Eine der häufigsten Fragen, die ich von Geschäftsführern höre, bevor das Thema bKV überhaupt richtig beginnt: “Wir haben erst acht Leute, reicht das?” In den meisten Fällen ja.
Bei manchen Anbietern sogar schon ab drei Mitarbeitenden. Was viele nicht wissen: Es gibt keine gesetzliche Mindestgrenze. Die Anforderungen setzen die Versicherer selbst, und sie unterscheiden sich erheblich.
Das Wichtigste vorab:
- Keine gesetzliche Mindestmitarbeiterzahl, jeder Versicherer legt die Grenze selbst fest
- SIGNAL IDUNA und Württembergische ermöglichen den Einstieg bereits ab 3 Mitarbeitenden
- Fünf Mitarbeitende sind de facto der Marktstandard für ambulante Budgettarife
- Stationäre Tarife und Krankentagegeld verlangen fast überall mehr, häufig 20 bis 50 Personen
- Die Mindestanzahl bezieht sich nicht auf die Gesamtbelegschaft, sondern auf den tatsächlich versicherten Personenkreis
- Teilkollektive, zum Beispiel nur Führungskräfte, sind möglich, aber an sachliche Abgrenzungskriterien gebunden
Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine bKV möglich?
Die Antwort hängt davon ab, welchen Tarif und welchen Anbieter Sie wählen. Als Faustregel gilt: Für reine ambulante Budgettarife sind fünf Mitarbeitende der übliche Einstieg. Für Bausteine mit stationärem Schutz oder Krankentagegeld brauchen Sie in der Regel mindestens zehn bis zwanzig Personen. Wer mit drei Mitarbeitenden starten will, hat nur zwei Anbieter zur Wahl.
Wichtig für das Verständnis: Die Mindestanzahl bezieht sich nicht auf die Gesamtbelegschaft Ihres Unternehmens, sondern auf die tatsächlich zu versichernden Personen. Wenn Sie dreißig Mitarbeitende haben, davon aber nur zehn in eine bKV einschließen wollen, zählt nur die Gruppe der zehn.
Zwei Grundmodelle sind dabei möglich. Beim Vollkollektiv werden alle Mitarbeitenden oder alle einer klar definierten Gruppe in denselben Gruppenvertrag aufgenommen.
Beim Teilkollektiv schließen Sie nur einen bestimmten, sachlich abgrenzbaren Personenkreis ein, zum Beispiel alle Mitarbeitenden einer bestimmten Abteilung oder alle mit einer Betriebszugehörigkeit ab drei Jahren.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt, dass die Gruppenbildung sachlich nachvollziehbar ist und nicht willkürlich gewählt wird.
Bei unterjährigen Neueinstellungen gilt: Neu eintretende Mitarbeitende können nach Vertragsschluss in der Regel nachgemeldet werden, ohne dass die Bestandsgruppe erneut geprüft wird. Der Erstvertrag jedoch muss für alle Mitglieder zum selben Zeitpunkt beginnen, ein gestaffelter Start einzelner Personen ist bei der Ersteinrichtung nicht möglich.
Sinkt die Belegschaft später unter die Mindestgrenze, bleibt der Vertrag in aller Regel bestehen. Geprüft wird die Zahl beim Abschluss, nicht dauerhaft.
Anbieterübersicht: Ab so vielen Mitarbeitern ist eine bKV möglich
In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Mindestgrenzen aller relevanten Anbieter zusammengefasst.
Wo einzelne Bausteine von der allgemeinen Einstiegsgrenze abweichen, ist das in der dritten Spalte vermerkt, denn das ist in der Praxis oft entscheidender als die Grundgrenze selbst.
| Anbieter | Mindestanzahl | Abweichungen bei einzelnen Tarifen |
|---|---|---|
| SIGNAL IDUNA | Ab 3 Mitarbeitenden | Bausteine KlinikPrivat+ und ZahnPerfekt+ erst ab 20 MA |
| Württembergische | Ab 3 Arbeitnehmern für Teilkollektive | Gilt für klar abgegrenzte Gruppen, z. B. Führungskräfte |
| DKV | Ab 5 versicherungsfähigen MA | Baustein Premium und Budgettarife erst ab 10 MA; Teilkollektive mind. 25 MA |
| ottonova | Ab 5 Mitarbeitenden | Ab Budgetstufe 900 Euro; GKV- und PKV-Versicherte einschließbar |
| Allianz | Ab 5 Beschäftigten | Budgethöhe u. a. 900 Euro/Jahr |
| HanseMerkur | Ab 5 Beschäftigten | Vergleichbare Konditionen wie Allianz |
| BarmeniaGothaer | Ab 5 Mitarbeitenden | BesserGesund Budget 300 Euro erst ab 10 Personen; stationäre Tarife und KTG ab 20 Personen |
| Generali | Ab 5 Beschäftigten | Mind. 80 % Durchdringung erforderlich; Baustein bKV-Stationär ab 10 MA |
| R+V | Ab 5 Mitarbeitenden | GesundheitsKonzept PROFIL für Unternehmen ab 10 MA; obligatorische Absicherung teils ab 10 MA |
| AXA | Ab 5 Mitarbeitenden | Volle Tariftiefe typischerweise erst ab 10 MA verfügbar |
| Versicherungskammer Bayern | Ab 5 Mitarbeitenden | Mindestens 10 anmeldepflichtige MA für dauerhafte Bestandssicherung |
| Continentale | Ab 10 Mitarbeitenden | Einheitlich für alle Bausteine der ConCEPT-Linie |
| ARAG | Ab 10 Mitarbeitern | Gilt für BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL |
| Hallesche | Ab 10 Mitarbeitenden | Reines KTG erst ab 50 MA, bei Dienstobliegenheitserklärung ab 20 MA |
| Debeka | Ab 10 Arbeitnehmern | Klassische Gruppenversicherung, keine bekannten Ausnahmen |
Daraus ergibt sich eine klare Marktstruktur nach Unternehmensgröße. Kleinstunternehmen unter fünf Mitarbeitenden sind auf SIGNAL IDUNA und Württembergische beschränkt. Unternehmen mit fünf bis neun Mitarbeitenden haben Zugang zu einem breiten Markt, darunter Allianz, HanseMerkur, ottonova, Generali, R+V, AXA, DKV und VKB.
Ab zehn Mitarbeitenden öffnet sich der Markt vollständig, inklusive Continentale, ARAG, Hallesche und Debeka.

Die Frage nach der Mitarbeiterzahl ist fast nie die eigentliche Hürde. Viel öfter fehlt vorher die Antwort darauf, wer überhaupt dazugehören soll.

Welche speziellen Anforderungen gelten bei stationären Tarifen und Krankentagegeld?
Stationäre Leistungen und Krankentagegeld sind versicherungstechnisch eine andere Kategorie als ambulante Budgettarife. Beides bedeutet im Einzelfall sehr hohe Leistungen, und ein einzelner langer Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung kann das Gesamtergebnis einer kleinen Versicherungsgruppe erheblich belasten.
Deshalb setzen fast alle Anbieter bei diesen Bausteinen höhere Mindestgrenzen als beim Basistablett:
- SIGNAL IDUNA: KlinikPrivat+ und ZahnPerfekt+ erst ab 20 Mitarbeitenden
- BarmeniaGothaer: Stationäre Produkte und Krankentagegeld erst ab 20 Personen
- Hallesche: Reines Krankentagegeld erst ab 50 Mitarbeitenden, bei Dienstobliegenheitserklärung ab 20
- DKV: Baustein Premium erst ab 10 Mitarbeitenden
- Generali: Baustein bKV-Stationär erst ab 10 Mitarbeitenden
Wer stationären Schutz als Kern der bKV plant, muss also unabhängig vom Basistarif mit einer eigenen Mindestgrenze rechnen. Das ist ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig zu Überraschungen führt, wenn das Angebot bereits ausgewählt wurde und erst dann klar wird, dass der stationäre Baustein für die aktuelle Belegschaftsgröße nicht buchbar ist.
Planen Sie stationären Schutz oder Krankentagegeld ein, prüfen Sie die Mindestgrenze dieses Bausteins getrennt. Sie liegt fast immer höher als beim Budgettarif.
Was bedeuten Teilnahmequoten und Gesundheitsprüfung für die Mindestanzahl?
Dass ein Versicherer auf eine individuelle Gesundheitsprüfung verzichtet hängt direkt mit der Mindestgröße des Kollektivs zusammen.
Warum ermöglichen größere Gruppen den Verzicht auf Gesundheitsprüfung bei der bKV?
Je mehr Personen in einem Gruppenvertrag versichert sind, desto besser verteilt sich das Risiko. Wer nur fünf Mitarbeitende einschließt, hat statistisch weniger Ausgleich als wer fünfzig einschließt. Deshalb verlangen Versicherer oft, dass ein bestimmter Anteil der versicherbaren Belegschaft auch tatsächlich eingeschlossen wird, die sogenannte Durchdringungsquote.
Die Generali ist dafür das klarste Beispiel im Markt: Sie verzichtet nur dann auf die Gesundheitsprüfung, wenn mindestens 80 Prozent der versicherbaren Mitarbeitenden in den Vertrag aufgenommen werden. Bei fünf versicherbaren Mitarbeitenden müssen also mindestens vier tatsächlich versichert sein.
Wann ist eine Dienstobliegenheitserklärung erforderlich?
Wird die Mindestquote nicht erreicht oder sind die Gruppen sehr klein, verlangen Versicherer häufig eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung. Der Arbeitgeber versichert dabei, dass ihm keine bekannten schwerwiegenden Vorerkrankungen der einzuschließenden Mitarbeitenden bekannt sind. Das ist keine medizinische Prüfung, aber eine Erklärung mit rechtlichen Konsequenzen bei falschen Angaben.

Die Dienstobliegenheitserklärung unterschreiben Geschäftsführer oft nebenbei. Sie ist keine Formalie, bei falschen Angaben steht der Versicherungsschutz zur Disposition.

Was gilt bei Teilkollektiven zusätzlich?
Bei Teilkollektiven gelten besonders strenge Anforderungen. Die DKV setzt beispielsweise voraus, dass ein Teilkollektiv mindestens 25 Mitarbeitende umfasst und eine homogene, sachlich begründete Gruppe darstellt. Die Abgrenzung muss so gestaltet sein, dass die Zugehörigkeit nicht willkürlich beeinflusst werden kann, also nicht so, dass der Arbeitgeber gezielt besonders gesunde oder besonders kranke Mitarbeitende ein- oder ausschließt. Das wäre sowohl versicherungsrechtlich als auch nach AGG problematisch.
Wenn Sie eine Teilkollektivlösung anstreben, besprechen Sie die Abgrenzungskriterien vorab mit dem Anbieter und einem Arbeitsrechtler. Eine schlecht definierte Gruppenbildung kann dazu führen, dass der Vertrag später anfällig für Diskriminierungsvorwürfe oder versicherungsrechtliche Einwände wird.








