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Patrick

Ich kenne den bKV-Markt seit über 12 Jahren und weiß genau, worauf es ankommt. Die größten Fehler passieren bei der Tarifwahl & Einführung - lass uns das richtig angehen.

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.Patrick Steeger

Bild zeigt Patrick Steeger, Geschäftsführer vom bKV Firmenservice
Stand: 25. Februar, 2026

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Was passiert mit der bKV während Mutterschutz und Elternzeit?

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen schwanger wird, freuen Sie sich vermutlich mit ihr – und gleichzeitig tauchen plötzlich viele praktische Fragen auf. Was passiert eigentlich mit der betrieblichen Krankenversicherung, die Sie so sorgfältig als Benefit aufgebaut haben? Bleibt der Schutz bestehen? Wer zahlt die Beiträge? Und was müssen Sie als Arbeitgeber konkret tun?

Ich zeige Ihnen jetzt, wie Sie die bKV während Mutterschutz und Elternzeit rechtssicher und vor allem mitarbeiterfreundlich handhaben. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen hier oft unsicher sind.

Die gute Nachricht vorweg: Mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie diese Situation problemlos und können Ihren Mitarbeiterinnen in dieser besonderen Lebensphase echte Sicherheit bieten.

Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Beschäftigten abschließen. Sie fungieren dabei als Versicherungsnehmer, während Ihre Mitarbeiter die versicherten Personen sind. Anders als die reguläre Krankenversicherung dient die bKV als Ergänzung zum bestehenden Krankenversicherungsschutz und deckt zusätzliche Gesundheitsleistungen ab.

Die typischen Leistungsbausteine umfassen Zahnzusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung, Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen sowie Heilpraktikerbehandlungen und alternative Heilmethoden. Viele Tarife bieten auch Zusatzleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Bei modernen Budgettarifen stellen Versicherer einen festen Jahresbetrag zur Verfügung, den Mitarbeiter flexibel für verschiedene Gesundheitsleistungen nutzen können.

Ein entscheidender Vorteil der bKV-Gruppenverträge liegt darin, dass meist keine individuelle Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter können ohne Risikoprüfung aufgenommen werden, wodurch auch Beschäftigte mit Vorerkrankungen vom zusätzlichen Schutz profitieren. Die Kosten tragen Sie als Arbeitgeber in vielen Fällen vollständig, wobei Sie günstigere Gruppenbeiträge aushandeln können als Einzelpersonen.

Da bei Kollektivverträgen keine Altersrückstellungen gebildet werden und Rabatte gewährt werden, sind die Beiträge häufig niedriger als bei vergleichbaren privaten Zusatzversicherungen.

Rechtliche Grundlagen zur bKV während Mutterschutz und Elternzeit

Bevor wir uns den konkreten Auswirkungen auf die bKV widmen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.

Der Mutterschutz umfasst die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). In dieser Zeit erhält Ihre Mitarbeiterin Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, sodass ihr Netto-Einkommen gesichert ist.

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Die anschließende Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, es wird kein Gehalt gezahlt, und in den ersten zwölf bis vierzehn Monaten erhält die Mitarbeiterin gegebenenfalls Elterngeld vom Staat. Diese unterschiedlichen Phasen haben verschiedene Auswirkungen auf die betriebliche Krankenversicherung, die Sie als Arbeitgeber kennen müssen.

Für die bKV gilt grundsätzlich: Während des Mutterschutzes läuft sie in der Regel unverändert weiter.

Der Versicherungsschutz der bKV besteht fort, da Ihre Mitarbeiterin weiterhin im Beschäftigungsverhältnis steht, auch wenn sie nicht arbeitet. Die Leistungen aus der bKV können während des Mutterschutzes ganz normal in Anspruch genommen werden.

Wer zahlt die bKV-Beiträge während des Mutterschutzes?

Die Frage der Beitragszahlung während des Mutterschutzes hängt davon ab, wer die bKV bisher finanziert hat.

Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV zahlen Sie als Arbeitgeber in der Regel auch während des Mutterschutzes die Beiträge weiter. Der Mutterschutz ist ein gesetzlich vorgesehener bezahlter Ausfall, kein unbezahlter Urlaub. Für die Dauer der Schutzfrist besteht ein Entgeltanspruch in Form von Mutterschaftsgeld plus Zuschuss, wodurch Sie faktisch in der Zahlungspflicht bleiben.

In der Praxis läuft die Versicherung wie gewohnt weiter, ohne dass die Mitarbeiterin etwas tun muss. Es gibt keinen Grund, mitten im Mutterschutz den bKV-Schutz zu pausieren, zumal dies organisatorisch aufwendig wäre und dem Sozialschutzgedanken widerspricht. Die arbeitgeberfinanzierte bKV bleibt während des Mutterschutzes aktiv und wird von Ihnen als Arbeitgeber getragen.

Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bKV muss die Mitarbeiterin auch im Mutterschutz die Beiträge weiterzahlen, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Da im Mutterschutz kein reguläres Gehalt gezahlt wird, müssen Sie gemeinsam mit der Mitarbeiterin klären, wie die Beitragszahlung erfolgt.

Manche Versicherer haben Klauseln, dass während Mutterschutz und Elternzeit keine Beitragsfreistellung vorgesehen ist und der Vertrag nur bei weitergezahlten Beiträgen Leistungen bietet.

Prüfen Sie die bKV-Bedingungen Ihres Gruppenvertrags genau.

Einige Versicherer gewähren bei Mutterschutz und Elternzeit kulante Regelungen. Es gibt Tarife, bei denen der bKV-Schutz für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei fortbesteht, selbst wenn weder Sie noch die Mitarbeiterin einzahlen.

Manche Anbieter bieten an, dass der Versicherungsschutz während der Elternzeit bis zu zwölf oder sogar 36 Monate ohne Beitrag weiterläuft.

Bleiben Leistungsansprüche aus der bKV während des Mutterschutzes bestehen?

Während des Mutterschutzes stehen Ihrer Mitarbeiterin alle vereinbarten Leistungen der bKV unverändert zur Verfügung.

Da die Versicherung wie gewohnt weiterläuft, können Ansprüche genau wie vor dem Mutterschutz geltend gemacht werden. Dies umfasst zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, wie erweiterte Ultraschallpakete oder spezielle Pränataldiagnostik.

Sollte während Schwangerschaft oder Geburt ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, greift die bKV für vereinbarte Wahlleistungen. Hat die Mitarbeiterin beispielsweise den Baustein „Einbettzimmer und Chefarztbehandlung“ in der bKV, kann sie bei der Entbindung ein Einzelzimmer und Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. Die Mehrkosten übernimmt die bKV, soweit tariflich abgedeckt.

Auch laufende Behandlungen wie Zahnersatz oder andere medizinisch notwendige Leistungen können während des Mutterschutzes genutzt werden. Die bKV erstattet in entsprechenden Tarifen hochwertigen Zahnersatz weiterhin mit dem vorgesehenen Prozentsatz oder zahlt für neue Brillengläser. Es gibt keine Ausschlüsse, nur weil die Mitarbeiterin im Mutterschutz ist.

Viele moderne bKV-Tarife bieten zudem Assistance-Leistungen wie eine 24/7-Gesundheitshotline oder psychologische Beratung, die gerade rund um Geburt und Mutterschaft hilfreich sein können.

Was gilt für die bKV während der Elternzeit?

Im Anschluss an den Mutterschutz beginnt für viele Mitarbeiterinnen die Elternzeit. Diese Phase stellt Sie als Arbeitgeber vor andere Herausforderungen als der Mutterschutz. Das Arbeitsverhältnis ruht, Sie zahlen kein Gehalt, und damit entfällt meist auch Ihre Beitragszahlung zur bKV.

Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV stoppen Sie als Arbeitgeber in der Regel Ihre Beitragszahlung, sobald die Mitarbeiterin in Elternzeit geht. Ohne Gehalt gibt es keinen Sachbezug mehr, und die bKV-Prämie wird nicht mehr vom Unternehmen übernommen. Die Folge: Wenn weder Sie noch die Mitarbeiterin einzahlen, ruht der Versicherungsschutz. Die Mitarbeiterin kann dann keine Leistungen aus der bKV mehr in Anspruch nehmen, solange die Beitragszahlung pausiert.

Allerdings haben Mitarbeiterinnen bei den meisten bKV-Verträgen ein Anrecht, den Vertrag freiwillig fortzuführen. Sie können selbst einspringen und die Beiträge zahlen, um den Schutz zu erhalten. Die bKV-Kosten liegen typischerweise zwischen zehn und 60 Euro pro Monat, je nach Leistungsumfang. Für diese relativ geringen Beiträge können Mitarbeiterinnen weiterhin Zahnersatzleistungen, Privatpatient-Komfort und andere Vorteile genießen.

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Mitarbeiterinnen über die Optionen während der Elternzeit.

Sie müssen dem Versicherer die Elternzeit melden und gegebenenfalls das Ruhen des Vertrags beantragen. Viele Arbeitgeber kennen die genauen Vertragsklauseln nicht im Detail. Informieren Sie sich bei der Versicherung oder Ihrem Makler ( Wir) ob der Tarif einen eine kostenlose Fortführung bzw. Schutz für eine gewissen Zeit gewährt wird oder ob sie aktiv werden müssen. Viele neue bKV Tarife bieten die kostenlose Weiterführung in entgeltfreien Zeiten an. Einige gegen einen geringen prozentualen Aufschlag andere Versicherer haben das Thema familienfreundlich bereits von vorn herein einkalkuliert.

Nutzen Sie steuerliche Vorteile als Unternehmen auch während der Elternzeit

Die steuerliche Behandlung der bKV während Mutterschutz und Elternzeit verdient besondere Aufmerksamkeit.

Beiträge zur bKV können als Sachlohn eingestuft werden, was steuerliche Vorteile bringt. Bis zu 50 Euro monatlich können Sie als Arbeitgeber für eine bKV zahlen, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Diese 50 Euro sind für die Mitarbeiterin ein Netto-Vorteil.

Damit der Fiskus die bKV als Sachlohn akzeptiert, müssen Sie direkt der Versicherungsnehmer sein und die Versicherung als Versicherungsschutz gewähren, nicht als bares Geld. Die 50-Euro-Grenze darf nicht überschritten werden, auch nicht um einen Cent, sonst wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Während des Mutterschutzes bleibt diese steuerliche Behandlung unverändert, da Sie als Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zahlen. In der Elternzeit, wenn die Mitarbeiterin die Beiträge selbst übernimmt, kann sie diese als Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung ansetzen. Allerdings werden Zusatzversicherungen steuerlich nur bedingt berücksichtigt, meist nur, falls der Höchstbetrag für Krankenversicherungsbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist.

Kommunikation mit Mitarbeiterinnen strukturieren

Eine klare und frühzeitige Kommunikation ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf: Informieren Sie Ihre schwangeren Mitarbeiterinnen rechtzeitig über die Regelungen zur bKV während Mutterschutz und Elternzeit. Erstellen Sie ein Informationsblatt, das die wichtigsten Punkte zusammenfasst: Fortführung während des Mutterschutzes, Optionen für die Elternzeit, Fristen für die Entscheidung zur Eigenfortführung und Kosten bei Selbstzahlung.

Klären Sie folgende Punkte verbindlich mit ihren Mitarbeiterinnen ab:

  • Wie lange besteht beitragsfreier Schutz (falls vorhanden)?
  • Welche Kosten entstehen bei Eigenfortführung?
  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wie erfolgt die Wiederaufnahme nach der Elternzeit?

Diese Informationen sollten Sie schriftlich festhalten und der Mitarbeiterin zur Verfügung stellen.

Viele Versicherer bieten spezielle Beratung für Elternzeit-Fälle an.

Vermitteln Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrer Mitarbeiterin und dem Versicherer bzw. den Kontakt zu uns als Makler, damit individuelle Fragen geklärt werden können. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiterin eine informierte Entscheidung treffen kann.

Bereiten Sie die Rückkehr aus der Elternzeit vor

Die Rückkehr aus der Elternzeit sollten Sie ebenfalls systematisch planen. Sobald Ihre Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurückkehrt, übernehmen Sie als Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt wieder die Zahlung der bKV-Beiträge. Der Versicherungsschutz wird nahtlos reaktiviert.

Beachten Sie dabei, dass viele Mitarbeiterinnen in Teilzeit zurückkehren: Dies ändert normalerweise nichts an der bKV, da diese meist unabhängig vom Arbeitszeitumfang gewährt wird. Sie zahlen dann einfach weiter den vollen bKV-Beitrag. Nur wenn Sie für Teilzeitkräfte generell andere Regelungen haben (was aus Gleichbehandlungsgründen problematisch sein kann), müssten Sie diese beachten.

Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über die Rückkehr der Mitarbeiterin. Die meisten Versicherer haben standardisierte Prozesse für die Reaktivierung nach Elternzeit. Je früher Sie dies ankündigen, desto reibungsloser läuft die Wiederaufnahme. Klären Sie auch, ob sich während der Abwesenheit Tarifänderungen ergeben haben, die Sie berücksichtigen müssen.

Besondere Herausforderungen bei Arbeitgeberwechsel und vorzeitiger Beendigung meistern

In der Praxis begegnen Ihnen verschiedene Sonderfälle, die besondere Aufmerksamkeit und durchdachte Lösungsansätze erfordern. Diese Situationen können komplex werden und erfordern oft individuelle Betrachtungsweise.

Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

Wenn eine Mitarbeiterin während der Elternzeit zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, endet die Mitgliedschaft in Ihrer betrieblichen Krankenversicherung. Die Mitarbeiterin hat jedoch meist das Recht, den Vertrag privat fortzuführen. Dieses Übertrittsrecht oder die Portabilität ist häufig in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben.

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Die Mitarbeiterin kann innerhalb einer bestimmten Frist – oft zwei bis drei Monate nach Ausscheiden – erklären, dass sie die Police in einen Einzelvertrag umwandeln möchte. Der entscheidende Vorteil dabei: Eine erneute Gesundheitsprüfung findet üblicherweise nicht statt. Die Mitarbeiterin behält ihren Versicherungsstatus und muss ihre Gesundheit nicht neu unter Beweis stellen, selbst wenn zwischenzeitlich Erkrankungen hinzugekommen sind.

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Mitarbeiterin aktiv auf diese Option hinweisen. Sobald die Kündigung feststeht, informieren Sie sowohl die Mitarbeiterin als auch den Versicherer über das Ausscheiden. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiterin alle notwendigen Informationen für die Fortführung erhält, einschließlich der Kontaktdaten des Versicherers und der einzuhaltenden Fristen.

Die Beitragsstruktur ändert sich bei der Umwandlung in einen Einzelvertrag meist erheblich. Der Gruppenrabatt fällt weg, und es werden gegebenenfalls Altersrückstellungen einkalkuliert, die im Kollektivvertrag nicht vorgesehen waren. Ein Beitrag, der im Gruppenvertrag bei 30 Euro lag, kann als Einzelvertrag auf 40 bis 50 Euro steigen. Diese Information liefert der Versicherer je Einzelfall. Sie sollten Sie transparent kommunizieren, damit die Mitarbeiterin eine informierte Entscheidung treffen kann.

Vorzeitige Beendigung während geschützter Zeiten

Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses während Mutterschutz oder Elternzeit greifen besondere Schutzvorschriften. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung besteht ein nahezu absolutes Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Auch während der Elternzeit besteht umfassender Kündigungsschutz.

Eine Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei Insolvenz des Betriebs oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Mitarbeiterin. Selbst dann benötigen Sie die vorherige Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. In der Praxis kommt dies äußerst selten vor.

Sollte dennoch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstehen – etwa durch einvernehmliche Aufhebung auf Wunsch der Mitarbeiterin – müssen Sie die bKV-Situation sorgfältig regeln. Die bKV läuft bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weiter. Danach greifen die üblichen Fortführungsoptionen.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

Ein besonders komplexer Fall entsteht, wenn Ihre Mitarbeiterin während der Elternzeit in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet. Rechtlich ist dies bis zu 32 Stunden wöchentlich zulässig. Für die bKV bei Ihnen ändert sich dadurch zunächst nichts – der Vertrag ruht weiterhin oder wird von der Mitarbeiterin selbst fortgeführt.

Problematisch kann es werden, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls eine bKV anbietet. Doppelversicherungen sind zwar möglich, aber meist unwirtschaftlich. Die Mitarbeiterin muss dann entscheiden, welche bKV sie nutzen möchte. Manche Versicherer bieten in solchen Fällen Anwartschaftstarife an, bei denen der Vertrag gegen einen minimalen Beitrag ruht und später reaktiviert werden kann.

Als ursprünglicher Arbeitgeber sollten Sie flexibel reagieren. Bieten Sie der Mitarbeiterin an, die bKV vorübergehend ruhen zu lassen, wenn sie beim anderen Arbeitgeber versichert ist. Bei ihrer Rückkehr kann der Schutz dann nahtlos reaktiviert werden.

Verlängerte Krankheit vor oder nach dem Mutterschutz

Wenn eine Mitarbeiterin vor dem Mutterschutz länger krankgeschrieben war, ergeben sich besondere Konstellationen. Die bKV läuft während der Krankschreibung normal weiter, da Sie als Arbeitgeber die Beiträge zahlen. Mit Beginn des Mutterschutzes endet ein eventueller Krankengeldanspruch, und es greift das Mutterschaftsgeld.

Für die bKV bedeutet dieser Übergang keine Änderung – sie läuft kontinuierlich weiter. Wichtig ist jedoch die klare Kommunikation mit dem Versicherer über die verschiedenen Phasen, damit die Leistungsabrechnung korrekt erfolgt.

Komplizierter wird es, wenn die Mitarbeiterin nach der Geburt erkrankt und nicht in die geplante Elternzeit gehen kann. In diesem Fall müssen Sie individuell prüfen, welche Regelungen greifen. Die bKV-Leistungen stehen der Mitarbeiterin weiterhin zu, aber die Beitragszahlung muss geklärt werden.

Befristete Arbeitsverträge und auslaufende Verträge

Besondere Aufmerksamkeit erfordern befristete Arbeitsverträge, die während Mutterschutz oder Elternzeit auslaufen. Der Mutterschutz verlängert einen befristeten Vertrag nicht automatisch. Läuft der Vertrag während des Mutterschutzes aus, endet auch das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.

Für die bKV bedeutet dies, dass auch der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt endet. Die Mitarbeiterin sollte frühzeitig über ihre Optionen zur privaten Fortführung informiert werden. Da sie sich in einer besonderen Lebenssituation befindet, ist hier besondere Sensibilität gefragt.

Sie sollten prüfen, ob eine Verlängerung des befristeten Vertrags möglich ist. Falls nicht, unterstützen Sie die Mitarbeiterin aktiv bei der Klärung ihrer Versicherungssituation. Stellen Sie den Kontakt zum Versicherer her und sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Rückkehr in geringfügige Beschäftigung

Manche Mitarbeiterinnen kehren nach der Elternzeit nur in geringfügiger Beschäftigung (Minijob) zurück. Dies wirft die Frage auf, ob und wie die bKV fortgeführt wird. Grundsätzlich haben auch Minijobber Anspruch auf Gleichbehandlung bei betrieblichen Sozialleistungen.

Wenn Sie die bKV generell allen Mitarbeitern anbieten, müssen Sie sie auch Minijobbern gewähren. Die Herausforderung liegt oft in der praktischen Umsetzung. Bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich ist eine bKV-Prämie von 30 Euro proportional gesehen eine höhere Belastung als bei Vollzeitkräften.

Überlegen Sie, ob Sie für Minijobber besondere Regelungen treffen möchten, beispielsweise einen Basis-Tarif mit geringeren Beiträgen. Achten Sie dabei jedoch auf die Gleichbehandlung – Unterschiede müssen sachlich begründet sein.

Minimieren Sie den Verwaltungsaufwand

Die Administration der bKV während Mutterschutz und Elternzeit können Sie durch klare Prozesse vereinfachen.

Erstellen Sie eine Checkliste für Ihre Personalabteilung, die alle notwendigen Schritte enthält: Meldung der Schwangerschaft an den Versicherer, Information der Mitarbeiterin über ihre Optionen, Dokumentation der Entscheidung zur Fortführung oder Ruhendstellung und Meldung des Wiedereintritts nach der Elternzeit.

Nutzen Sie Standardformulare für die Kommunikation mit dem Versicherer. Die meisten bKV-Anbieter haben vorgefertigte Formulare für Elternzeit-Meldungen. Diese standardisierten Prozesse reduzieren Fehler und sparen Zeit. Führen Sie eine Übersicht über alle Mitarbeiterinnen in Mutterschutz oder Elternzeit und den Status ihrer bKV. So behalten Sie den Überblick und können rechtzeitig handeln.

Digitale Lösungen können den Verwaltungsaufwand weiter reduzieren. Viele Versicherer bieten Online-Portale, über die Sie Statusänderungen direkt melden können. Prüfen Sie, welche digitalen Services Ihr bKV-Anbieter zur Verfügung stellt und nutzen Sie diese konsequent.

Fallbeispiel: bKV während Mutterschutz

Ich möchte Ihnen das Ganze an einem konkreten Beispiel zeigen.

Nehmen wir Frau Schmidt, eine Ihrer Mitarbeiterinnen in der Buchhaltung. Sie ist 32 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und arbeitet seit drei Jahren in Ihrem Unternehmen. Sie verdient 3.000 Euro brutto monatlich (etwa 1.900 Euro netto). Ihre bKV haben Sie als Arbeitgeber komplett finanziert – 30 Euro pro Monat als steuerfreien Sachbezug.

Die Ausgangssituation vor der Schwangerschaft

Frau Schmidt nutzt die bKV regelmäßig und ist begeistert von diesem Benefit.

Erst kürzlich hat sie sich eine neue Brille gekauft und 200 Euro von der bKV erstattet bekommen. Auch die professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr übernimmt die Zusatzversicherung. Auf ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie jeden Monat den Sachbezug von 30 Euro – steuerfrei ausgewiesen. Die Krankenversicherungsbeiträge teilen Sie sich wie üblich hälftig: etwa 219 Euro zahlt Frau Schmidt, 219 Euro übernehmen Sie als Arbeitgeber.

Während der Schwangerschaft und Mutterschutz

Während der Schwangerschaft ändert sich nichts – die bKV läuft normal weiter. Frau Schmidt nutzt sogar zusätzliche Leistungen wie erweiterte Ultraschalluntersuchungen.

Im Mutterschutz (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt) erhält sie Mutterschaftsgeld plus Ihren Arbeitgeberzuschuss – zusammen ihre gewohnten 1.900 Euro netto. Die bKV zahlen Sie einfach weiter. Warum auch aufhören? Bei der Geburt nutzt Frau Schmidt die Wahlleistungen: Einzelzimmer und Chefarzt. Die 800 Euro Mehrkosten trägt die bKV.

Die kritische Phase: Elternzeit

Nach dem Mutterschutz beginnt die einjährige Elternzeit. Jetzt wird’s interessant: Sie zahlen kein Gehalt mehr, Frau Schmidt bekommt Elterngeld vom Staat. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist sie beitragsfrei versichert.

Ihr bKV-Versicherer bietet zwölf Monate beitragsfreie Fortführung – perfekt. Die 30 Euro sparen Sie sich, Frau Schmidt behält trotzdem den Schutz. Hätte der Versicherer das nicht angeboten, hätte Frau Schmidt selbst zahlen müssen oder Sie hätten freiwillig für Frau Schmidt weitergezahlt. Was wiederum auch bei der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt werden müsste.

Verlängerung und Rückkehr

Frau Schmidt verlängert um sechs Monate. Die Beitragsfreiheit ( in unserem Beispiel) ist vorbei, sie zahlt die 30 Euro jetzt selbst ( wenn dies seitens des Versicherers möglich ist) – weil die Heilpraktiker-Behandlungen für ihr Kind so wertvoll sind.

Im Juli kehrt sie in 75-Prozent-Teilzeit zurück. Sie übernehmen wieder die vollen 30 Euro bKV-Beitrag (keine Staffelung nach Arbeitszeit!). Alles läuft wieder normal.

Was können Sie aus diesem Beispiel mitnehmen?

  • Erstens: Die meiste Zeit läuft alles automatisch. Während Schwangerschaft und Mutterschutz müssen Sie praktisch nichts ändern.
  • Zweitens: Die Elternzeit ist die kritische Phase – hier müssen Sie aktiv werden und Lösungen finden.
  • Drittens: Kommunikation ist alles. Je früher Sie mit Ihrer Mitarbeiterin sprechen, desto besser können Sie planen.

Fazit: „Die bKV hat sich als verlässlicher Benefit auch in besonderen Lebensphasen bewährt.“

Die betriebliche Krankenversicherung während Mutterschutz und Elternzeit rechtssicher und mitarbeiterfreundlich zu gestalten, erfordert Planung und klare Kommunikation. Während des Mutterschutzes läuft die bKV in der Regel problemlos weiter, Sie zahlen als Arbeitgeber die Beiträge fort, und Ihre Mitarbeiterin behält vollen Versicherungsschutz.

Die Elternzeit stellt größere Herausforderungen dar, bietet aber auch Gestaltungsspielraum. Durch transparente Information über die Optionen zur Fortführung und klare Prozesse können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen eine informierte Entscheidung treffen können.

Die Investition in durchdachte Prozesse und gute Kommunikation zahlt sich aus. Sie demonstrieren Wertschätzung für Ihre Mitarbeiterinnen in einer wichtigen Lebensphase und stärken damit die Mitarbeiterbindung. Gleichzeitig vermeiden Sie rechtliche Risiken und Verwaltungschaos.

Nutzen Sie die bKV als strategisches Instrument der Personalpolitik. Ein verlässlicher Umgang mit diesem Benefit auch während Auszeiten unterscheidet Sie positiv von anderen Arbeitgebern und macht Ihr Unternehmen attraktiv für qualifizierte Fachkräfte. Die bKV sollte nicht nur ein Benefit für aktive Zeiten sein, sondern Ihre Mitarbeiterinnen auch in besonderen Lebensphasen begleiten.

Patrick Steeger

bKV-Experte

Über den Autor

Ich bin Patrick, Geschäftsführer von bKVfirmenservice.de. Seit 2015 beschäftige ich mich mit der betrieblichen Krankenversicherung – erst neun Jahre als Geschäftsführer in einem Versicherungskonzern, seit 2024 als unabhängiger Berater. Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich KMUs und Konzerne bei Benefits wie bAV, bKV und Gesundheitsbudgets. Mit diesem Blog teile ich meine Erfahrungen und zeige, wie Unternehmen Arbeitswelten schaffen, in denen Menschen gerne bleiben.
Bild zeigt Patrick Steeger, Geschäftsführer vom bKV Firmenservice
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