Wenn Sie länger als sechs Wochen krank werden, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse nur noch etwa 70 Prozent Ihres Bruttogehalts als Krankengeld.
Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro fehlen Ihnen plötzlich mehrere hundert Euro im Monat. Das Krankentagegeld in der betrieblichen Krankenversicherung schließt genau diese Lücke. Es ergänzt das gesetzliche Krankengeld und sichert Ihr gewohntes Einkommen auch bei längerer Krankheit ab.
Ihr Arbeitgeber organisiert und finanziert diese Zusatzleistung für Sie, sodass Sie sich im Krankheitsfall voll auf Ihre Genesung konzentrieren können, ohne sich um finanzielle Einbußen sorgen zu müssen.
Wie ist das Krankentagegeld in der bKV geregelt?
Das Krankentagegeld in der bKV funktioniert als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.
Die Zahlung beginnt in der Regel ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit, also direkt nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie täglich einen fest vereinbarten Betrag, der zusammen mit dem Krankengeld Ihrer Krankenkasse bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken kann.
Die Höhe des Krankentagegelds wird als fester Euro-Betrag pro Tag vereinbart. Übliche Tagessätze liegen zwischen 10 und 30 Euro. Anders als beim gesetzlichen Krankengeld, das prozentual von Ihrem Gehalt berechnet wird und durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, erhalten Sie beim bKV-Krankentagegeld immer den vereinbarten Festbetrag.
Die Versicherer zahlen das Tagegeld für jeden Kalendertag, also auch an Wochenenden und Feiertagen, solange Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.
Ein entscheidender Unterschied zum gesetzlichen Krankengeld besteht in der Leistungsdauer. Während die Krankenkasse maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zahlt, leistet das private Krankentagegeld grundsätzlich unbegrenzt bis zu Ihrer Genesung. Die Zahlung endet erst, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder Sie in Rente gehen.
Falls Ihr Arbeitgeber aufgrund tariflicher Regelungen länger als sechs Wochen Lohn fortzahlt, verschiebt sich der Leistungsbeginn des Krankentagegelds entsprechend nach hinten. Die meisten Tarife formulieren das als „ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, bei längerer Lohnfortzahlung entsprechend später“. So werden Doppelzahlungen vermieden.
Die steuerliche Behandlung ist für Sie besonders vorteilhaft. Die Beiträge zur bKV zahlt Ihr Arbeitgeber und kann sie bis 50 Euro monatlich als steuerfreien Sachbezug gewähren. Die Auszahlungen des Krankentagegelds sind für Sie komplett steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen den Betrag weder versteuern noch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Was sind die Voraussetzungen, um Krankentagegeld über die bKV zu erhalten?
Um Krankentagegeld aus der bKV zu beziehen, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Gruppenversicherung für die Belegschaft abgeschlossen hat. Diese bKV-Verträge erfordern meist eine Mindestanzahl an versicherten Personen:
Mindestgruppengröße je nach Versicherer:
- Allianz: ab 5 Personen
- SDK: ab 5 Personen (auch 2 Mitarbeiter + 3 Familienangehörige möglich)
- Hallesche: ab 10 Personen
- Barmenia (GetWell Daily): ab 20 Personen
- DKV: ab 25 Personen
Ein großer Vorteil der bKV ist der Verzicht auf Gesundheitsprüfungen. Sie werden ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikoprüfung aufgenommen, selbst wenn Sie Vorerkrankungen haben oder bei Vertragsbeginn bereits arbeitsunfähig sind. Es gibt keine Wartezeiten – der Versicherungsschutz beginnt sofort ab dem Tag, an dem Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet.
In der Regel muss Ihr Arbeitgeber alle Arbeitnehmer in die bKV einbeziehen. Eine Auswahl nach Gesundheitszustand ist nicht möglich, eine Auswahl nach Position nur nach sachlich und objektiv abgrenzbaren Kriterien. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit Anspruch auf Lohnfortzahlung sind Sie automatisch berechtigt.
Für den Leistungsbezug müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durchgehend ärztlich bescheinigen lassen. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung benötigt der Versicherer einen Nachweis über den Bezug des gesetzlichen Krankengelds. Diese Unterlagen reichen Sie entweder selbst beim Versicherer ein oder Ihre Personalabteilung übernimmt die Koordination.
Das Krankentagegeld ist an Ihr Arbeitsverhältnis gekoppelt. Endet Ihre Anstellung, endet grundsätzlich auch der Versicherungsschutz. Allerdings bieten die meisten Versicherer ein Optionsrecht zur privaten Weiterführung an. Sie können dann die Versicherung als Einzelvertrag übernehmen, müssen aber die Beiträge selbst zahlen.
Welchen Vorteil hat ein Krankentagegeld-Baustein für Arbeitnehmer?
Das Krankentagegeld in der bKV bietet Ihnen als Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Sicherheit.
Der wichtigste Vorteil ist die nahezu vollständige Absicherung Ihres Nettoeinkommens bei längerer Krankheit. Während das gesetzliche Krankengeld nur etwa 70 Prozent Ihres Bruttogehalts abdeckt und durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, schließt das bKV-Krankentagegeld diese Lücke.
Konkrete Vorteile für Sie:
Sie erhalten die Leistung völlig kostenfrei.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge, und Sie müssen sich um nichts kümmern. Es fallen keine Gesundheitsprüfungen an, keine Wartezeiten, keine Antragsformulare. Der Schutz gilt sofort und umfasst auch alle Vorerkrankungen.
Die steuerliche Behandlung ist optimal für Sie gestaltet. Die Leistungen sind komplett steuerfrei und erhöhen nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld unterliegt das private Krankentagegeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie erhalten den vollen Betrag ohne Abzüge.
Besonders wertvoll ist der Schutz für Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro erhalten Sie von der Krankenkasse maximal etwa 3.360 Euro Krankengeld pro Monat. Gegenüber Ihrem Nettoeinkommen von vielleicht 3.500 Euro fehlen 140 Euro monatlich. Das bKV-Krankentagegeld gleicht diese Differenz aus.
Auch bei Vorerkrankungen sind Sie abgesichert. Während Sie privat möglicherweise gar kein Krankentagegeld mehr abschließen könnten oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen, erhalten Sie über die bKV den vollen Schutz ohne Einschränkungen.
Die Leistungsdauer ist praktisch unbegrenzt. Während das gesetzliche Krankengeld nach 78 Wochen endet, zahlt das private Krankentagegeld weiter, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Diese Sicherheit ist bei schweren Erkrankungen von unschätzbarem Wert.
Bei einem Jobwechsel haben Sie meist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz privat weiterzuführen. Viele Versicherer bieten ein Optionsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Sie bleiben also auch bei einem Arbeitgeberwechsel geschützt, müssen dann allerdings die Beiträge selbst tragen.
Welchen Vorteil hat ein Krankentagegeld-Baustein für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ist das Krankentagegeld ein effizientes Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung. In Zeiten des Fachkräftemangels hebt sich ein Unternehmen mit diesem Benefit deutlich vom Wettbewerb ab. Die Investition ist dabei überschaubar und steuerlich optimiert.
Die Kosten für ein Krankentagegeld sind erstaunlich gering. Für einen Tagessatz von 10 Euro zahlen Arbeitgeber typischerweise weniger als 8 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Selbst die Maximalausstattung von 25 Euro täglich kostet meist unter 20 Euro monatlich.
Diese Beträge sind als Betriebsausgabe voll absetzbar und können bis 50 Euro pro Monat als steuerfreier Sachbezug gewährt werden.
Vorteile des bKV-Krankentagegeldes aus Arbeitgebersicht:
Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt messbar. Beschäftigte fühlen sich wertgeschätzt, wenn Sie als Arbeitgeber über die gesetzlichen Standards hinaus für ihre Absicherung sorgen. Diese Fürsorge erhöht die Loyalität und reduziert die Fluktuation. Zufriedene Mitarbeiter, die sich finanziell sicher fühlen, bleiben dem Unternehmen länger treu.
Der administrative Aufwand ist minimal. Es gibt keine Gesundheitsprüfungen, keine individuellen Risikobewertungen, keine komplexen Antragsverfahren. Die Verwaltung läuft heute meist digital über Firmenportale. An- und Abmeldungen von Mitarbeitern erfolgen automatisiert, und im Leistungsfall wickelt der Versicherer alles direkt mit dem Arbeitnehmer ab.
Produktivitätsgewinne entstehen durch bessere Genesung. Mitarbeiter, die finanziell abgesichert sind, kurieren sich vollständig aus, anstatt sich zu früh wieder zur Arbeit zu schleppen. Das verhindert Rückfälle und Folgeerkrankungen. Ein vollständig genesener Mitarbeiter ist produktiver als jemand, der halbkrank zurückkehrt.
Die steuerlichen Vorteile sind erheblich. Durch die Gestaltung als Sachbezug entstehen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten. Pro investiertem Euro kommt mehr Nettowert beim Mitarbeiter an als bei einer vergleichbaren Gehaltserhöhung. Eine Gehaltserhöhung von 50 Euro kostet den Arbeitgeber inklusive Sozialabgaben etwa 60 Euro und kommt beim Mitarbeiter nur mit 25 bis 30 Euro netto an.
Die gleichen 50 Euro als bKV-Beitrag kommen vollständig beim Mitarbeiter an.
Das Employer Branding profitiert nachhaltig. Ein Krankentagegeld signalisiert, dass sich das Unternehmen langfristig um seine Mitarbeiter kümmert. In Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen ist die bKV ein starkes Argument. Bewerber sehen, dass der potenzielle Arbeitgeber auch in schwierigen Lebenssituationen Verantwortung übernimmt.
Was kostet ein bKV-Baustein für Krankentagegeld?
Die Kosten für einen Krankentagegeld-Baustein in der bKV sind für Arbeitgeber sehr überschaubar.
Die Beiträge richten sich nach der Höhe des gewählten Tagessatzes und sind unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand der Mitarbeiter kalkuliert.
| Versicherer | Tagessatz | Monatlicher Beitrag | Mindestgruppengröße |
|---|---|---|---|
| Barmenia | 10 € | ca. 8 € | 20 Personen |
| Barmenia | 25 € | ca. 19,50 € | 20 Personen |
| SDK | 10 € | ca. 8–10 € | 5 Personen |
| Allianz | 10 € | ca. 8 € | 5 Personen |
| Hallesche | 10 € | ca. 12 € | 10 Personen |
Die Preise sind Durchschnittswerte und können je nach Altersstruktur der Belegschaft leicht variieren. Da die bKV ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wird, sind die Beiträge anfangs günstiger als bei Einzelverträgen. Allerdings können sie im Laufe der Jahre moderat ansteigen, wenn die Belegschaft älter wird oder die allgemeinen Gesundheitskosten steigen.
Rechenbeispiel für ein mittelständisches Unternehmen:
Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern wählt einen Tagessatz von 15 Euro.
Bei einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 6 Euro pro Person entstehen Gesamtkosten von 300 Euro monatlich oder 3.600 Euro jährlich. Diese Kosten sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Im Gegenzug erhalten die Mitarbeiter eine Absicherung, die sie privat deutlich teurer oder aufgrund von Vorerkrankungen gar nicht bekommen würden.
Die steuerliche Optimierung macht das Krankentagegeld besonders attraktiv. Solange die Gesamtkosten der bKV unter 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat bleiben, fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Selbst wenn mehrere bKV-Bausteine kombiniert werden, bleibt man meist unter dieser Grenze.
Für kleine Unternehmen ab 5 Mitarbeitern bieten Versicherer wie Allianz und SDK bereits Einstiegstarife an. Die SDK ermöglicht sogar eine Kombination aus 2 Mitarbeitern und 3 Familienangehörigen, um die Mindestgruppengröße zu erreichen. Größere Unternehmen ab 20 oder 25 Mitarbeitern haben Zugang zu allen Anbietern und können aus dem vollen Spektrum wählen.
Die Kosten-Nutzen-Rechnung geht für Arbeitgeber fast immer auf. Mit einer Investition von weniger als 10 Euro pro Monat und Mitarbeiter lässt sich ein Benefit schaffen, der im Ernstfall Hunderte Euro monatlich wert ist. Die Wertschätzung der Mitarbeiter für diese Absicherung übersteigt die tatsächlichen Kosten bei weitem.
Fazit: „Das Krankentagegeld in der bKV verwandelt eine existenzielle Sorge in eine vergessene Nebensache – für weniger als den Preis eines Mittagessens pro Monat“
Das Krankentagegeld in der betrieblichen Krankenversicherung ist ein unterschätzter, aber hochwirksamer Benefit. Es schützt Sie als Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen bei längerer Krankheit und gibt Ihnen die Sicherheit, sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren zu können. Für Arbeitgeber ist es ein kosteneffizienter Weg, Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit nachhaltig zu steigern.
Die Vorteile überwiegen deutlich. Sie erhalten eine Leistung ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne eigene Beiträge. Die Auszahlungen sind steuerfrei und sichern bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Selbst mit Vorerkrankungen sind Sie vollumfänglich geschützt. Arbeitgeber investieren überschaubare Beträge und erhalten dafür loyale, zufriedene Mitarbeiter sowie steuerliche Vorteile.
Die Auswahl des passenden Tarifs sollte sich an der Gehaltsstruktur im Unternehmen orientieren. Für die meisten Belegschaften reicht ein Tagessatz zwischen 15 und 20 Euro aus, um die Einkommenslücke zu schließen. Bei der Wahl des Versicherers spielen neben dem Preis vor allem die Mindestgruppengröße und der Service eine Rolle.
In einer Zeit, in der psychische und physische Belastungen im Arbeitsleben zunehmen, ist das Krankentagegeld mehr als nur ein netter Zusatz. Es ist eine essenzielle Absicherung, die den Unterschied zwischen finanzieller Stabilität und existenziellen Sorgen ausmachen kann. Dass diese Sicherheit für weniger als 10 Euro pro Monat zu haben ist, macht sie zu einem der effizientesten Benefits überhaupt.