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Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit: Reicht das noch?

Obstkorb gehört heute zur Grundausstattung, Bindung entsteht an anderer Stelle.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
28. August 2026
Lesezeit
10 Min.
Zwei Männer in einer Büroküche, einer nimmt einen Apfel aus einer Holzschale mit Obst

Der Obstkorb steht in vielen Büros. Manchmal voll, manchmal halb leer, meistens irgendwo in der Kaffeeküche. Er gilt seit Jahren als Symbol dafür, dass ein Arbeitgeber sich um seine Mitarbeitenden kümmert. Nur tut er das wirklich noch? Die Studienlage spricht eine klare Sprache.

5,1 Prozent der Beschäftigten nennen den kostenlosen Obstkorb als relevanten Benefit, wenn sie gefragt werden, was sie wirklich wollen. Das ergibt die bislang größte Erhebung von StepStone mit rund 28.000 Befragten. Flexible Arbeitszeiten kommen auf 72 Prozent, berufliche Weiterbildung auf 71 Prozent, betriebliche Altersvorsorge auf 48,5 Prozent. Der Obstkorb landet am Ende der Liste.

Das Wichtigste vorab:

  • 5,1 Prozent Beliebtheit in der größten deutschen Benefit-Studie (StepStone, 28.000 Befragte)
  • Nur 14 Prozent der Arbeitnehmenden empfinden den Obstkorb als attraktiven Benefit, obwohl ihn rund 30 Prozent der Unternehmen anbieten (Circula-Studie)
  • Im Mai 2026 tauchte der Obstkorb nur noch in 0,3 Prozent aller Stellenanzeigen auf (Indexgruppe-Analyse)
  • Steuerlich läuft er nicht über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, sondern wird als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR behandelt
  • Für echte Mitarbeiterbindung empfehlen alle untersuchten Fachquellen strukturiertere Instrumente wie Gesundheitsbudgets oder bKV

Was ist ein Obstkorb für Mitarbeiter?

Ein Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit ist ein Angebot des Arbeitgebers, den Mitarbeitenden frisches Obst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Er steht in der Regel in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie der Kaffeeküche oder dem Pausenraum und kann von allen Mitarbeitenden frei entnommen werden.

Rechtlich gilt er laut Haufe und Edenred als steuerfreie “Aufmerksamkeit” nach R 19.6 Abs. 1 LStR, sofern er im gesellschaftlich üblichen Rahmen bleibt und keine ins Gewicht fallende Bereicherung darstellt. Er zählt nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und muss nicht in der Lohnabrechnung erfasst werden.

Organisatorisch gibt es zwei Wege: ein Abo über einen spezialisierten Lieferservice mit wöchentlicher Anlieferung, Preise ab rund 2,49 Euro pro Kilogramm bei größeren Bestellmengen, oder Eigenbeschaffung über lokale Händler oder Wochenmärkte. Die Kosten pro Mitarbeitendem und Woche liegen in der Praxis oft unter einem Euro.

Gut zu wissen

Rechnen Sie beim Obstkorb mit Schwund. Wer die Lieferung auf den Montag legt, deckt die Woche selten ab, weil der Korb bis Mittwoch leer ist und danach niemand mehr etwas findet.

Wie beliebt sind Obstkörbe bei Mitarbeitern?

Wenig beliebt, trotz hoher Verbreitung. Das ist das konsistente Bild aus mehreren Studien. Rund 30 Prozent der Unternehmen bieten den Obstkorb an, aber nur 14 Prozent der Mitarbeitenden finden ihn wirklich attraktiv. Diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage macht ihn zu einem der ineffizientesten Benefits im Markt.

Das Ranking aus der StepStone-Studie mit rund 28.000 Befragten zeigt, wo der Obstkorb steht:

BenefitNennungen (Anteil Befragte)
Betriebliche Altersvorsorge48,5 %
Kostenfreie Getränke30,9 %
Gesundheitsvorsorge26,0 %
Erfolgsabhängiger Bonus25,3 %
Firmenwagen18,8 %
Jobticket18,6 %
Kantine / Essenszuschuss16,0 %
Sportprogramme / Fitness10,9 %
Firmen-Smartphone7,7 %
Kostenfreies Obst5,1 %
Kinderbetreuung4,0 %

Der Obstkorb belegt Platz zehn von elf. Er liegt sogar unter dem Firmen-Smartphone, einem Benefit, das lange als Nischen-Extra galt, und nur knapp vor Kinderbetreuung.

Die Circula-Studie (YouGov-Befragung, 1.000 Arbeitnehmende und 250 HR-Entscheidende) bestätigt das Bild: Obstkorb und kostenlose Getränke werden von rund 30 Prozent der Unternehmen angeboten, gelten dort aber ausdrücklich als Benefit, der “als selbstverständlich angesehen wird und Sie nicht von anderen Arbeitgebern abheben wird”.

Noch aufschlussreicher ist ein Blick auf den Stellenmarkt: Im Mai 2026 tauchte der Obstkorb laut Analyse der Indexgruppe, der größten Stellenanzeigen-Datenbank Europas, nur noch in 0,3 Prozent aller Ausschreibungen auf. Fachleute sehen darin kein Zeichen von Bedeutungsgewinn, sondern das Gegenteil. Arbeitgeber haben erkannt, dass der Obstkorb keinen Wettbewerbsvorteil mehr bringt. Wer damit wirbt, riskiert laut Personalwirtschaft das Signal zu senden, “nicht mit der Zeit zu gehen”.

Patrick Steeger
„

Kein Bewerber hat je wegen des Obstkorbs unterschrieben. Abgesagt hat aber schon mancher, weil im Gespräch nichts anderes kam.

Unterschrift Patrick Steeger

Warum ist der Obstkorb kein richtiges Benefit mehr?

Der Obstkorb hat sich in den letzten Jahren vom gefühlten Vorteil zum Hygienefaktor entwickelt. Er wird erwartet. Wer keinen hat, fällt negativ auf. Wer einen hat, hebt sich nicht ab. In meinen Gesprächen mit Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen beobachte ich das immer wieder: Der Obstkorb taucht in der Erstpräsentation auf, aber wenn ich nach der Nutzungsquote frage, kommt meistens Schweigen.

Warum er nicht mehr funktioniert, lässt sich auf sechs Punkte herunterbrechen:

  • Nahezu jeder Arbeitgeber bietet mittlerweile Obst an. Wer mit einem Obstkorb Mitarbeitende gewinnen oder halten will, kämpft gegen eine Erwartung, nicht für einen Vorteil
  • Nicht alle Mitarbeitenden profitieren gleich. Wer selten im Büro ist, wer kein Obst mag oder wer remote arbeitet, hat schlicht keinen Nutzen
  • Homeoffice-affine Teams erleben ihn als pure Präsenzbelohnung, die alle anderen ausschließt
  • Die eigentlichen Bedürfnisse der Belegschaft, Work-Life-Balance, Flexibilität, Weiterbildung und persönliche Entwicklung, adressiert er strukturell nicht
  • Wer in Stellenanzeigen primär mit Obstkorb wirbt, signalisiert dem Markt laut mehreren Fachanalysen, nicht mit der Zeit zu gehen
  • Nur 46 Prozent der Unternehmen messen überhaupt, welche Benefits genutzt werden. Der Obstkorb bleibt damit oft ein unsichtbares Budget, das niemand kontrolliert (Circula-Studie)

Das ist kein Plädoyer dafür, den Obstkorb abzuschaffen. Ein Obstkorb als kleines Signal, wir kümmern uns, ist vollkommen in Ordnung. Aber er als Benefit zu bezeichnen oder gar als Argument im Recruiting einzusetzen, das funktioniert nicht mehr.

Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Benefits

Ich schaue mir bei jedem Mandat, bei dem Benefits eine Rolle spielen, drei Fragen an: Was kostet das? Wie viele nutzen es wirklich? Und was verändert es in der Wahrnehmung der Mitarbeitenden? Beim Obstkorb sehen die Antworten so aus: günstig, wenig, kaum. Das ist keine Kritik an der Idee, frisches Obst bereitzustellen. Aber es ist eine ehrliche Einordnung.

Im direkten Vergleich mit einem Gesundheitsbudget oder einer bKV verliert der Obstkorb auf allen entscheidenden Achsen:

VergleichsachseObstkorbGesundheitsbudget (z. B. bKV)Sachbezugskarte
Kosten pro Mitarbeitendem / MonatUnter 1 Euro12–50 EuroBis 50 Euro
Steuerliche BegünstigungAufmerksamkeit R 19.6 LStRSachbezug bis 50 Euro, § 3 Nr. 34 EStG bis 600 EuroSachbezug bis 50 Euro
Wahrnehmung als BenefitSehr gering (5,1 %)Hoch, konkrete GesundheitsleistungenHoch, finanzieller Vorteil
Differenzierung am MarktPraktisch keine mehrVorhanden, noch nicht flächendeckendMittel
Einfluss auf MitarbeiterbindungMarginalDurch mehrere Studien belegtBelegt
Remote-TauglichkeitKeineVollständigVollständig

Der einzige Bereich, in dem der Obstkorb gewinnt, sind die Kosten. Für unter einem Euro monatlich bekommt man aber auch nur eine Wirkung, die diesem Betrag entspricht.

Gut zu wissen

Legen Sie vor der Entscheidung zwei Zahlen nebeneinander: den Jahresbetrag für den Obstkorb und den für ein Gesundheitsbudget. Bei 20 Mitarbeitenden liegen dazwischen oft nur 4.000 Euro im Jahr, und nur eine der beiden Summen taucht später im Bewerbungsgespräch auf.

Wer das Budget ernsthaft in die Mitarbeiterbindung investieren will, braucht eine Strategie, die auf drei Dinge ausgerichtet ist: hohe Nutzungsquote, spürbare Wirkung für den Mitarbeitenden und messbare Rückkopplung auf Zufriedenheit und Fluktuation. Ein Obstkorb erfüllt keines dieser drei Kriterien. Ein gut strukturiertes Gesundheitspaket mit einer bKV als Kern, ergänzt durch weitere Sachbezüge, schafft genau das. Alles andere ist verbranntes Geld.

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Patrick Steeger im dunklen Sakko sitzt an einem Holztisch und blickt lächelnd in die Kamera

Wie teuer ist ein Obstkorb für Mitarbeiter?

Die Kosten variieren je nach Teamgröße, Sortiment und Beschaffungsweg. Als grobe Orientierung: Bei großzügigen zwei Euro pro Mitarbeitendem und Tag, angesetzt auf 20 Arbeitstage monatlich ohne Urlaub, kommt man auf rund 40 Euro pro Person und Monat. Das ist die absolute Obergrenze für ein sehr gut sortiertes Angebot. Realistisch liegen die Kosten in den meisten Unternehmen zwischen 0,50 und 1,50 Euro pro Mitarbeitendem und Woche, also unter 10 Euro monatlich pro Person.

Spezialisierte Lieferservices bieten Bestellungen ab rund 2,49 Euro pro Kilogramm an, bei Mindestabnahmemengen ab zehn Kilogramm. Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden, das zweimal wöchentlich fünf Kilogramm Obst liefern lässt, zahlt hochgerechnet rund 100 Euro pro Woche, also etwa 5 Euro pro Person.

Patrick Steeger
„

Der Obstkorb kostet wenig und bewirkt wenig. Beides gehört zusammen und genau deshalb ist er als einziges Gesundheitsangebot zu dünn.

Unterschrift Patrick Steeger

Ist ein Obstkorb für Mitarbeiter steuerfrei?

Grundsätzlich ja, aber die steuerliche Einordnung ist in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Drei Auslegungen sind in der Fachliteratur verbreitet.

Nach der klassischen Auslegung gilt Obst zum Verzehr im Betrieb als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 Abs. 1 LStR. Edenred nennt dafür eine Höchstgrenze von 60 Euro brutto pro Mitarbeitendem und Monat. Solange der Obstkorb im gesellschaftlich üblichen Rahmen bleibt, keine vollständige Mahlzeit ersetzt und niemanden persönlich bevorzugt, zählt er nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Alternativ stufen manche Quellen den Büro-Obstkorb als Betriebsausgabe ohne feste Obergrenze unter § 3 Nr. 34 EStG ein, solange er im Betrieb verzehrt wird, in üblicher Menge bereitsteht und keiner bestimmten Person allein zugute kommt. Auch Freiberufler können den Obstkorb nach dieser Auslegung als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer den Obstkorb als Teil eines zertifizierten Gesundheitsprogramms nach §§ 20, 20b SGB V ausgestaltet, kann ihn zusätzlich auf den jährlichen Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeitendem für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG anrechnen. Das ist ein echte Freibetrag, kein Freigrenzmodell, sodass nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig wird. Dafür ist eine Zertifizierung nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands erforderlich.

Gut zu wissen

Für die Anrechnung auf den Freibetrag brauchen Sie die Zertifizierung nach dem Leitfaden Prävention. Ohne diesen Nachweis erkennt das Finanzamt die Ausgaben im Zweifel nur als gewöhnliche Betriebsausgabe an.

Alle drei steuerlichen Regelungen für den Obstkorb im Überblick:

RegelungBetragArtRechtsgrundlage
Aufmerksamkeit (Obst/Kaffee im Betrieb)Bis 60 Euro brutto/MonatFreigrenzeR 19.6 Abs. 1 LStR
Betriebliche GesundheitsförderungBis 600 Euro/JahrFreibetrag§ 3 Nr. 34 EStG
Allgemeiner SachbezugBis 50 Euro/MonatFreigrenze§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG

Wichtige Abgrenzung: Der Obstkorb läuft in der Regel nicht in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze hinein. Er wird steuerrechtlich separat behandelt, was für Arbeitgeber bedeutet: Tankgutscheine oder andere Sachbezüge können weiterhin bis zur 50-Euro-Grenze ausgeschöpft werden, ohne dass der Obstkorb diese Grenze belastet.

Wird der Obstkorb als Teil eines zertifizierten Gesundheitsprogramms nach § 3 Nr. 34 EStG behandelt, läuft er über das Konto für betriebliche Gesundheitsförderung, in manchen Kontenrahmen als eigenständige Unterkategorie. Hier sollte der Steuerberater die korrekte Kontozuordnung bestätigen, da die Zertifizierungspflicht eine zusätzliche Dokumentation erfordert.

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Häufige Fragen

Beeinflussen die Ausgaben für frisches Obst die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze für Sachgutscheine?
Die Aufwendungen für einen Obstkorb laufen steuerrechtlich separat über die Regelung für Aufmerksamkeiten nach R 19.6 LStR. Sie mindern Ihren monatlichen Spielraum für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG somit nicht. Sie können Sachgeschenke oder Tankgutscheine weiterhin bis zur vollen Grenze von 50 Euro steuerfrei an Ihre Belegschaft vergeben.
Welche Voraussetzungen gelten für die Anrechnung des Obstangebots auf den jährlichen 600-Euro-Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG?
Für die Nutzung dieses steuerlichen Freibetrags müssen Sie das Obstangebot in ein Programm nach §§ 20 und 20b SGB V einbinden. Dieses Programm verlangt eine Zertifizierung nach den Vorgaben des GKV Spitzenverbands. Bei einer Überschreitung des Freibetrags von 600 Euro pro Person bleibt der Grundbetrag steuerfrei und nur der darüber liegende Betrag unterliegt der Besteuerung.
Dürfen Freiberufler die Kosten für einen Obstkorb im Büro steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen?
Freiberufler dürfen diese Aufwendungen nach der Auslegung zu § 3 Nr. 34 EStG als Betriebsausgabe geltend machen. Voraussetzung hierfür ist der Verzehr im Betrieb sowie eine Bereitstellung in gesellschaftlich üblicher Menge. Das Obst darf dabei keiner bestimmten Person allein zugutekommen. Zudem darf das Angebot keine vollständige Mahlzeit ersetzen.
Warum eignet sich ein Obstkorb im Büro kaum für Beschäftigte im Homeoffice?
Beschäftigte im Homeoffice haben keinen Nutzen von Lebensmitteln in den Kaffeeküchen des Unternehmens. Für diese Teammitglieder wirkt das Bereitstellen von Obst wie eine reine Belohnung für Anwesenheit im Betrieb. Zur Mitarbeiterbindung bieten sich Lösungen wie eine betriebliche Krankenversicherung an, da diese Leistungen ortsunabhängig von allen Beschäftigten genutzt werden können.
Dürfen alkoholische Getränke wie Bier steuerlich identisch zum Obstkorb als Aufmerksamkeit behandelt werden?
Alkoholische Getränke gelten steuerlich nicht als einfache Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR. Sie können abhängig von Anlass und Menge als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Viele Arbeitgeber beschränken das kostenfreie Angebot daher auf unbedenkliche Getränke wie Wasser oder Kaffee. Für alkoholische Getränke greift bei Betriebsveranstaltungen ein eigener jährlicher Freibetrag von 110 Euro pro Person.
Porträt von Patrick Steeger, Versicherungsmakler für betriebliche Krankenversicherung
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
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