Beitragsanteil der Mitarbeitenden übernehmen, entsteht daraus ein zusätzlicher geldwerter Vorteil. Dieser vom Unternehmen getragene Anteil muss in der Lohnabrechnung ebenfalls voll versteuert werden.
Müssen Beschäftigte die ausgezahlten Erstattungsleistungen der Versicherung versteuern?
Erhaltene Erstattungsleistungen der Versicherung bleiben für Ihre Belegschaft nach § 3 Nr. 1a EStG komplett steuerfrei. Dies gilt einheitlich für alle vier steuerlichen Modelle der Beitragszahlung. Es erfolgt bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen zu keinem Zeitpunkt eine nachgelagerte Besteuerung.
Welche formalen Voraussetzungen verlangt das Finanzamt für das Verfahren nach § 40 Abs. 1 EStG?
Sie müssen den Antrag vorab beim Betriebsstättenfinanzamt stellen und Angaben zu Steuerklassen sowie Jahresarbeitslöhnen einreichen. Die Beiträge dürfen nicht monatlich fließen und sind auf 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr begrenzt. Zudem muss der ermittelte Steuersatz jährlich neu berechnet werden.
Porträt von Patrick Steeger, Versicherungsmakler für betriebliche Krankenversicherung
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
Mehr anzeigen

Weitere Beiträge aus Steuern