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bKV und Betriebsrat

Bei einer freiwilligen, arbeitgeberfinanzierten bKV entscheidet der Betriebsrat nicht über das Ob, wohl aber über das Wie der Ausgestaltung nach § 87 BetrVG. Dieser Report zeigt, welche Punkte mitbestimmungspflichtig sind und wie Sie den Betriebsrat von Anfang an einbinden.

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FAQ

bKV und der Betriebsrat

Muss der Betriebsrat einer bKV überhaupt zustimmen?
Über das Ob einer freiwilligen, arbeitgeberfinanzierten bKV entscheiden allein Sie. Sobald es um die Ausgestaltung geht, etwa die Verteilung des Budgets oder die Bildung von Gruppen, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Welche Punkte das genau sind, listet der Report übersichtlich auf.
Bei welchen Entscheidungen redet der Betriebsrat mit?
Mitbestimmungspflichtig sind vor allem die Verteilungsgrundsätze: Wer bekommt welches Budget, nach welchen sachlichen Kriterien werden Gruppen gebildet, wie wird bei Teilzeit verfahren. Die Auswahl des Versicherers selbst ist dagegen mitbestimmungsfrei. Der Report trennt beide Bereiche sauber.
Was passiert, wenn wir den Betriebsrat zu spät einbinden?
Wird ein mitbestimmungspflichtiger Punkt ohne den Betriebsrat geregelt, kann die Maßnahme unwirksam sein und im schlimmsten Fall zurückgedreht werden müssen. Das kostet Zeit, Geld und Vertrauen. Der Report zeigt, ab welchem Schritt Sie den Betriebsrat ins Boot holen.
Brauchen wir eine Betriebsvereinbarung für die bKV?
In Betrieben mit Betriebsrat ist die Betriebsvereinbarung der sauberste Weg, die Verteilungsgrundsätze verbindlich festzuhalten. Ohne Betriebsrat übernimmt eine Versorgungsordnung dieselbe Funktion. Welche Form für Sie passt, klärt der Report an konkreten Beispielen.
Gilt das auch für kleine Unternehmen ohne Betriebsrat?
Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung, die Gleichbehandlungspflicht bleibt aber bestehen. Sie müssen den Kreis der Berechtigten trotzdem nach sachlichen Kriterien festlegen. Der Report gibt Ihnen dafür eine fertige Struktur an die Hand.