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bKV und Betriebsrat

Bei einer freiwilligen, arbeitgeberfinanzierten bKV entscheidet der Betriebsrat nicht über das Ob, wohl aber über das Wie der Ausgestaltung nach § 87 BetrVG. Dieser Report zeigt, welche Punkte mitbestimmungspflichtig sind und wie Sie den Betriebsrat von Anfang an einbinden.

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Patrick Steeger im Beratungsgespräch mit einem Unternehmer an einem Besprechungstisch

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