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bKV und Versorgungsordnung

Wer soll die bKV bekommen – und wer nicht? Dieser Report zeigt, wie Sie den Kreis der Berechtigten über eine saubere Versorgungsordnung rechtssicher festlegen und Gleichbehandlungsfragen von Anfang an vermeiden.

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Handwerkerin im blauen Arbeitsanzug hält in ihrer Werkstatt ein Messgerät in der HandLachende Mitarbeiterin im gestreiften Blazer mit Kaffeetasse im GroßraumbüroLachende Mitarbeiterin im blauen Kasack am Empfangstresen einer Praxis
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FAQ

Die Versorgungsordnung

Was ist eine Versorgungsordnung überhaupt?
Die Versorgungsordnung ist das Regelwerk, in dem Sie festlegen, wer die bKV bekommt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen. Sie dokumentiert, dass die bKV als Sachbezug gewährt wird, was steuerlich entscheidend ist. Ein fertiges Muster liegt dem Report bei.
Brauche ich zwingend eine Versorgungsordnung?
Vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie schafft Rechtssicherheit und beugt Streit über die Gleichbehandlung vor. Ohne klare Regeln riskieren Sie Nachfragen der Lohnsteuerprüfung. Der Report zeigt, welche Risiken Sie damit vermeiden.
Wie grenze ich den Kreis der Berechtigten sachlich ab?
Zulässig sind objektive Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Standort oder Funktionsgruppe, unzulässig sind Alter, Geschlecht oder Herkunft. Die Grenze verläuft genau zwischen sachlichem Grund und Willkür. Der Report liefert erlaubte und unzulässige Beispiele.
Darf ich Teilzeitkräfte oder Minijobber ausschließen?
Nein, allein wegen der Teilzeit oder des Minijobs dürfen Sie niemanden schlechter stellen. Das verlangt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wie Sie Gruppen bilden, ohne zu diskriminieren, erklärt der Report samt Musterformulierung.
Muss die Versorgungsordnung mit dem Betriebsrat abgestimmt werden?
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Verteilungsgrundsätze mitbestimmungspflichtig, dann tritt oft eine Betriebsvereinbarung an ihre Stelle. Ohne Betriebsrat genügt die Versorgungsordnung. Der Report zeigt beide Wege im Vergleich.