Bei einer freiwilligen, arbeitgeberfinanzierten bKV entscheidet der bKV-Vergleich nicht über das Ob, wohl aber über das Wie der Ausgestaltung nach § 87 BetrVG. Dieser Report zeigt, welche Punkte mitbestimmungspflichtig sind und wie Sie den bKV-Vergleich von Anfang an einbinden.
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