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Patrick

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.Patrick Steeger

Bild zeigt Patrick Steeger, Geschäftsführer vom bKV Firmenservice
Stand: 10. März, 2026

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Jobticket vom Arbeitgeber: Zuschuss, Kosten & Steuern (2026)

Das Deutschlandticket kostet seit dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten das Ticket als steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss gewähren, sofern dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Alternativ steht die Pauschalversteuerung mit 25% zur Verfügung, die auch bei Gehaltsumwandlung greift und den Vorteil hat, dass die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers nicht gemindert wird.

Ab 2026 gilt zudem eine auf 38 Cent erhöhte Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Deutschlandticket kostet seit 01.01.2026 monatlich 63 Euro, Arbeitgeber können einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss gewähren (§ 3 Nr. 15 EStG), sofern dieser zusätzlich zum Gehalt erfolgt
  • Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% (= mindestens 15,75 Euro) erhalten Arbeitgeber einen zusätzlichen Rabatt von 5%, der Ticketpreis sinkt dann auf 59,85 Euro (DeutschlandJobTicket)
  • Es gibt vier Steuermodelle: steuerfreier Zuschuss (mindert Entfernungspauschale), Pauschalversteuerung 25% (mindert Entfernungspauschale NICHT, auch bei Gehaltsumwandlung möglich), Sachleistung oder Gehaltsumwandlung mit Sachbezugsfreigrenze
  • Ab 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (vorher: 30 Cent bis km 20, dann 38 Cent), die Entlastung beträgt laut Bundesfinanzministerium rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026

Was ist ein Jobticket?

Ein Jobticket ist ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen. Seit 2024 ist das Deutschlandticket das zentrale Jobticket-Angebot in Deutschland.

Es gilt bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr und Regionalverkehr, nicht aber in IC, EC, ICE oder bei privaten Anbietern wie FlixTrain.

Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn ab. Die Beschäftigten können dann das DeutschlandJobTicket zu vergünstigten Konditionen beziehen.

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zahlen oder das Ticket komplett übernehmen. Die Nutzung ist nicht auf den Arbeitsweg beschränkt, Sie können das Ticket auch privat nutzen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss beim Jobticket?

Der Arbeitgeberzuschuss ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die Höhe kann frei gewählt werden, von einem symbolischen Euro bis zur vollständigen Übernahme der 63 Euro monatlich.

Entscheidend ist die 25%-Schwelle: Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25% des Ausgabepreises (= mindestens 15,75 Euro), erhält er auf das Deutschlandticket einen zusätzlichen Rabatt von 5% durch Bund und Länder. Der Rabatt reduziert den Ticketpreis auf 59,85 Euro.

Dieser 5-Prozent-Rabatt stellt nach Auffassung der Finanzverwaltung keinen Arbeitslohn von dritter Seite dar und muss daher weder in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen noch auf die Entfernungspauschale angerechnet werden.

Was kostet das Jobticket den Arbeitgeber konkret?

Die Kosten hängen davon ab, wie viel Sie als Arbeitgeber zuschießen möchten. Bei der Minimalvariante (25% Zuschuss) zahlen Sie 15,75 Euro pro Mitarbeiter und Monat, Ihre Mitarbeiter zahlen 44,10 Euro selbst.

Bei vollständiger Übernahme zahlen Sie 59,85 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

BezuschussungAG-Zuschuss/MonatPreis für AN/MonatAG-Kosten/Monat
Minimum (25%)15,75 €44,10 €15,75 €
50%31,50 €28,35 €31,50 €
100% (volle Übernahme)59,85 €0,00 €59,85 €

Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen für das Jobticket in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Eine etwaige Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers ist als Betriebseinnahme zu erfassen.

Ist der Jobticket-Zuschuss steuerfrei?

Das kommt darauf an, welches Steuermodell Sie wählen. Es gibt vier Gestaltungsmodelle, jedes mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Die Wahl des richtigen Modells kann mehrere hundert Euro Unterschied pro Jahr ausmachen.

Variante 1: Steuerfreier Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG

Dies ist das Standardmodell und für die meisten Arbeitgeber die einfachste Lösung. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Deutschlandticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Voraussetzungen:

  • Zuschuss wird zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt (kein Gehaltsverzicht, keine Entgeltumwandlung)
  • Zuschuss darf die tatsächlichen Ticketkosten nicht übersteigen, maximal 63 Euro monatlich
  • Am besten: Arbeitnehmer weist die Ticketkosten nach, Arbeitgeber bewahrt den Nachweis auf

Steuerliche Folgen:

  • Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Zuschuss wird im Lohnkonto aufgezeichnet
  • Jahresbetrag wird in Zeile 17 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen
  • Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers in der Steuererklärung
  • 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze wird nicht verbraucht, steht für andere Benefits weiterhin zur Verfügung

Der letzte Punkt ist wichtig: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen 60 Euro monatlich zuschießt, werden diese 720 Euro pro Jahr (60 € × 12) von Ihrer Entfernungspauschale abgezogen. Bei einem Arbeitsweg von 20 km und 220 Arbeitstagen beträgt Ihre Entfernungspauschale 1.672 Euro (20 km × 0,38 € × 220 Tage).

Nach Abzug der 720 Euro bleiben 952 Euro übrig. Das kann Ihre Steuererstattung deutlich schmälern.

Variante 2: Steuerfreie Sachleistung (Jobticket-Überlassung)

Der Arbeitgeber erwirbt das Deutschlandticket direkt (als DeutschlandJobTicket) und überlässt es dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt. Der Sachbezug wird mit einem Bewertungsabschlag von 4% angesetzt (R 8.1 Abs. 2 S. 3 LStR).

RechenpositionBetrag
Kosten DJT (nach 5% Rabatt)59,85 €
Ansatz mit 96% (4% Bewertungsabschlag)57,46 €
Abzgl. Eigenleistung AN (z.B. 44,10 €)−44,10 €
Steuerfreier geldwerter Vorteil/Monat13,36 €
Steuerfreier geldwerter Vorteil/Jahr (Zeile 17 LStB)160,32 €

Bei vollständig unentgeltlicher Überlassung ohne Eigenbeteiligung beträgt der steuerfreie geldwerte Vorteil 57,46 Euro monatlich. Auch hier: Minderung der Entfernungspauschale.

Variante 3: Pauschalversteuerung mit 25% nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG

Dies ist die einzig sinnvolle Variante, wenn eine Gehaltsumwandlung gewünscht ist, und bietet zudem den entscheidenden Vorteil, dass die Entfernungspauschale nicht gemindert wird.

So funktioniert es:

  • Der Arbeitgeber versteuert den Zuschuss pauschal mit 25% Lohnsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag + ggf. pauschale Kirchensteuer
  • Die Pauschalversteuerung muss einheitlich für ein Kalenderjahr gewählt werden
  • Für den Arbeitnehmer bleibt der Zuschuss steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Vorteile gegenüber Variante 1:

  • Entfernungspauschale des AN wird nicht gemindert, voller Werbungskostenabzug bleibt erhalten
  • Kein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich
  • Auch bei Gehaltsumwandlung möglich
  • 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze wird ebenfalls nicht verbraucht

Kosten für den Arbeitgeber (bei 63 Euro Zuschuss):

  • Pauschale Lohnsteuer: 63 € × 25% = 15,75 €
  • Solidaritätszuschlag: 15,75 € × 5,5% = 0,87 €
  • Gesamtkosten AG: circa 63 € + 16,62 € = 79,62 €/Monat (zzgl. ggf. Kirchensteuer)

Ja, das ist teurer für den Arbeitgeber. Aber für den Arbeitnehmer ist es deutlich attraktiver. Rechenbeispiel: Bei einem Arbeitsweg von 20 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Entfernungspauschale 1.672 Euro.

Ohne Minderung können Sie diese komplett als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% sind das circa 702 Euro Steuererstattung. Mit Variante 1 (steuerfreier Zuschuss von 720 Euro) würde Ihre Entfernungspauschale auf 952 Euro sinken, die Steuererstattung auf circa 400 Euro.

Differenz: 302 Euro pro Jahr.

Variante 4: Gehaltsumwandlung mit Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Bei einer Gehaltsumwandlung greift § 3 Nr. 15 EStG nicht. Allerdings kann der Sachbezug unter der 50-Euro-Freigrenze steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Problem: Das Deutschlandticket kostet 63 Euro. Der Sachbezug beträgt nach 4% Bewertungsabschlag 60,48 Euro (63 € × 96%), was die 50-Euro-Freigrenze überschreitet.

Lösung: Der Arbeitnehmer leistet eine Eigenbeteiligung von mindestens circa 15 Euro. Dann: 60,48 € − 15 € = 45,48 € < 50 € → Sachbezugsfreigrenze wird eingehalten. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale, da § 3 Nr. 15 EStG nicht anwendbar ist.

Welches Steuermodell passt zu Ihnen?

Die vier Varianten unterscheiden sich erheblich in ihren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier der direkte Vergleich:

Steuerfreier Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)Pauschalversteuerung 25% (§ 40 Abs. 2)Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 S. 11)
Gehaltsumwandlung möglich?NeinJaJa
Steuer- und SV-frei für AN?JaJaJa (wenn < 50 €)
Kosten für AGZuschussbetragZuschuss + ca. 26,4% PauschaleNur Sachbezug
Entfernungspauschale gemindert?JaNeinNein
Ausweis in LStB (Zeile 17)?JaNeinNein
50-€-Freigrenze verbraucht?NeinNeinJa
Eigenbeteiligung AN nötig?NeinNeinJa (ca. 15 € bei 63-€-Ticket)

Was ändert sich bei der Entfernungspauschale ab dem Jahr 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Vorher lag die Pauschale bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Die Anhebung auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlastet insbesondere Pendler mit kurzen Strecken. Die Entlastung beträgt laut Bundesfinanzministerium insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Zeitraum1.–20. kmAb 21. km
Bis 31.12.20250,30 €/km0,38 €/km
Ab 01.01.20260,38 €/km0,38 €/km

Wie viel spart die neue Entfernungspauschale konkret?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Arbeitsweg und Ihrem Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% und 220 Arbeitstagen pro Jahr ergeben sich folgende Entlastungen:

Einfache StreckeNeue Regelung 2026Alte Regelung 2025Differenz
5 km418 €330 €+88 €
10 km836 €660 €+176 €
15 km1.254 €990 €+264 €
20 km1.672 €1.320 €+352 €
30 km2.508 €2.156 €+352 €

Ab 2026 genügen bereits 15 Kilometer einfacher Weg, um die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro allein mit der Entfernungspauschale zu überschreiten.

Wie wird der Jobticket-Zuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet?

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 Satz 3 EStG mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale. Diese Minderung wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, da der steuerfreie Jahresbetrag in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.

Ausnahme: Bei Wahl der Pauschalversteuerung (25%) entfällt die Minderung komplett, der Arbeitnehmer kann die volle Entfernungspauschale geltend machen.

Rechenbeispiel (steuerfreier Zuschuss, 20 km Arbeitsweg, 220 Tage):

PositionBetrag
Entfernungspauschale 2026 (20 km × 0,38 € × 220 Tage)1.672,00 €
Abzgl. steuerfreier Zuschuss (z.B. 57,46 € × 12 Monate)−689,52 €
Verbleibende Werbungskosten982,48 €

Wie trägt man das Jobticket in der Steuererklärung ein?

Für die Einkommensteuererklärung 2026 sind folgende Punkte relevant: Der in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Betrag (steuerfreie AG-Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG) wird automatisch auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Sie als Arbeitnehmer tragen in der Anlage N bei den Werbungskosten die Entfernungspauschale ein. Das Finanzamt kürzt diese um den Betrag aus Zeile 17.

Bei Pauschalversteuerung (25%): Kein Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung, keine Kürzung der Entfernungspauschale.

Was gilt, wenn Sie das Deutschlandticket selbst bezahlen?

Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket komplett selbst zahlen und für berufliche Fahrten nutzen, können die Kosten als Werbungskosten absetzen.

Dabei gilt: Entweder die tatsächlichen Ticketkosten (756 €/Jahr bei 12 × 63 €) oder die Entfernungspauschale, je nachdem, was günstiger ist. Die Entfernungspauschale ist ab circa 10 km einfachem Weg (bei 220 Arbeitstagen) bereits höher als die Ticketkosten.

Sonderfall: Ticket übersteigt Entfernungspauschale: Wenn die Aufwendungen für das Deutschlandticket die Entfernungspauschale übersteigen (z.B. bei sehr kurzem Arbeitsweg), können die tatsächlichen Kosten des Tickets als Werbungskosten angesetzt werden, sofern das Ticket überwiegend beruflich genutzt wird.

Kann der Arbeitgeber die Vorsteuer beim Jobticket abziehen?

Nein, ein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Jobtickets für Arbeitnehmerfahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist ausgeschlossen.

Begründung: Die vom Beförderungsunternehmen ausgeführte Leistung wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer bezogen. Der Arbeitgeber zahlt lediglich ein Entgelt von dritter Seite (A 15.5 Abs. 1 UStAE, A 15.15 Abs. 1 UStAE, BMF-Schreiben vom 15.02.1994).

Ausnahme: Betriebliche Fahrten: Anders ist die Situation bei Tickets für betriebliche Fahrten (z.B. Fahrten zu Kunden oder auswärtigen Einsatzstellen). Hier handelt es sich um Eingangsleistungen für das Unternehmen, und ein Vorsteuerabzug ist nach §§ 34, 35 UStDV grundsätzlich möglich.

Zuzahlung des Arbeitnehmers: Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zum Jobticket, unterliegt diese als durchlaufender Posten nicht der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 S. 5 UStG). Auch eine unentgeltliche Wertabgabe ergibt sich nicht.

Welche Regelungen gelten für das Jobticket im öffentlichen Dienst?

Für die Beschäftigten des Bundes gelten besondere Regelungen, die sich aus dem Bundeshaushaltsgesetz (aktuell § 11 Abs. 4 BHG) und der BMI-Richtlinie für den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket (Fassung vom 14. Mai 2024) ergeben.

Zuschussberechtigte sind:

  • Beamte, Soldaten und Richter
  • Anwärter
  • Tarifbeschäftigte
  • Auszubildende und dual Studierende

Alle müssen in einem aktiven Dienst-, Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund stehen.

Wie hoch ist der Zuschuss für das Jobticket beim Bund?

Der maximale Zuschuss für das Jobticket beim Bund beträgt 23,28 Euro monatlich (297,36 Euro jährlich).

Über eine mögliche Anhebung des maximalen Zuschusses befinden sich BMI und BMF im Austausch. Bis dahin bleibt der Höchstzuschuss bei 23,28 Euro pro Monat. Jede Behörde entscheidet im eigenen Ermessen, ob und in welcher Höhe sie einen Zuschuss gewährt.

ParameterBetrag
DeutschlandJobTicket-Preis (mit 5% Rabatt)59,85 €/Monat
Mindest-AG-Zuschuss (25% von 63 €)15,75 €/Monat
Maximaler AG-Zuschuss (BADV-Festbetrag)23,28 €/Monat (297,36 €/Jahr)

Wichtig: Das reguläre Deutschlandticket (kein Jobticket) wird vom Bund als Arbeitgeber nicht bezuschusst. Nur das DeutschlandJobTicket (DJT), das über eine Rahmenvereinbarung bezogen wird, ist zuschussfähig.

Voraussetzungen und Antragstellung:

  • Behörde muss einem vom BADV verwalteten Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund beigetreten sein
  • Kostenpflichtiger Erwerb eines Jobtickets für mindestens ein Jahr
  • Zuschuss wird auf Antrag gewährt, frühestens ab dem ersten Gültigkeitsmonat
  • Nachweis über den tatsächlichen Bezug des Jobtickets erforderlich (z.B. Bestellbestätigung, Übersendungsschreiben, Zahlungsnachweis)
  • Auszahlung in 12 monatlich gleichen Beträgen

Sonderfälle:

  • Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als 10 Monaten wird der Zuschuss für Beamte eingestellt
  • Für Tarifbeschäftigte endet die Zahlung mit Ende des Krankengeldzuschusses
  • Zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert

Wie unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern?

Die Regelungen in den Bundesländern und Kommunen sind sehr unterschiedlich:

Bundesland / EbeneRegelung
HessenVorreiter: 150.000 Landesbeschäftigte erhalten kostenloses Jobticket
Baden-Württemberg25 €/Monat AG-Zuschuss für alle 242.000 Landesbediensteten seit 2016
BerlinHauptstadtzulage von 150 €/Monat inkl. ÖPNV-Monatsfahrkarte
BayernRahmenverträge mit DB, MVV und Bayerischer Oberlandbahn
ThüringenJobticket über Rahmenvertrag mit DB
NRWSelbstfinanziertes vergünstigtes Jobticket (Behördenrabatte)
TVöD/VKA (Kommunen)Keine einheitliche tarifliche Regelung, kommunale Arbeitgeber entscheiden individuell

Im TVöD und TV-L gibt es keine zentrale tarifliche Regelung für einen Jobticket-Zuschuss. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Dienststelle oder Kommune, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Die steuerlichen Regeln (§ 3 Nr. 15 EStG) gelten jedoch für alle öffentlichen Arbeitgeber gleichermaßen.

Mit welchen anderen Benefits lässt sich das Jobticket kombinieren?

Das Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG ist vollständig mit anderen steuerfreien Benefits kombinierbar.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze wird durch das steuerfreie Jobticket nicht verbraucht und steht für Gutscheine, Sachleistungen etc. weiterhin zur Verfügung. Das gilt sowohl für das Modell „steuerfreier Zuschuss“ als auch für die Pauschalversteuerung mit 25%.

Sie können also zusätzlich zum Jobticket noch 50 Euro monatlich für Tankgutscheine, Essenscoupons oder andere Sachbezüge steuerfrei erhalten. Darüber hinaus sind folgende Kombinationen möglich:

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Internetzuschuss (bis 50 €/Monat)
  • Essenszuschüsse
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Dienstreisen mit dem Deutschlandticket

Wird das Deutschlandticket für Dienstreisen genutzt, kann der Arbeitgeber die Kosten vollständig steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG). Voraussetzung ist, dass die ersparten Einzelfahrkarten im Monat mindestens dem Ticketpreis entsprechen. Private Fahrten sind dabei unerheblich.

Was passiert mit dem Jobticket beim Arbeitgeberwechsel?

Beim Arbeitgeberwechsel endet das bisherige Jobticket in aller Regel mit dem alten Arbeitsverhältnis und muss (bzw. wird) gekündigt. Beim neuen Arbeitgeber beantragen Sie ein neues Jobticket über dessen Rahmenvertrag.

Das Jobticket hängt an der Arbeitgeber-Rahmenvereinbarung mit dem Verkehrsunternehmen, nicht „an Ihnen privat“. Endet das Arbeitsverhältnis, entfällt Ihre Bezugsberechtigung. Das Abo muss dann nach den Tarifbestimmungen gekündigt bzw. wird automatisch beendet, wenn der Arbeitgeber das so mit dem Verkehrsunternehmen geregelt hat.

Ablauf beim Wechsel des Arbeitgebers:

  • In vielen Modellen muss das bestehende Jobticket im Aboportal aktiv gekündigt werden (z.B. DB, RIDE-Portal, Verbund), meist mit Frist bis zum 10. des Monats für das Monatsende
  • Einige Verkehrsunternehmen (z.B. MVG) beenden das Jobticket-Abo automatisch, sobald die Arbeitgeber-Berechtigung entfällt. Sie können dann auf ein normales Deutschlandticket wechseln
  • Bei Plattformen wie „dasjobticket.de“ gilt: Bei Arbeitgeberwechsel Ticket im Portal kündigen, mit neuem Arbeitgeber können Sie im gleichen Account ein neues Jobticket beantragen

Zuschuss und Lohnsteuer: Mit Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Dieser wird in der Lohnabrechnung automatisch gestoppt. Bereits erhaltene Zuschüsse bleiben lohnsteuerlich wie gewährt behandelt. Zu viel gezahlte Zuschüsse (z.B. wenn Ticket rückwirkend gekündigt wurde) kann der Arbeitgeber zurückfordern.

Was sollten Sie beim Arbeitgeberwechsel tun?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Kündigungsfrist des aktuellen Jobtickets prüfen (Portal/Verbund, häufig: bis 10. des Monats für Monatsende)
  • Personalabteilung und Abo-Stelle rechtzeitig über den Austritt informieren, damit der Zuschuss rechtzeitig endet und nichts zurückgefordert werden muss
  • Beim neuen Arbeitgeber klären, ob er ein Deutschlandticket-Jobticket anbietet und ab welchem Monat, dann separat neu beantragen (automatische Übernahme des alten Tickets gibt es in der Regel nicht)

Fazit: „Das Jobticket ist steuerfrei, aber die Pauschalversteuerung spart Ihnen mehrere hundert Euro pro Jahr“

Das Deutschlandticket kostet seit 01.01.2026 monatlich 63 Euro, bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% (15,75 Euro) sinkt der Preis auf 59,85 Euro (DeutschlandJobTicket mit 5% Rabatt).

Es gibt vier Steuermodelle: steuerfreier Zuschuss (mindert Entfernungspauschale), Pauschalversteuerung 25% (mindert Entfernungspauschale NICHT, auch bei Gehaltsumwandlung möglich), Sachleistung oder Gehaltsumwandlung mit Sachbezugsfreigrenze.

Ab 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (vorher: 30 Cent bis km 20, dann 38 Cent). Die Entlastung beträgt laut Bundesfinanzministerium rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026. Bei einem Arbeitsweg von 20 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Entfernungspauschale 1.672 Euro (2025: 1.320 Euro), ein Plus von 352 Euro.

Ich arbeite seit über 12 Jahren mit Unternehmen an der optimalen Gestaltung von Mitarbeiter-Benefits. Das Jobticket ist ein starkes Instrument für Mitarbeiterbindung, aber nur wenn Sie es steuerlich richtig aufsetzen.

Die Pauschalversteuerung mit 25% ist für viele Arbeitnehmer die bessere Wahl, auch wenn sie den Arbeitgeber etwas mehr kostet. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern ein Jobticket an? Lassen Sie uns sprechen, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie das Optimum herausholen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch.

Patrick Steeger

bKV-Experte

Über den Autor

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
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