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Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit: Reicht das noch?

Obstkorb gehört heute zur Grundausstattung, Bindung entsteht an anderer Stelle.

Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Zuletzt aktualisiert
28. August 2026
Lesezeit
10 Min.
Zwei Männer in einer Büroküche, einer nimmt einen Apfel aus einer Holzschale mit Obst

Der Obstkorb steht in vielen Büros. Manchmal voll, manchmal halb leer, meistens irgendwo in der Kaffeeküche. Er gilt seit Jahren als Symbol dafür, dass ein Arbeitgeber sich um seine Mitarbeitenden kümmert. Nur tut er das wirklich noch? Die Studienlage spricht eine klare Sprache.

5,1 Prozent der Beschäftigten nennen den kostenlosen Obstkorb als relevanten Benefit, wenn sie gefragt werden, was sie wirklich wollen. Das ergibt die bislang größte Erhebung von StepStone mit rund 28.000 Befragten. Flexible Arbeitszeiten kommen auf 72 Prozent, berufliche Weiterbildung auf 71 Prozent, betriebliche Altersvorsorge auf 48,5 Prozent. Der Obstkorb landet am Ende der Liste.

Das Wichtigste vorab:

  • 5,1 Prozent Beliebtheit in der größten deutschen Benefit-Studie (StepStone, 28.000 Befragte)
  • Nur 14 Prozent der Arbeitnehmenden empfinden den Obstkorb als attraktiven Benefit, obwohl ihn rund 30 Prozent der Unternehmen anbieten (Circula-Studie)
  • Im Mai 2026 tauchte der Obstkorb nur noch in 0,3 Prozent aller Stellenanzeigen auf (Indexgruppe-Analyse)
  • Steuerlich läuft er nicht über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, sondern wird als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR behandelt
  • Für echte Mitarbeiterbindung empfehlen alle untersuchten Fachquellen strukturiertere Instrumente wie Gesundheitsbudgets oder bKV

Was ist ein Obstkorb für Mitarbeiter?

Ein Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit ist ein Angebot des Arbeitgebers, den Mitarbeitenden frisches Obst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Er steht in der Regel in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie der Kaffeeküche oder dem Pausenraum und kann von allen Mitarbeitenden frei entnommen werden.

Rechtlich gilt er laut Haufe und Edenred als steuerfreie “Aufmerksamkeit” nach R 19.6 Abs. 1 LStR, sofern er im gesellschaftlich üblichen Rahmen bleibt und keine ins Gewicht fallende Bereicherung darstellt. Er zählt nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und muss nicht in der Lohnabrechnung erfasst werden.

Organisatorisch gibt es zwei Wege: ein Abo über einen spezialisierten Lieferservice mit wöchentlicher Anlieferung, Preise ab rund 2,49 Euro pro Kilogramm bei größeren Bestellmengen, oder Eigenbeschaffung über lokale Händler oder Wochenmärkte. Die Kosten pro Mitarbeitendem und Woche liegen in der Praxis oft unter einem Euro.

Gut zu wissen

Rechnen Sie beim Obstkorb mit Schwund. Wer die Lieferung auf den Montag legt, deckt die Woche selten ab, weil der Korb bis Mittwoch leer ist und danach niemand mehr etwas findet.

Wie beliebt sind Obstkörbe bei Mitarbeitern?

Wenig beliebt, trotz hoher Verbreitung. Das ist das konsistente Bild aus mehreren Studien. Rund 30 Prozent der Unternehmen bieten den Obstkorb an, aber nur 14 Prozent der Mitarbeitenden finden ihn wirklich attraktiv. Diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage macht ihn zu einem der ineffizientesten Benefits im Markt.

Das Ranking aus der StepStone-Studie mit rund 28.000 Befragten zeigt, wo der Obstkorb steht:

BenefitNennungen (Anteil Befragte)
Betriebliche Altersvorsorge48,5 %
Kostenfreie Getränke30,9 %
Gesundheitsvorsorge26,0 %
Erfolgsabhängiger Bonus25,3 %
Firmenwagen18,8 %
Jobticket18,6 %
Kantine / Essenszuschuss16,0 %
Sportprogramme / Fitness10,9 %
Firmen-Smartphone7,7 %
Kostenfreies Obst5,1 %
Kinderbetreuung4,0 %

Der Obstkorb belegt Platz zehn von elf. Er liegt sogar unter dem Firmen-Smartphone, einem Benefit, das lange als Nischen-Extra galt, und nur knapp vor Kinderbetreuung.

Die Circula-Studie (YouGov-Befragung, 1.000 Arbeitnehmende und 250 HR-Entscheidende) bestätigt das Bild: Obstkorb und kostenlose Getränke werden von rund 30 Prozent der Unternehmen angeboten, gelten dort aber ausdrücklich als Benefit, der “als selbstverständlich angesehen wird und Sie nicht von anderen Arbeitgebern abheben wird”.

Noch aufschlussreicher ist ein Blick auf den Stellenmarkt: Im Mai 2026 tauchte der Obstkorb laut Analyse der Indexgruppe, der größten Stellenanzeigen-Datenbank Europas, nur noch in 0,3 Prozent aller Ausschreibungen auf. Fachleute sehen darin kein Zeichen von Bedeutungsgewinn, sondern das Gegenteil. Arbeitgeber haben erkannt, dass der Obstkorb keinen Wettbewerbsvorteil mehr bringt. Wer damit wirbt, riskiert laut Personalwirtschaft das Signal zu senden, “nicht mit der Zeit zu gehen”.

Patrick Steeger

Kein Bewerber hat je wegen des Obstkorbs unterschrieben. Abgesagt hat aber schon mancher, weil im Gespräch nichts anderes kam.

Unterschrift Patrick Steeger

Warum ist der Obstkorb kein richtiges Benefit mehr?

Der Obstkorb hat sich in den letzten Jahren vom gefühlten Vorteil zum Hygienefaktor entwickelt. Er wird erwartet. Wer keinen hat, fällt negativ auf. Wer einen hat, hebt sich nicht ab. In meinen Gesprächen mit Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen beobachte ich das immer wieder: Der Obstkorb taucht in der Erstpräsentation auf, aber wenn ich nach der Nutzungsquote frage, kommt meistens Schweigen.

Warum er nicht mehr funktioniert, lässt sich auf sechs Punkte herunterbrechen:

  • Nahezu jeder Arbeitgeber bietet mittlerweile Obst an. Wer mit einem Obstkorb Mitarbeitende gewinnen oder halten will, kämpft gegen eine Erwartung, nicht für einen Vorteil
  • Nicht alle Mitarbeitenden profitieren gleich. Wer selten im Büro ist, wer kein Obst mag oder wer remote arbeitet, hat schlicht keinen Nutzen
  • Homeoffice-affine Teams erleben ihn als pure Präsenzbelohnung, die alle anderen ausschließt
  • Die eigentlichen Bedürfnisse der Belegschaft, Work-Life-Balance, Flexibilität, Weiterbildung und persönliche Entwicklung, adressiert er strukturell nicht
  • Wer in Stellenanzeigen primär mit Obstkorb wirbt, signalisiert dem Markt laut mehreren Fachanalysen, nicht mit der Zeit zu gehen
  • Nur 46 Prozent der Unternehmen messen überhaupt, welche Benefits genutzt werden. Der Obstkorb bleibt damit oft ein unsichtbares Budget, das niemand kontrolliert (Circula-Studie)

Das ist kein Plädoyer dafür, den Obstkorb abzuschaffen. Ein Obstkorb als kleines Signal, wir kümmern uns, ist vollkommen in Ordnung. Aber er als Benefit zu bezeichnen oder gar als Argument im Recruiting einzusetzen, das funktioniert nicht mehr.

Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Benefits

Ich schaue mir bei jedem Mandat, bei dem Benefits eine Rolle spielen, drei Fragen an: Was kostet das? Wie viele nutzen es wirklich? Und was verändert es in der Wahrnehmung der Mitarbeitenden? Beim Obstkorb sehen die Antworten so aus: günstig, wenig, kaum. Das ist keine Kritik an der Idee, frisches Obst bereitzustellen. Aber es ist eine ehrliche Einordnung.

Im direkten Vergleich mit einem Gesundheitsbudget oder einer bKV verliert der Obstkorb auf allen entscheidenden Achsen:

VergleichsachseObstkorbGesundheitsbudget (z. B. bKV)Sachbezugskarte
Kosten pro Mitarbeitendem / MonatUnter 1 Euro12–50 EuroBis 50 Euro
Steuerliche BegünstigungAufmerksamkeit R 19.6 LStRSachbezug bis 50 Euro, § 3 Nr. 34 EStG bis 600 EuroSachbezug bis 50 Euro
Wahrnehmung als BenefitSehr gering (5,1 %)Hoch, konkrete GesundheitsleistungenHoch, finanzieller Vorteil
Differenzierung am MarktPraktisch keine mehrVorhanden, noch nicht flächendeckendMittel
Einfluss auf MitarbeiterbindungMarginalDurch mehrere Studien belegtBelegt
Remote-TauglichkeitKeineVollständigVollständig

Der einzige Bereich, in dem der Obstkorb gewinnt, sind die Kosten. Für unter einem Euro monatlich bekommt man aber auch nur eine Wirkung, die diesem Betrag entspricht.

Gut zu wissen

Legen Sie vor der Entscheidung zwei Zahlen nebeneinander: den Jahresbetrag für den Obstkorb und den für ein Gesundheitsbudget. Bei 20 Mitarbeitenden liegen dazwischen oft nur 4.000 Euro im Jahr, und nur eine der beiden Summen taucht später im Bewerbungsgespräch auf.

Wer das Budget ernsthaft in die Mitarbeiterbindung investieren will, braucht eine Strategie, die auf drei Dinge ausgerichtet ist: hohe Nutzungsquote, spürbare Wirkung für den Mitarbeitenden und messbare Rückkopplung auf Zufriedenheit und Fluktuation. Ein Obstkorb erfüllt keines dieser drei Kriterien. Ein gut strukturiertes Gesundheitspaket mit einer bKV als Kern, ergänzt durch weitere Sachbezüge, schafft genau das. Alles andere ist verbranntes Geld.

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Patrick Steeger im dunklen Sakko sitzt an einem Holztisch und blickt lächelnd in die Kamera

Wie teuer ist ein Obstkorb für Mitarbeiter?

Die Kosten variieren je nach Teamgröße, Sortiment und Beschaffungsweg. Als grobe Orientierung: Bei großzügigen zwei Euro pro Mitarbeitendem und Tag, angesetzt auf 20 Arbeitstage monatlich ohne Urlaub, kommt man auf rund 40 Euro pro Person und Monat. Das ist die absolute Obergrenze für ein sehr gut sortiertes Angebot. Realistisch liegen die Kosten in den meisten Unternehmen zwischen 0,50 und 1,50 Euro pro Mitarbeitendem und Woche, also unter 10 Euro monatlich pro Person.

Spezialisierte Lieferservices bieten Bestellungen ab rund 2,49 Euro pro Kilogramm an, bei Mindestabnahmemengen ab zehn Kilogramm. Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden, das zweimal wöchentlich fünf Kilogramm Obst liefern lässt, zahlt hochgerechnet rund 100 Euro pro Woche, also etwa 5 Euro pro Person.

Patrick Steeger

Der Obstkorb kostet wenig und bewirkt wenig. Beides gehört zusammen und genau deshalb ist er als einziges Gesundheitsangebot zu dünn.

Unterschrift Patrick Steeger

Ist ein Obstkorb für Mitarbeiter steuerfrei?

Grundsätzlich ja, aber die steuerliche Einordnung ist in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Drei Auslegungen sind in der Fachliteratur verbreitet.

Nach der klassischen Auslegung gilt Obst zum Verzehr im Betrieb als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 Abs. 1 LStR. Edenred nennt dafür eine Höchstgrenze von 60 Euro brutto pro Mitarbeitendem und Monat. Solange der Obstkorb im gesellschaftlich üblichen Rahmen bleibt, keine vollständige Mahlzeit ersetzt und niemanden persönlich bevorzugt, zählt er nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Alternativ stufen manche Quellen den Büro-Obstkorb als Betriebsausgabe ohne feste Obergrenze unter § 3 Nr. 34 EStG ein, solange er im Betrieb verzehrt wird, in üblicher Menge bereitsteht und keiner bestimmten Person allein zugute kommt. Auch Freiberufler können den Obstkorb nach dieser Auslegung als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer den Obstkorb als Teil eines zertifizierten Gesundheitsprogramms nach §§ 20, 20b SGB V ausgestaltet, kann ihn zusätzlich auf den jährlichen Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeitendem für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG anrechnen. Das ist ein echte Freibetrag, kein Freigrenzmodell, sodass nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig wird. Dafür ist eine Zertifizierung nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands erforderlich.

Gut zu wissen

Für die Anrechnung auf den Freibetrag brauchen Sie die Zertifizierung nach dem Leitfaden Prävention. Ohne diesen Nachweis erkennt das Finanzamt die Ausgaben im Zweifel nur als gewöhnliche Betriebsausgabe an.

Alle drei steuerlichen Regelungen für den Obstkorb im Überblick:

RegelungBetragArtRechtsgrundlage
Aufmerksamkeit (Obst/Kaffee im Betrieb)Bis 60 Euro brutto/MonatFreigrenzeR 19.6 Abs. 1 LStR
Betriebliche GesundheitsförderungBis 600 Euro/JahrFreibetrag§ 3 Nr. 34 EStG
Allgemeiner SachbezugBis 50 Euro/MonatFreigrenze§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG

Wichtige Abgrenzung: Der Obstkorb läuft in der Regel nicht in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze hinein. Er wird steuerrechtlich separat behandelt, was für Arbeitgeber bedeutet: Tankgutscheine oder andere Sachbezüge können weiterhin bis zur 50-Euro-Grenze ausgeschöpft werden, ohne dass der Obstkorb diese Grenze belastet.

Wird der Obstkorb als Teil eines zertifizierten Gesundheitsprogramms nach § 3 Nr. 34 EStG behandelt, läuft er über das Konto für betriebliche Gesundheitsförderung, in manchen Kontenrahmen als eigenständige Unterkategorie. Hier sollte der Steuerberater die korrekte Kontozuordnung bestätigen, da die Zertifizierungspflicht eine zusätzliche Dokumentation erfordert.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf ein steuerfreies Geschenk an Mitarbeiter sein?
Steuerfreie Sachgeschenke an Mitarbeitende zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Betriebsjubiläum oder Hochzeit sind bis zu einem Betrag von 60 Euro brutto steuerfrei. Das ist eine Freigrenze nach R 19.6 LStR. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Für monatliche Sachbezüge ohne persönlichen Anlass gilt die 50-Euro-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Der Obstkorb läuft in der Regel unter der Aufmerksamkeitsregelung nach R 19.6 LStR und gilt nicht als klassischer Sachbezug.
Wie buche ich Getränke für Mitarbeiter?
Kostenlose Getränke für Mitarbeitende im Betrieb, also Wasser, Kaffee, Tee, gelten steuerrechtlich wie der Obstkorb als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR, sofern sie im Betrieb konsumiert werden und keine persönliche Bereicherung darstellen. Buchhalterisch laufen diese Aufwendungen in der Regel über das Konto 4140 (SKR03, freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei) oder Konto 6822 (SKR04). Für eine korrekte Buchung empfiehlt sich eine eindeutige Bezeichnung im Buchungstext, etwa “Getränke für Mitarbeiter, steuerfrei R 19.6 LStR”.
Welche Getränke darf der Arbeitgeber zur Verfügung stellen?
Rechtlich gibt es keine einschränkende Vorgabe. Steuerlich gilt: Nicht-alkoholische Getränke wie Wasser, Kaffee, Tee und Säfte sind als Aufmerksamkeit problemlos steuerfrei. Bei alkoholischen Getränken ist Vorsicht geboten. Sie gelten nicht mehr als einfache Aufmerksamkeit und können als geldwerter Vorteil behandelt werden, abhängig von Menge und Anlass. In der Praxis beschränken die meisten Unternehmen das kostenfreie Angebot auf nicht-alkoholische Getränke und behandeln Alkohol als Bestandteil von Betriebsveranstaltungen mit eigenem Freibetrag von 110 Euro pro Person und Jahr.
Wie buche ich einen Obstkorb für Mitarbeiter?
Wird der Obstkorb als steuerfreie Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR behandelt, erfolgt die Buchung über das Konto für freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: Konto 4140 im SKR03, Konto 6822 im SKR04. Buchungssatz im SKR03: Soll 4140 an Haben 1200 (Bank) mit dem entsprechenden Betrag. Im Buchungstext empfiehlt sich die Angabe “Obstkorb Mitarbeiter, steuerfrei R 19.6 LStR”.
Was ist ein Obstkorb für Mitarbeiter?
Ein Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit ist ein Angebot des Arbeitgebers, den Mitarbeitenden frisches Obst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Er steht in der Regel in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie der Kaffeeküche oder dem Pausenraum und kann von allen Mitarbeitenden frei entnommen werden.
Porträt von Patrick Steeger, Versicherungsmakler für betriebliche Krankenversicherung
Über den Autor
Patrick Steeger
Geschäftsführer & Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Patrick Steeger ist BDSF-zertifizierter Sachverständiger für die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Geschäftsführer der bKV Firmenservice in Hamburg. Seit 2015 ist er auf die bKV spezialisiert und begleitet Unternehmen ungebunden und anbieterübergreifend. Seine Vergütung tragen die Versicherer, für Unternehmen entstehen keine Zusatzkosten.

BDSF-zertifizierter Sachverständiger für bKV (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter)
Geschäftsführer der bKV Firmenservice (Brandbenefits GmbH, Hamburg)
Betriebswirt (FH Osnabrück) mit Schwerpunkt Personal und Finanzen
Über 12 Jahre Markterfahrung, seit 2015 auf die bKV spezialisiert
Über 250 ungebunden geprüfte Tarifkombinationen
Fachautor zu bKV-Themen, unter anderem für business-wissen.de
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